Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 43

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Halbierung des Mehrwertsteuersatzes in einem befristeten Zeitraum von drei Jahren für sämtliche von Professionisten durchgeführte energiesparende Investitionen im Wohnbau.

Schaffung von kapitalertragsteuerfreien Wohnbauanleihen mit einer Laufzeit von fünf Jahren und Bereitstellung dieser Mittel ausschließlich für gewerbliche und private Bauträger.

Gesetzliche Verpflichtung zur Bildung finanzieller Rücklagen im Wohnungseigentum (nach Alter, Größe, Standard), um Instandsetzungs-, Renovierungs- und Revitalisierungsarbeiten bei auftretender Notwendigkeit zeitgerecht durchführen zu können.

Auflösung der überhöhten Rücklagen der GWG und Investition deren Gelder in den Wohnbau.

Rasche Verbauung der 17 Millionen Quadratmeter verbaubarer Baugrund, die von den GWG gehortet werden. Sollten die GWG zur Verbauung nicht in der Lage sein, so sind diese Flächen dem kommunalen, privaten oder aber nichtgemeinnützigen gewerblichen Wohnbau zur Verbauung zu den historischen Anschaffungskosten und Inflationsabgeltung und tatsächlicher Verzinsung zur Verfügung zu stellen.

Verpflichtung für alle Kommunen, ihre Gemeindewohnungen den Mietern nach einer Mietdauer von zumindest fünf Jahren erstmals, sowie in der Folge alle fünf Jahre, zum aktuellen Marktwert zum Kauf anzubieten. Die durch die Verkäufe erzielten Mittel sind umgehend dem kommunalen Wohnbau zuzuführen.

Erstellung einer Liste der kurz-, mittel- und langfristig realisierbaren Bundesbau- und Infrastrukturvorhaben unter Beifügung eines detaillierten Finanzierungs- und Realisierungs(zeit)planes (zum Beispiel: Sicherheitszentrum Klagenfurt, Eisenbahn-Südostspange et cetera).

Heranziehung privater Errichter-, Investoren- und Betreibergesellschaften zum Bau, zur Finanzierung und zum Betrieb von kapitalintensiven Bundesbau- und Infrastrukturvorhaben besonderen öffentlichen Interesses (Autobahnen, Schienenwege, Tunnels ...), die bereits baureif sind (unter gleichzeitiger Schaffung entsprechender steuerlicher Anreize).

Entwicklung eines gesamtösterreichischen Flächenwidmungskatasters, der von den Gemeinden zu erstellen ist und mittels EDV zu jeder Zeit am letzten aktuellen Stand zu sein hat. Hiedurch könnten die Planung und Projektierung von öffentlichen und privaten Bauvorhaben jeder Art wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden.

Erhöhung des IFB um 3 Prozent, um unmittelbar dem Betriebszweck dienende Bauinvestitionen – und damit auch die österreichische Bauwirtschaft – zu fördern.

Nach Möglichkeit direkte Vergabe von Bauaufträgen des Bundes an KMU und weitgehende Zurückdrängung der Vergabe an Generalunternehmer."

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Weiters:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dolinschek, Dr. Pumberger und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird ersucht, Vorarbeiten zu einer umfassenden gesetzlichen Neuordnung der Sozialversicherung und ihrer Organisation nach folgenden Grundsätzen einzuleiten und dem Nationalrat über das Fortschreiten der Arbeiten jährlich zu berichten.

1. Etappenweise Vereinheitlichung des Sozialversicherungsrechtes bis spätestens 2020.


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