das natürlich inzwischen wesentlich besser ist, als es das österreichische Produkt sein konnte, weil er nicht die Mittel hatte, die Forschung voranzutreiben.
Das ist ein weiteres Beispiel – ähnlich wie das Beispiel mit den lärmarmen LKWs –, wo es darauf ankommt, Herr Wirtschaftsminister, Rahmenbedingungen zu setzen, mit denen es möglich ist, Umweltschutz und damit auch Beschäftigung zu sichern. Ich denke, es ist ein sehr konkretes Beispiel, das illustriert, wie wenig Ihnen eigentlich daran liegt, ganz konkret in diese Richtung zu gehen, ganz konkret Initiativen zu setzen, die nicht nur Beschäftigung, sondern auch Gesundheit und Umwelt sichern. Es geht zum Beispiel bei diesem Produkt nämlich nicht nur darum, daß den Menschen durch das Einatmen von Lösemitteln immer schlecht wird, sondern ein Alternativprodukt wäre auch ein wirksamer Beitrag gegen das bodennahe Ozon. Aber die Regierung läßt es diesbezüglich an jeglichen Rahmenbedingungen fehlen. Ich denke allerdings, gerade das wäre eine Möglichkeit, ein Weg, den Sie gehen sollten.
Darum bin ich auch nicht im Einklang mit jenen, die seitens der Regierungsparteien einfach völlig undifferenziert den Abbau von Bürokratie fordern. Selbstverständlich sind wir für einen Abbau von Bürokratie, wenn das heißt, daß diese 98 oder 99 schludrigen Gesetze – die Sie vor zwei Wochen zusammengeschludert, und hier dem Parlament auf´s Haupt oder auf den Tisch geknallt haben –, daß diese Gesetze also gründlich beraten werden, daß diese Gesetze vereinfacht werden, daß hier einiges weitergebracht wird. Dafür sind wir selbstverständlich!
Aber falls Sie mit "Abbau von Bürokratie" meinen sollten – was ich Ihnen nicht unterstelle, aber manchmal hat man den Eindruck, so etwas herauszuhören –, daß alle schutzrechtlichen Bestimmungen, egal ob es den Arbeitnehmerschutz oder den Umweltschutz betrifft, dadurch eliminiert werden könnten, bin ich nicht Ihrer Meinung.
Ich wäre aber bei Ihnen, Herr Wirtschaftsminister, wenn Sie beispielsweise – und das wäre durchaus ein Angebot – ein Mediationsverfahren im Bereich des Umweltschutzrechtes einführen würden, wenn Sie Bürgerbeteiligung durch Mediation ergänzen würden, wenn zwischen den Interessen der Unternehmen und den Interessen der Bürgerinitiativen, der beteiligten Bürger und Umweltschutzinitiativen wirksame Vermittlungsmöglichkeiten geschaffen würden. Das wäre ein Beitrag in die richtige Richtung! Da könnte man außerhalb gesetzlicher Festlegungen etwas machen.
Ich bin allerdings nicht bei der Regierung – der Herr Sozialminister ist ja nicht mehr da; ich muß es aber sagen –, wenn versucht wird, mit 99 Gesetzen, die Sie verabschiedet haben, bestimmte Gruppen aus dem Arbeitsmarkt hinauszudrängen. Sie reden da heute über Beschäftigung, aber Sie selbst haben in diesen 99 Gesetzen – Herr Kollege Feurstein, Sie wissen es – Bestimmungen beschlossen, mit denen Frauen aus dem Arbeitsmarkt hinausgedrängt werden, und zwar dann, wenn sie alleinstehend sind und Kinder zu betreuen haben.
Jetzt gibt es schon die Durchführungsweisung des Sozialministers, die das, was wir immer als Verdacht formuliert haben, klar sagt. – Herr Kollege Feurstein, Sie haben die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.
Es heißt hier ganz klar: In Fällen, in denen Zweifel an der angegebenen Erklärung bestehen, insbesondere – jetzt kommt der Passus: – bei Vorliegen von Betreuungspflichten – ich betone: Betreuungspflichten! – ist die Verfügbarkeit anhand eines konkreten Beschäftigungsangebotes im Sinne des § 9 Arbeitslosenversicherungsgesetz zu prüfen.
Was heißt das? – Wir bieten den Frauen spätestens ab zweieinhalb Jahren nach der Geburt eines Kindes keine Betreuungsmöglichkeiten an. Es gibt keine Kindergärten, es gibt keine Kinderkrippen auf dem Land. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) In der Folge muß diese Frau, damit sie Notstandshilfe bekommt, zum Arbeitsamt gehen. Dort kommt dann aufgrund dieser Durchführungsweisung der Arbeitsmarktbetreuer und sagt: Ich hätte ein Angebot für Sie. – Daraufhin wird sie antworten: Ich habe aber Betreuungspflichten, nämlich für mein Kind zu Hause, zweieinhalb Jahre alt. – Dann wird der Arbeitsmarktbetreuer sagen: Da kann ich nichts machen. Ich kann Ihnen kein Arbeitslosengeld und keine Notstandshilfe mehr bezahlen. – Das ist die Aussteuerung, die klassische Aussteuerung, die Sie mit diesen Maßnahmen vor zwei