eine Art "Schutzfunktion" ausüben. Ich stelle das nur in den Raum. Es ist das ein Problem. Wir müssen uns damit auseinandersetzen.
Meine Damen und Herren! Was den Medikamentenmißbrauch in der Veterinärmedizin betrifft, so gibt es eine Reihe von interessanten Publikationen. Frau Bundesministerin! Ich nehme an, Sie werden sie lesen, ich nehme auch an, daß Ihr Ressortkollege, Herr Bundesminister Molterer, diese liest, und wenn er sie nicht liest, dann sollte er das doch tun.
Ich habe hier einige Beispiele mitgebracht, die interessant sind: "Überdosierung im Bereich von Florphenicol bei der Bekämpfung der Rindergrippe; eine Publikation von Schering-Plough auch zum Thema Rindergrippe sowie zum Thema Verabreichung illegaler Medikationen; eine Publikation von Diplomtierarzt Holger Uhlig, veröffentlicht in der Zeitung "Deine UNI" mit dem Titel "Da graust der Sau", Untertitel: "Wirklich lebensgefährlich wird es aber, wenn billige Pharmaka-Nachbauten aus obskuren Ostlabors Verwendung finden", oder einen "Kurier"-Artikel vom 21. Dezember 1995, in dem genau beschrieben wird, was beispielsweise in der Steiermark und in Oberösterreich mit diesen "Autobahn-Tierärzten" passiert. Weiters ein Artikel, ebenfalls erschienen in "Deine UNI", mit dem Titel "Schweinischer Stoff" von Herbert Uniewski: "Ein illegales Medikament in der Tiermast führt beim Menschen zu Lymph- und Knochenmarksschäden".
Meine Damen und Herren! All das sollte nicht zu Panik veranlassen, aber auf der anderen Seite darf dieses Haus nicht zulassen, daß bagatellisiert wird, daß man sich leichtfertig darüber hinwegsetzt. Und ich habe schon manchmal den Eindruck, daß wir da zu großzügig agieren.
Ich möchte einen weiteren Themenkreis ansprechen, und zwar die Fleischhygiene, jenen Bereich, wo ich eine Gesetzeslücke, eine Sicherheitslücke orte, wo mir das Sicherheitsnetz nicht engmaschig genug ist.
Frau Bundesministerin! Es ist Ihnen bekannt, daß vor zwei Jahren ... (Bundesministerin Dr. Krammer spricht mit dem freiheitlichen Klubdirektor.) Jetzt muß ich aber den Kollegen von der FPÖ auch ermahnen, daß er Ruhe gibt und die Ministerin nicht belästigt (Bundesministerin Dr. Krammer: Ich habe mich nicht belästigt gefühlt!), wenn mir schon Kollege Pumberger einige Frechheiten gesagt hat, nur weil ich einen Termin vereinbaren wollte. Also bitte gleiches Recht für alle hier!
Ich komme zurück auf das, was ich eigentlich sagen wollte. Vor zwei Jahren wurde in diesem Haus einstimmig eine Novelle zum Fleischuntersuchungsgesetz 1992 verabschiedet. Alle Parteien – auch meine – haben mitgestimmt. Ich glaube jedoch, daß man in diesem Bereich über eben dieses Sicherheitsnetz gestolpert ist und daß sich diese Novellierung heute weder für den Fleischkonsumenten noch für den betrieblichen, den bäuerlichen Direktvermarkter als besonders günstig erweist.
Was ist da beschlossen worden? – Die tatsächlichen Kontrollmöglichkeiten der Fleischtierärzte wurden auf Schlachthöfe und Fleischhauereibetriebe eingeengt. Das hat in logischer Konsequenz dazu geführt, daß im Bereich der Supermärkte und Handelsketten, in dem früher – also bis 1994 – reguläre Fleischkontrolluntersuchungen durchgeführt wurden, diese durch per Dekret der Landesregierung verordnete Betriebshygienekontrollen ersetzt wurde. Wenn man weiter in die Tiefe geht, dann sieht man, daß der Tierarzt, der diese Betriebshygienekontrolle durchführt, eigentlich nicht mehr die Qualität des Fleisches kontrolliert, sondern nur mehr die Hygienebedingungen in der Umgebung. (Bundesministerin Dr. Krammer: Das machen die Lebensmittelinspektoren!) Aber auch die Fleischuntersuchungstierärzte, Frau Bundesministerin! Erkundigen Sie sich! Lebensmittelinspektoren, aber sehr wohl auch Fleischuntersuchungstierärzte. Das können Sie genau prüfen, ich habe das gecheckt. (Bundesministerin Dr. Krammer: Ich glaube es Ihnen!)
Der Tierarzt führt keine sensorische Überprüfung des Fleisches mehr durch, und wenn er tatsächlich untaugliches Fleisch entdeckt, dann bleibt ihm eigentlich nur mehr die Möglichkeit der Anzeige bei der Lebensmittelinspektion. Er kann nicht mehr selbständig agieren, er kann selbst keine Beschlagnahme mehr durchführen.