Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 533

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den weiteren von uns in Aussicht genommenen Zusammenlegungen betroffenen Landesregierungen der Steiermark, Oberösterreichs und Salzburgs – die übrigen Bundesländer kommen dabei ohnehin nicht in Frage – geführt, ohne daß es bisher zu einem befriedigenden Ergebnis gekommen wäre. Im Gegenteil: Ich habe den Eindruck, daß sich die betroffenen Landesregierungen unter Rücksichtnahme auf örtliche Wünsche und immer wieder bevorstehende Wahlen et cetera zu einer ausdrücklichen Zustimmung immer weniger imstande sehen.

Meine Damen und Herren! Auch bei einer veränderten Verfassungsrechtslage, wonach für Verordnungen der Bundesregierung – nicht nur des Justizministers – betreffend Bezirksgerichtsstrukturmaßnahmen innerhalb eines Bezirkshauptmannschaftssprengels – und nur solche sollen von dieser Regelung erfaßt werden – nur mehr die Anhörung anstatt der Zustimmung der Landesregierung erforderlich ist, ist es nicht mein Ziel, pro Bezirkshauptmannschaft nur ein Bezirksgericht einzurichten, und schon gar nicht wollen wir eine mindestens fünf Richter beschäftigende Bezirksgerichtsgröße. Solche in der Öffentlichkeit gemachten Äußerungen sind reine Stimmungsmache.

Auch bei geänderter Verfassungsrechtslage bleibe ich bei den schon bisher in Niederösterreich angewandten und mit den Landesregierungen der genannten drei Länder debattierten Parametern für die Zusammenlegung, nämlich daß der richterlich zu erledigende Geschäftsanfall des Bezirksgerichtes nicht wenigstens einen Richter auslastet oder dieser Geschäftsanfall zwar etwas höher ist, etwa eineinhalb Richter auslastet, aber der Standort dieses Gerichtes nahe dem aufnehmenden Gericht ist.

Ich habe dies sowohl gegenüber allen Landeshauptleuten als auch gegenüber dem Nationalrat mündlich und in Beantwortung schriftlicher Anfragen und zuletzt auch gestern dezidiert im Bundesrat erklärt. Selbstverständlich würde ich hinsichtlich der danach konkret in Frage kommenden Gerichte wie bisher auch weitere sachbezogene Gespräche mit den betroffenen Landesregierungen suchen, deren Meinungen anhören und ihnen einmal mehr unsere Argumente vortragen, um zu möglichst einvernehmlichen Regelungen zu kommen.

Ebenso habe ich stets betont – und versichere das auch hier –, daß Zusammenlegungsmaßnahmen im Interesse der Bevölkerung durch Begleitmaßnahmen, wie dies etwa auch in Niederösterreich geschehen ist, durch regelmäßige Gerichtstage am Standort des früheren Gerichtes abgefedert werden, sodaß die Bevölkerung die Möglichkeit hat, entweder am Gerichtstag am alten Standort oder an allen anderen Tagen am neuen Standort einen Richter anzutreffen. Weiters setzen wir uns für die Beibehaltung des örtlichen Notariats und die Überlassung des Grundbuchabfragegerätes an die Gemeinde ein.

Darüber hinaus werden wir im Interesse der Richter und der Gerichtsbediensteten mit deren Standesvertretungen Lösungskonzepte erarbeiten, ähnlich wie das auch in Niederösterreich geschehen ist, sodaß es zu keinen dienstrechtlichen Verschlechterungen kommt.

Wenn auch im wohlverstandenen Interesse der Bevölkerung die Stärkung der Leistungskraft der Bezirksgerichte im Vordergrund unserer Überlegungen zu den Zusammenlegungen steht, so ergeben sich daraus natürlich auch mannigfache Einsparungspotentiale – Einsparungen von Ressourcen, die wirkungsvoll anderwärtig eingesetzt werden und zu einem gewissen Ausgleich in der unterschiedlichen Anfallsituation führen können. In Niederösterreich ergibt dies – abgesehen von den beträchtlichen Einmaleffekten durch Aufgabe der Standorte – dauernde Einsparungen in steigender Höhe, derzeit schon zirka 9 bis 10 Millionen Schilling jährlich. Es stimmt daher nicht – wie ebenfalls stimmungsmachend behauptet wurde –, daß Zusammenlegungen keine Einsparungen, sondern Verteuerungen mit sich bringen.

Es wurden aufgrund der jüngsten Zusammenlegungen in Niederösterreich, so wie auch seinerzeit in Kärnten und bei der ersten Tranche in der Steiermark – und dies wird auch vom Landeshauptmann von Niederösterreich abwärts und, wie ich hoffe, auch von den niederösterreichischen Abgeordneten bestätigt –, weder von seiten der Bevölkerung noch von seiten der Landesbehörden Klagen über negative Auswirkungen erhoben. Vielmehr wurden diese Zusammenlegungen allseits als eine Stärkung der Justiz im Interesse der rechtsuchenden


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