Es geht also nicht darum, mehr Arbeitskräfte nach Österreich hereinzuholen, sondern diesen Zuzug kontrolliert für die nächste Zeit zu sichern, um den österreichischen Beschäftigten und jenen, die hier als ausländische Beschäftigte legal da sind, den Arbeitsplatz zu sichern und sie vor Lohndumping zu schützen.
Herr Abgeordneter Holger Bauer hat sich hier gegen Lohndumping ausgesprochen und hat gleichzeitig, wenn ich ihn richtig verstanden habe, gesagt, er trete für ein Modell ein, wonach ausländische Arbeitnehmer für kurze Zeit ohne Sozialversicherung in Österreich sein und arbeiten sollen. Das wäre eine wirklich entscheidende Lohndumpingmaßnahme, denn, wenn man für einen Teil der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen soll und ihn dann wieder abschiebt ohne jeden Schutz, wäre das nicht richtig! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Ofner: Da ist er mißverstanden worden! Ich kann dich beruhigen!)
Genauso wäre es nicht zu verstehen, wenn wir bei jenen sagen – was immer so durchklingt: es gibt arbeitslose Ausländer bei uns –: Sollten wir sie nicht gleich abschieben? Es wäre nicht richtig, daß wir jene Arbeitskräfte, die wir in der Wirtschaft gebraucht, die ihre Arbeitslosenversicherungsbeiträge, die ihre Steuern gezahlt haben, am ersten Tag, nachdem sie ihren Arbeitsplatz verloren haben, gleich wegschicken, und zwar ohne jegliche Sozialleistungen. Das kann doch nicht unser Ziel sein!
Sehr wohl ist es aber unser Ziel, daß wir mit einer sehr, sehr restriktiven Zuzugspolitik die Arbeitsmarktsituation in Österreich berücksichtigen. Die Arbeitsmarktsituation in Österreich ist sicherlich als ernst zu bezeichnen. Daher sind alle Maßnahmen notwendig – wir werden diese auch ergreifen –, um Beschäftigung zu sichern. Dazu gehört auch die kontrollierte und derzeit restriktivste Zuzugspolitik bei ausländischen Arbeitskräften.
Nach dieser Einleitung möchte ich zur Beantwortung Ihrer Fragen kommen.
Zur Frage 1 betreffend die Entwicklung der Beschäftigung in den Jahren 1991 bis 1995:
1991 gab es 2,731 Millionen beschäftigte Inländer. Diese Zahl ist auf 2,768 Millionen im Jahr 1995 gestiegen. Die Zahl der in Österreich beschäftigten Ausländer ist im gleichen Zeitraum von 243 000 auf 269 000 gestiegen. Die Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen ist in diesem Zeitraum von 164 600 auf 190 800 gestiegen, die der beschäftigungslosen Ausländerinnen und Ausländer in diesem Zeitraum von 20 500 auf 24 900. Die Zahl der gemeldeten offenen Stellen ist von 49 500 auf 25 000 gesunken.
Zur Frage 2, wie viele ausländische Arbeitskräfte in Österreich im März 1996 beschäftigt waren, die keine Arbeitsbewilligung benötigen.
Dazu ist zunächst festzustellen, daß das ist im wesentlichen der Bereich der Arbeitskräfte aus dem Europäischen Wirtschaftsraum ist. Im März waren in Österreich 23 986 EWR-Staatsangehörige beschäftigt. Über die sonstigen, nicht bewilligungspflichtigen Arbeitskräfte nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz liegen keine Zahlen vor. Diese Zahl ist aber äußerst gering, denn es handelt sich hiebei um die Angehörigen internationaler Organisationen – Diplomaten, Universitätsangehörige und so weiter.
Zur Frage 3, wie viele ausländische Arbeitskräfte, die keine Arbeitsbewilligung benötigen, im März 1996 arbeitslos waren. – Es waren 3 597 EWR-Staatsbürger als arbeitslos gemeldet.
Zur Frage 4: Warum wird die Bundeshöchstzahl laufend überschritten, Ende März 1996 etwa um 11 000?
Zu dieser Frage muß ich korrigierend sagen: Wir haben die Bundeshöchstzahl, die uns gesetzlich vorgegeben ist, nie überschritten – auch jetzt nicht. Da wird etwas vermischt, und zwar: Die Bundeshöchstzahl liegt bei 8 Prozent für den Normalbereich, zusätzlich einen Prozentpunkt für besondere Arbeitnehmergruppen, beispielsweise für Jugendliche zweiter Gastarbeitergenerationen, die hier aufgewachsen sind. Insgesamt beträgt die Bundeshöchstzahl daher einschließlich dieser besonderen Bevölkerungsgruppen 9 Prozent. Das wurde wir nie überschritten.