Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 590

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gewandelt, und zwar deshalb, weil jetzt auch er mit aller Vehemenz dagegen eintritt, daß in Oberösterreich 16 Bezirksgerichte geschlossen werden.

So habe ich mit großer Genugtuung gestern direkt von Herrn Kollegen Mühlbachler erfahren, daß der für den 9. Mai vorgesehene Tagesordnungspunkt "Schließung der Bezirksgerichte" wieder abgesetzt wurde und daß die ÖVP, aber auch die SPÖ jetzt geschlossen für einen Weiterverbleib der kleinen Bezirksgerichte eintreten. – Das ist selbstverständlich auch darauf zurückzuführen, daß die freiheitliche Landtagsfraktion im oberösterreichischen Landtag einen Dringlichkeitsantrag eingebracht hat, der darauf abzielte, die Schließung der Bezirksgerichte zu verhindern.

Es freut mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, feststellen zu können, daß alle im oberösterreichischen Landtag vertretenen Parteien diesen Dringlichkeitsantrag unterzeichnet haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Das ist in erster Linie natürlich ein Erfolg, ein Sieg der freiheitlichen Opposition. Das ist aber auch ein Sieg des Föderalismus, und es ist vor allen Dingen ein Sieg der Bundesländer gegen die Wiener Zentralbürokratie. Vor allem ist es aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Sieg der Vernunft. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.43

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt eine zweite Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Haider vor. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

14.43

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich nütze die Gelegenheit, daß auch Herr Präsident Fischer in der Abgeordnetenbank sitzt, um am Ende dieser Budgetdebatte eine sehr grundsätzliche Frage anklingen zu lassen.

Es wurden im Laufe dieser Woche, im Zuge der Debattenbeiträge über sehr viele Fragen des Parlamentarismus zum Teil unterschiedliche, aber in vielen Bereichen auch übereinstimmende Meinungen geäußert. Es hat sich herausgestellt, daß niemand mit der Art und Weise, wie dieses Strukturanpassungsgesetz und die Budgets durchgepeitscht wurden, zufrieden ist. Aber das ist immerhin ein Instrument, das eingesetzt werden konnte, weil es eben eine Mehrheit von zwei Regierungsparteien gibt, die diesen Vorgang gewählt haben.

Es gibt aber die Bundesverfassung, und darin ist festgeschrieben, daß die gesamte Verwaltung nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden darf. Daher ist es auch ein relativ aufwendiges Procedere, zu einem Gesetz zu kommen. Und ein Gesetz wirkt in der Republik Österreich erst dann, wenn es verlautbart ist – wenn das im Gesetz festgehalten ist –, wenn es in Kraft tritt und die Stationen der Gesetzwerdung durchgeführt wurden.

Nun habe ich hier ein Schreiben der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft in Händen, die schon vorige Woche ihren zwangsversicherten Mitgliedern folgende Mitteilung gemacht hat – ich zitiere –:

"Information: Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft. Erhöhung des Beitragsatzes in der gewerblichen Pensionsversicherung ab 1 April 1996. Im Rahmen des Sparpaketes hat die Regierung auch eine Erhöhung des Beitragsatzes in der gewerblichen Pensionsversicherung beschlossen. Ab 1. April 1996 macht der Beitragsatz in der gewerblichen Pensionsversicherung 13,5 Prozent aus." – Und es liegt bereits der Einzahlungsschein bei.

Jetzt frage ich Sie wirklich: Wie gehen wir mit dem Parlamentarismus um? – Heute nachmittag wird das Strukturanpassungsgesetz erst im Bundesrat behandelt, es ist noch überhaupt nicht erledigt (Abg. Dr. Khol: Es ist gestern beschlossen worden!), Entschuldigung, gestern ist es im Bundesrat behandelt worden, heute nachmittag wird es ab 16 Uhr aufgelegt, um in Kraft zu treten.


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