Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben den Rechtszustand, wie er bis jetzt bestanden hat, nicht geändert. Wir haben daher den selbständigen Versicherungsmaklern sicherlich nicht Unrecht getan. Im Hinblick darauf, daß seit der Mitgliedschaft beim EWR und insbesondere Österreichs in der Europäischen Union die Möglichkeit besteht, daß ausländische Versicherungen als selbständige Versicherungsmakler in Österreich vermakeln, gehe ich davon aus, daß sich inländische selbstständige Versicherungsmakler durch eben diese Möglichkeiten durchaus gegenüber den von ihnen bisher als übermächtig eingeschätzten österreichischen Versicherungsunternehmen werden durchsetzen können.
Ich möchte nun etwas sagen, was inhaltlich mit dem Maklergesetz zusammenhängt, was aber nicht den Herrn Justizminister und sein Ressort betrifft, sondern den Herrn Wirtschaftsminister: Die Regelung, die durch das Maklergesetz jetzt eintritt, ist noch eine unvollständige – aber nicht deshalb, weil etwa das Ministerium mit seiner Vorlage oder wir mit unserer Arbeit im Justizausschuß Pfusch gebaut hätten und etwas Unvollständiges produziert hätten, sondern deshalb, weil – und dafür ist aufgrund der Kompetenzlage das Wirtschaftsministerium zuständig – die Verordnung, die die Höhe der von den Maklern, insbesondere von den Immobilienmaklern, zu verlangenden Provisionen regelt, noch ausständig ist.
Aber dazu möchte ich eine Anmerkung machen: Es gibt einen, wie ich höre, inoffiziellen Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium zu einer solchen Immobilienmaklerverordnung, der mir und vielen anderen Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses vom Inhalt her nicht gefällt. Da geht es nicht nur um den einen Punkt, den das Liberale Forum in seinem Entschließungsantrag angesprochen hat, sondern da geht es auch noch um andere Punkte. Daher werbe ich auch um Verständnis, liebe Kolleginnen und Kollegen des Liberalen Forums, daß wir diesem Ihrem Antrag nicht zustimmen werden. Ich gehe aber davon aus, daß Sie offensichtlich ohnehin nicht daran interessiert sind, denn es hat sich niemand von Ihnen bei uns dafür verwendet, daß wir mitstimmen sollen. Ich erkläre jetzt, warum uns dieser Entschließungsantrag auch nicht ausreichend erscheint.
Es ist nämlich in dieser Immobilienmaklerverordnung vorgesehen, daß Regelungen festgeschrieben werden sollen, die auch für die Zukunft zementieren würden, daß in Österreich im Bereich der Immobilienmaklerei die europaweit weitaus höchsten Provisionen und Preise zu bezahlen sind. Das kann, soll und darf nicht Sinn und Zweck der ganzen Angelegenheit sein, und man wird sicherlich mit dem Herrn Wirtschaftsminister noch darüber zu reden haben; ich weiß gar nicht, ob er diesen Vorentwurf aus seinem Haus persönlich schon zur Kenntnis genommen hat. Es kann nicht das Ziel einer solchen Verordnung sein, daß man bei einer Wohnungsmiete von monatlich rund 9 000 S brutto in Österreich 27 000 S Provision zu bezahlen hat, in Berlin 13 800 S, in Helsinki 8 200 S, in Zürich 6 140 S, in Bozen 4 150 S, sogar inklusive Vertragserrichtung, und in Stockholm 1 600 S. Ich beeile mich hinzuzufügen, daß aufgrund der bestehenden Rechtslage in London, Oslo, Brüssel, Genf und Kopenhagen der Mieter überhaupt keine Provision in einem solchen Fall zu bezahlen hätte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, daß es uns möglich sein wird, mit dem Wirtschaftsministerium als der für diese Immobilienmaklerverordnung zuständigen Instanz in der Bundesregierung noch vernünftige Gespräche zu führen. Ich bin selbst Freiberufler. Das sage ich nicht aus der inneren Einstellung, daß man irgendeinen Immobilienmakler sein Geld, das er sich redlich verdient hat, neidig ist. Aber es soll doch nicht – wo wir doch immer vom europäischen Gleichklang sprechen, insbesondere in Fällen, wo es die betrifft, die möglicherweise, wahrscheinlich oder zumindest das eine oder das andere Mal nicht zu jenen zählen, die zu den Begütertsten unseres Landes gehören – bei einer Wohnungssuche in Österreich unverhältnismäßig viel mehr an Provisionen zu bezahlen sein als in anderen, vergleichbaren europäischen Ländern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muß zum Ende kommen, weil die mir von mir selbst in einer gewissen Selbstdisziplin auferlegte Redezeit abgelaufen ist. Ich freue mich darüber, daß die doch relativ langen Verhandlungen zwischen den Parteien, den Fraktionen dieses Hauses und dem Herrn Justizminister und seinen Beamten dazu geführt haben, daß wir schlußendlich in vollem Einvernehmen diese sehr wichtige Gesetzesmaterie beschließen kön