Meine Damen und Herren! Kollege Donabauer versucht uns als Mitglied des Verfassungsausschusses – das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen, Sie sind sogar, glaube ich, Obmann-Stellvertreter im Verfassungsausschuß – klarzumachen, daß dieser Wisch der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft in Ordnung sei. Da steht drinnen: "Die Regierung hat beschlossen". – Die Regierung beschließt also jetzt in Österreich schon Gesetze! Kollege Donabauer geht als Verfassungsrechtsexperte der ÖVP hier heraus und findet nichts daran, daß die Regierung Gesetze beschließt und wir hier nur mehr als die Marionetten der Regierung den Nachvollzug zu tätigen haben, meine Damen und Herren! – Das legt ja ein Denken offen, das einem Parlamentarismus geradezu Hohn spricht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Er geht hier heraus, im Wissen, daß Kollege Kier uns gestern in einem Anflug von einer Restportion an Mut einen Fall geschildert hat, wo das Finanzamt für Verkehrssteuern bereits Vorschreibungen tätigt, obwohl das Gesetz noch gar nicht in Kraft ist. Das weiß er. Heute rechtfertigt er die nächste Praxis der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft, nur weil er dort ein fettes Direktorengehalt hat, meine Damen und Herren! (Rufe: Bei den Bauern!) Bei den Bauern, Pardon! Die Sozialversicherungsanstalten sind sich in dieser Frage alle einig. Wahrscheinlich müßte man nur bei den Bauern nachfragen, um zu ähnlichen Vorschreibungen zu kommen. Und er findet nichts daran, daß man den Zahlschein beilegt.
Meine Damen und Herren! Herr Kollege Donabauer! Sie finden wahrscheinlich auch nichts dabei, daß – wie ich einem Lohnzettel eines Bundesbeamten entnehme – beim Monatsbezug April 1996 bereits die Einmalzahlung von 2 700 S dabei ist, obwohl das entsprechende Gesetz noch gar nicht in Kraft ist. Das ist unglaublich! Derzeit häufen sich die Fälle, an denen man sieht, wie diese Regierung das Parlament mißachtet, und das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
14.59
Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Es liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.Herr Berichterstatter, wünschen Sie ein Schlußwort? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt einige Abstimmungen durchzuführen, und ich bitte Sie um besondere Aufmerksamkeit.
Wir stimmen jetzt hinsichtlich der beiden Ausschußanträge betreffend die Bundesvoranschläge 1996 und 1997 getrennt ab.
Zunächst steht zur Abstimmung der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1996 samt Anlagen in 70 und Zu 70 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes 96 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Mühlbachler, Ing. Gartlehner und Genossen Abänderungsanträge eingebracht.
Weiters haben die Abgeordneten Dr. Graf und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ferner hat der Abgeordnete Mag. Trattner getrennte Abstimmung verlangt.
Darüber hinaus haben die Abgeordneten Motter und Öllinger getrennte Abstimmung verlangt.
Ich werde zunächst über die erwähnten Abänderungsanträge sowie über jene Teile, hinsichtlich derer getrennte Abstimmung verlangt wurde, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Anlagen abstimmen lassen.
Zur Abstimmung stehen nun die Voranschlags-Ansätze 1/02107, 1/02207, 1/02400 und 1/02403 des Kapitels 02 der Anlage I Bundesgesetzgebung in der Fassung des Ausschußberichtes 96 der Beilagen.