Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 158

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Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ist ein Teil der Sicherheitskontrollaufgaben von Österreich auf die EURATOM-Sicherheitskontrollbehörde von Luxemburg übergegangen und wird von dieser gemäß Verordnung Nr. 3227/76 wahrgenommen.

Der Außenpolitische Ausschuß hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 24. April 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Im vorliegenden Fall hält der Außenpolitische Ausschuß die Erlassung eines besonderen Bundesgesetzes gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages für entbehrlich.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Abschluß des Staatsvertrages: Übereinkommen zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen samt Protokoll (85 der Beilagen) wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag dadurch kundzumachen, daß das Übereinkommen in allen authentischen Sprachen zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Herr Präsident! Ich bitte, die Debatte fortzusetzen.

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Frau Berichterstatterin.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Wurmitzer. Ich erteile es ihm.

20.07

Abgeordneter Georg Wurmitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Natürlich wird die Österreichische Volkspartei einem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen in Europa und der Welt zustimmen. Es sind die Länder Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande und Österreich, die diese Vereinbarung schließen. Ich stelle aber mit Recht die Frage: Wo sind diesbezüglich andere Länder Europas? Wo sind da Frankreich, Großbritannien, Rußland, wo die Ukraine? Und außerhalb Europas stellt sich die Frage: Wo sind da die Volksrepublik China, Pakistan, der Iran, Indien und so weiter?

Dieser Vertrag steht aus meiner Sicht unter drei Prämissen, die die ganze Problematik eines Vertrages unter Nationen aufzeigen. Die erste Prämisse lautet: Was einmal wirklich war, bleibt ewig möglich. – Dieser Satz stammt vom Lehrmeister der Philosophen, von Baruch Spinoza, und er hat seit dem 16. Juli 1945, seit dem Zünden der ersten Atombombe durch die USA, auch in diesem Bereich absolute Gültigkeit.

In der Zeit zwischen 1945 und 1982 wurden allein mehr als 900 atomare Sprengköpfe gezündet. Die Hoffnung, daß die Menschen die Kenntnis der Herstellung von Kernwaffen vergessen würden, ist eine absolut unbegründete und eine sehr trügerische. Auch der Einsatz an Menschen wurde im Jahr 1945 erprobt. Seit diesen Versuchen lastet das Damoklesschwert der atomaren Bedrohung über der gesamten Menschheit.

Die zweite Prämisse lautet: Kernwaffen sind hochpolitische Waffen. Kernwaffen bedeuten Weltmacht – und das war den Erfindern der ersten Atombombe in den USA bereits von Beginn an voll bewußt. Es gibt heute, wenn man das genau betrachtet, keine einzige Weltmacht ohne Atomwaffen. Es gibt eine Reihe von Staaten, die atomar aufrüsten wollen oder bereits dabei sind, die ersten eigenen Atomwaffen zu entwickeln.


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