Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 199

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Ich sage das deshalb, meine Damen und Herren, weil im Gentechnikgesetz – auch das ist in unserem Antrag enthalten – überhaupt keine Haftungsregelungen für Schäden beinhaltet sind, die bei einem Versuch, so gut er auch gemeint sein mag, letztlich auftreten können. Wir sind davon überzeugt – und die Freisetzungen in Tulln beweisen das auch –, daß bürokratische Hürden verbotene Handlungen nicht aufhalten können.

Die einzige Maßnahme, die zu einem fairen Interessenausgleich führen kann, ist, daß man sehr rigorose Haftungsregelungen im Gentechnikgesetz festschreibt. Jemand, der sich einen wirtschaftlichen Nutzen von einer Maßnahme verspricht, soll auch für eventuell auftretende Schäden haften. Das ist eine faire Verteilung, und wir meinen auch, daß es für den Geschädigten beim Nachweis des Schadens Erleichterungen geben soll, und zwar nicht in einer Form, die nur auf die Gentechnik zugeschnitten ist. Wir haben uns hier einer Rechtsfigur bedient – auch das ist in unserem Gentechnik-Antrag enthalten –, die Sie bereits im Forstgesetz, konkret im § 54 des Forstgesetzes, finden, wo es nur darum geht, daß Wahrscheinlichkeiten nachgewiesen werden müssen und man sich durch den Beweis einer Gegenwahrscheinlichkeit wieder befreien kann. Das ist ein Rechtsinstitut, das sich im Forstgesetz bereits bewährt hat, und es sollte unserer Auffassung nach auch im Bereich der Gentechnik Platz greifen.

Ich will gar nicht ausführlicher auf unseren Antrag eingehen, meine Damen und Herren, und zwar deshalb, weil es ein Selbständiger Antrag ist, der noch im Ausschuß zu verhandeln sein wird. Obwohl wir diesen Antrag als einen Antrag der Liberalen eingebracht haben, sage ich jetzt schon, daß wir sehr daran interessiert sind, diesbezüglich eine Diskussion in Gang zu bringen, um zu einer gemeinsamen Novelle des Gentechnikgesetzes zu kommen.

Ich möchte noch kurz zu einem anderen Bereich Stellung nehmen, und zwar im Zusammenhang mit der Forstwirtschaft. Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß mittlerweile die Verhandlungen um den Nationalpark Donauauen ins Stocken geraten sind. Hier fehlt es an einigen grundsätzlichen Entscheidungen. In diesem Punkt wird man sich offenbar politisch nicht einig, und daher darf ich einen Antrag einbringen, der ein unselbständiger, sprich auch zu diesen Tagesordnungspunkten noch abzuhandelnder sein wird. Dieser Antrag zielt darauf ab, daß die Bundesregierung ob dieses Ins-Stocken-Kommens der Verhandlungen doch alles unternehmen möge, damit noch in diesem Jahr der Nationalpark Donauauen verwirklicht werden kann. Ich meine, daß auch hier, da es um die Österreichischen Bundesforste geht, Herr Bundesminister Molterer ein gewichtiges faktisches Wort mitzureden haben wird.

Meine Damen und Herren! Der Antrag lautet folgendermaßen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller, Dr. Heide Schmidt, Mag. Reinhard Firlinger und weiterer Abgeordneter betreffend Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG über die Errichtung eines Nationalparks in den Donauauen bei Wien und östlich von Wien

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die Verhandlungen betreffend die Errichtung eines Nationalparks in den Donauauen bei Wien und östlich von Wien so rechtzeitig abgeschlossen werden, daß ein entsprechender Abschluß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG noch vor der Sommerpause 1996 möglich ist."

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Meine Damen und Herren! Wir sind der Ansicht, daß mit einem solchen Antrag die Gelegenheit gegeben wäre, zu beweisen, daß auch in Österreich Naturschutz und Errichtung von Nationalparks ein wichtiges Anliegen in der Politik sind und daß es nicht nur bei solchen Grundsatzerklärungen bleibt, wie wir sie in den letzten Monaten erlebt haben, sondern daß man sich auf politischer Ebene auch dann, wenn die Verhandlungen ins Stocken geraten, bemüht, das


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