Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 140

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eines Saisonnier-Modells nach dem Schweizer Vorbild. Es soll auf einfachem Weg, unbürokratisch ein befristetes Dienstverhältnis ermöglicht werden.

Auch in Bayern gibt es, meine sehr geehrten Damen und Herren, mittlerweile die Möglichkeit, Mitarbeiter in der Landwirtschaft bis zu 50 Tagen rasch und unbürokratisch einzustellen, wobei lediglich die Unfallversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung entfallen dort komplett.

Dadurch erhalten die bayerischen Obst- und Gemüsebauern, die Gurkerlproduzenten oder wer immer – die Landwirtschaft mit den Erntehelfern – einen enormen wirtschaftlichen Vorteil unseren Bauern gegenüber, und sie sind dadurch international konkurrenzfähig.

Das derzeitige System in Österreich hingegen kriminalisiert geradezu unsere arbeits- und beschäftigungsintensiven Branchen. Im Tourismus, in der Gastronomie steht der betroffene Betrieb, wenn er keine legalen Arbeitskräfte bekommt, manchmal vor der Situation, entweder Arbeitskräfte illegal zu beschäftigen oder zuzusperren.

Ähnlich gestaltet sich die Situation in der Landwirtschaft. Wenn das Gemüse oder die Weintrauben geerntet werden müssen, wären wirkungsvolle Regelungen höchst notwendig. Es soll der ausländische Arbeitnehmer, und zwar dann, wenn kein Inländer vorhanden ist, die Möglichkeit haben, mit seiner Arbeit Geld zu verdienen, um sich damit eine Existenz im eigenen Land aufzubauen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freiheitliche sind mit dieser Forderung nach dem Saisonnier-Modell mittlerweile nicht mehr allein. Auch der Präsident der burgenländischen Landwirtschaftskammer spricht sich für eine flexible und kostengünstige Beschäftigung von Ausländern in der Landwirtschaft aus. Er sagte folgendes dazu: Die kurzfristige Beschäftigung von Ausländern sollte für die Landwirtschaft finanzierbar gemacht werden. In diesem Zusammenhang trat Hautzinger für eine Minimierung der Kosten ein. Die Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung sollten entfallen. Durch einen Pauschalbetrag pro Tag für Administration, Unfallversicherung und Lohnsteuer sollte es möglich sein, ein Kontingent bis zu 50 Tagen einzukaufen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind Forderungen, die weit über die Forderungen der Freiheitlichen, weit über das Saisonnier-Modell der Freiheitlichen hinausgehen. Aber auch Abgeordnete dieses Hauses sprechen sich teilweise offen oder teilweise hinter vorgehaltener Hand für die Einführung eines Saisonnier-Modells, ähnlich dem Schweizer Modell, aus.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Salzl, Rossmann und Kollegen betreffend Einführung eines Saisonniermodells im Ausländerbeschäftigungsgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat binnen dreier Monate einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zuzuleiten, der die Verankerung eines Saisonnier-Modells mit folgenden Grundsätzen vorsieht:

1) Wahlmöglichkeit zwischen Saisonnier-Modell und Beschäftigung nach den geltenden Regelungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

2) maximale Beschäftigungsdauer in einem Jahr von neun Monaten,

3) eine Person darf nur bis zu dreimal in Österreich als Saisonnier arbeiten,


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