Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 110

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Zur Frage 9, wie hoch die Zahl von türkischen Staatsangehörigen wäre, auf welche dieses Erkenntnis Anwendung fände. – Dazu gilt die gleiche Beantwortung wie zu Frage 8, weil ja nach wie vor die Gültigkeit des Ausländerbeschäftigungsgesetzes mit der dort vorgesehenen Anrechenbarkeit auf die Bundeshöchstzahl aufrecht bliebe.

Das gleiche gilt für die Fragen 10 und 11.

Zur Frage 12: Wie beurteilen Sie die Belastungen für den österreichischen Arbeitsmarkt, die durch Kriegsflüchtlinge aus Bosnien entstanden sind?

Dazu: Kriegsflüchtlinge aus Bosnien wurden nicht nur aus humanitären Gründen zur Arbeitstätigkeit in Österreich zugelassen, sondern vor allem auch deshalb, weil sie im Falle einer eigenen Arbeitstätigkeit nicht mehr auf die aus öffentlichen Mitteln finanzierte Bundesbetreuung angewiesen sind. Nur durch Zulassung zur Arbeit können sie selbst für ihren Unterhalt sorgen.

Eine zusätzliche Belastung des Arbeitsmarktes konnte deshalb nicht eintreten, weil auch diese Bewilligungen auf die Bundeshöchstzahl anzurechnen sind.

Zu den Fragen 13 bis 15 möchte ich grundsätzlich feststellen, daß die Beantwortung dieser Fragen in die Kompetenz des Innenministers fällt. Aufgrund der Kontakte, die es aber selbstverständlich zwischen uns gibt, kann ich dazu sagen: Im heurigen Jahr haben sich wöchentlich jeweils mehr als 100 bosnische Kriegsvertriebene aus der Unterstützungsaktion des Bundes und der Länder abgemeldet. Sie sind zum größten Teil in ihr Heimatland zurückgewandert. Diese Tendenz setzt sich weiterhin fort. Es handelt sich hiebei zumeist um Kriegsvertriebene mit einem Aufenthaltsrecht nach § 12 des Aufenthaltsgesetzes. Die Gesamtzahl der Heimkehrer des Jahres 1996 liegt derzeit bei etwa 3 000.

Unabhängig davon, daß unmittelbare Rückkehrförderungen nicht in meinen Wirkungsbereich fallen, hat das Sozialressort indirekt auch zur Reintegration beigetragen, und zwar dadurch, daß eine Reihe von Sprach- und Qualifikationskursen für bosnische Kriegsvertriebene in den letzten Jahren aus Mitteln des Sozialressorts unterstützt wurden und auch mit einigen Qualifikationskursen erreicht werden konnte, daß gleichzeitig auch Rückkehraktionen gefördert wurden. – Das war eine damit verbundene Maßnahme der Aufklärung und der Information.

Zur Frage 16: Werden Sie dafür auch weitere Mittel der Arbeitsmarktverwaltung oder andere Mittel Ihres Ressorts einsetzen? – Antwort: Daran ist derzeit nicht gedacht.

Zur Frage 17: Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um den Zuzug von weiteren ausländischen Arbeitskräften zu stoppen, solange die österreichische Arbeitslosenquote ihr gegenwärtiges, besorgniserregendes Niveau behält? – Antwort: Dazu habe ich bereits einleitend Erklärungen abgegeben. Das Beschäftigungsrecht sieht ja die Limitierung mit dieser Quote von 8 beziehungsweise 9 Prozent vor. Es ist nicht daran gedacht, diese Quote anzuheben, sie wird derzeit auch nicht voll ausgeschöpft.

Im übrigen besteht im Einvernehmen mit dem Innenminister die Tendenz, daß wir den Zuzug neuer ausländischer Arbeitskräfte rigoros eindämmen.

Zur Frage 18: Werden Sie dafür eintreten, auch jene ausländischen Arbeitskräfte, die keine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz benötigen, in die Bundes- beziehungsweise Landeshöchstzahl einzubeziehen? – Antwort: Nein, das ist praktisch nicht möglich, denn es handelt sich um Bürger aus dem Bereich des Europäischen Wirtschaftsraumes. Da gibt es die verbindliche Regelung, daß wir diese nicht miteinbeziehen können.

Ich habe aber bereits erklärt, daß die anderen Gruppen – Diplomaten und so weiter – praktisch keinerlei Bedeutung, was ihre Zahl betrifft, haben.

Zur Frage 19: Liegen Ihnen Berechnungen beziehungsweise Schätzungen vor, wie sich der zu erwartende Familiennachzug prozentuell auf Kinder, Ehegatten beziehungsweise sonstige


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