Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 213

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Was zum Beispiel eine relativ kleine Gruppe echter Mountainbiker freut, bringt Probleme für viele andere mit sich. Forstwege sind in erster Linie Betriebs- und Arbeitsstätten, Transportwege und keine Sportstätten. Die völlige Freigabe würde einen Zwangseingriff in das Eigentumsrecht darstellen.

Auch der Hinweis auf die Verwendung öffentlicher Mittel zur Erschließung von Forststraßen ist noch keine Legitimation für die freie Benützung. An dieser Stelle möchte ich ein Beispiel bringen: Wenn ich im Hotel oder im Restaurant keinen Platz bekomme, bin ich deshalb nicht berechtigt, in eine geförderte Wohnung eines Staatsbürgers einzudringen und mich dort niederzulassen. Das wäre ein ungefährer Vergleich mit dem Einsatz öffentlicher Mittel bei der Erschließung von Verkehrsstraßen.

Um den Bedürfnissen dieser Sportler und der Tourismuswirtschaft jedoch entgegenzukommen, ist meiner Meinung nach eine marktwirtschaftliche Lösung einer gesetzlichen Lösung vorzuziehen.

Die Wald- und Wildproblematik ist ein weiteres Thema, das einmal von einer anderen Seite beleuchtet werden muß. Hier ausschließlich ein Wildproblem zu konstatieren, wäre falsch. Vielmehr müßte der Faktor Mensch und der Umstand, daß der Lebensraum für das Wild immer mehr eingeengt wird, in die Betrachtung miteinbezogen werden. Durch die permanente Beunruhigung und Belästigung ist das Wild gezwungen, seine Lebens- und Ernährungsgewohnheiten zu ändern, was zu sogenannten Wildschäden führt. Der Mensch nimmt sich, wann immer er will, das Recht heraus, in Wohn- und Schlafzimmer des Wildes einzudringen. Die Erfüllung der Forderung, den Wald für Sport- und Freizeitgestaltung freizugeben und gleichzeitig den Abschuß zu erfüllen, damit der Wildbestand stimmt, ist unmöglich. (Abg. Dr. Khol: Frevel!) Meine Damen und Herren! Der Wald ein Lebensraum, der heute, mehr denn je, Multifunktionalität und Aufgaben zu erfüllen hat, dessen Überleben aber von immer mehr Negativfaktoren beeinflußt wird.

Der Waldbericht 1994 ist ein großartiges Nachschlagewerk und enthält weit mehr, als es eigentlich die gesetzliche Verpflichtung wäre. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

0.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Sophie Bauer. – Bitte.

0.32

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir heute über den Grünen Bericht diskutieren, möchte ich kurz auf die Situation der Bergbauern eingehen.

In Österreich haben wir 99 352 Bergbauernbetriebe. Die Steiermark steht mit 17 795 Betrieben in Österreich an der dritten Stelle. Im Jahr 1993 standen an Bergbauernzuschüssen 1 054 Millionen Schilling für ganz Österreich zur Verfügung. Im Jahr 1994 waren es 1 168 Millionen Schilling. Für das Land Steiermark waren im Jahr 1994 218,8 Millionen Schilling für Bergbauernzuschüsse vorgesehen. Auf den ersten Blick scheint das recht viel zu sein, teilt man diese Zuschüsse aber auf die einzelnen Bergbauernhöfe auf, dann entfällt auf einen Bergbauernhof im Durchschnitt ein Betrag von zirka 10 000 S.

Die Direktzahlungen an die Bergbauern sollen vor allem dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit der Berggebiete zu erhalten, wodurch ein Beitrag zur Sicherung der Lebensinteressen der gesamten österreichischen Bevölkerung geleistet werden kann. Durch die Gewährung von Direktzuschüssen haben die Bergbauern die Chance, schwierige Zeiten zu meistern und nicht gleich absiedeln zu müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch noch kurz auf den biologischen Landbau eingehen, da dieser meiner Meinung nach mit einer konsequenten Qualitätsorientierung verbunden ist und Österreich auf diesem Sektor innerhalb der Europäischen Union große Chancen hat. Die Zahl der geförderten Biobauernbetriebe stieg von etwa 300 Betrieben


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