Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 490

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Wir Freiheitliche haben bereits vor Jahren den Vorschlag gemacht, das Neuroblastom-Screening in den Mutter-Kind-Paß aufzunehmen. Es ist mir zwar gesagt worden, daß auch durch dieses Screening nicht alle Fälle erkannt werden würden, wenn man das flächendeckend durchführen würde, aber allein wenn man bedenkt, daß durch jene Fälle, die man dann frühzeitig erkennen würde, auch finanzielle Vorteile entstehen würden – beispielsweise durch den Wegfall der Chemotherapie und so weiter –, dann, so glaube ich, wäre dieser Ansatz überlegenswert.

Zum Bereich der Mukoviszidose: Ich habe vor einiger Zeit einmal an Sie eine Anfrage gestellt, was das Gesundheitsministerium in diesem Bereich bisher getan hat. Sie haben mir darauf geantwortet, es wurde einmal der Betrag von 20 000 S für Forschungstätigkeit aufgewendet. Das ist schon sehr, sehr spärlich. Vielleicht könnte man sich überlegen, die Mukoviszidose in den Mutter-Kind-Paß aufzunehmen. Die Kosten in diesem Bereich würden sich absolut im Rahmen halten. Sie würden flächendeckend für Österreich 17 Millionen Schilling betragen. Es gibt bereits derzeit in drei Bundesländern ein Angebot dafür. Gerade durch die Früherkennung der Mukoviszidose – ich weiß das, weil ich in der eigenen Familie einen solchen Fall habe – besteht für das betroffene Kind wirklich die Chance, ein möglichst lebenswertes Leben führen zu können, man kann die Krankheit zumindest so eindämmen, daß das Kind eine gewisse Lebenserwartung hat.

Ich würde Sie – ich werde diesbezüglich auch an Herrn Bundesminister Bartenstein herantreten – ersuchen, Überlegungen in dieser Richtung anzustellen, weil ich glaube, daß diese Zusatzangebote finanzierbar wären, daß man sie als Ausgleich für die Nachteile, die die Streichung der Geburtenbeihilfe gebracht haben, positiv verkaufen könnte.

Ich habe noch ein weiteres Anliegen im Bereich der Prävention, und zwar bei der Suchtgiftprävention. Frau Bundesministerin! In Ihrem Budget wurde der Ansatz aus dem Jahr 1995 von 30,5 Millionen Schilling auf 26,8 Millionen Schilling, also um fast 4 Millionen Schilling, verkürzt. Wir alle wissen, daß die Suchtgiftabhängigen, die Suchtgifttoten, immer jünger werden, daß eine neue Suchtgiftwelle Österreich bereits überschwemmt hat und daß es bereits derzeit für Therapiewillige lange Wartezeiten gibt. Nun hat man am Dienstag dieser Woche im Ministerrat die Suchtgiftgesetz-Novelle beschlossen, die eine Verschärfung in diesem Bereich bringen wird. Man hat also vor, nur bei der Bereitschaft eines abhängigen Täters die vorgesehene unbedingte Strafe von drei Jahren in eine bedingte umzuwandeln. Man muß dabei bedenken, daß das Strafausmaß von drei Jahren nur für schwere Dealer in Betracht kommt, und dieser muß ja nur seine Bereitschaft bekunden. Ich frage mich schon: Wo ist da die begleitende Maßnahme? Man muß doch zumindest Therapieplätze zur Verfügung stellen, aber das Ministerium hat weniger Geld als bisher zur Verfügung. Das kann es doch nicht sein, Frau Bundesministerin! (Zwischenbemerkung der Bundesministerin Dr. Krammer .)

Wir Freiheitlichen haben uns dazu einen Entschließungsantrag überlegt, den ich jetzt einbringen werde und der folgendermaßen lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Dr. Salzl und Kollegen betreffend Suchtgiftprävention

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, dem Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz zusätzliche Mittel im Rahmen der Bundesfinanzgesetze 1996 und 1997 zur Verfügung zu stellen, um rasche und wirkungsvolle Maßnahmen im Bereich der Suchtgiftprävention und des Suchtgiftentzuges setzen zu können. Die Bedeckung dieser Mehrausgaben hat aus den Kapiteln 50: Finanzverwaltung und 51: Kassenverwaltung zu erfolgen."

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