Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 101

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eine Obergrenze von 20 geben soll, das scheint mir in keiner Weise argumentierbar zu sein. Ich vermute hierin eine Regelung von Beamten für Beamte, denn wir dürfen nicht vergessen, daß sich Ministerialbeamte dadurch ein kleines Zusatzeinkommen verdienen. Vor allem frage ich mich, ob Beamte eigentlich mehr Zeit haben als Private. Möglicherweise haben sie tatsächlich mehr Zeit, weil sie schließlich diese Aufgaben in ihrer Dienstzeit wahrnehmen. In diesem Punkt, Herr Kollege Firlinger, sind wir von der ÖVP sicher auf Ihrer Seite: Wir wollen diese Unterscheidung beseitigen beziehungsweise eine Gleichstellung erreichen.

Was die Publizitätspflicht anlangt, so sind wir prima vista nicht unbedingt Ihrer Meinung, daß das bei der Generalversammlung beziehungsweise bei der Hauptversammlung in bürokratischer und formalistischer Weise geoutet werden soll. Ich halte diesen Vorschlag zum einen für inkonsequent und zum anderen sogar für unlogisch, denn wenn bei einer nachfolgenden Generalversammlung die Aufsichtsratsmandate vorgelegt werden, so ist noch nicht gesagt, daß bei Generalversammlungen, die zeitlich vorgelagert sind, die Kapitalgesellschaften das Aufsichtsratsmandat gegeben hätten, wenn sie gewußt hätten, daß man dann auch bei einer anderen Kapitalgesellschaft ein Aufsichtsratsmandat annehmen wird. – Nur soviel zu diesem Thema.

Wir sind grundsätzlich der Meinung, daß die Kapitaleigentümer die Aufsichtsräte zu entsenden haben – und nicht wie Sie, daß sich die formalen Eigentümergremien wie Generalversammlung beziehungsweise Hauptversammlung die Aufsichtsräte wünschen dürfen. (Abg. Dr. Haselsteiner: Wo ist da der Unterschied?)

Abschließend halte ich fest, Herr Firlinger: Ihr Antrag ist ein sehr konstruktiver und diskussionswürdiger, und so werden wir von der Österreichischen Volkspartei ihn im Justizausschuß auch sehr ernsthaft diskutieren. Wir können damit – und da schließe ich mich wieder Ihrer Meinung an – vielleicht auch andere qualitative Verbesserungen bei den angesprochenen Gesetzesmaterien, wie etwa dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz oder dem Genossenschaftsgesetz, erreichen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

15.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fuhrmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.29

Abgeordneter Dr. Willi Fuhrmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Der Antrag des Liberalen Forums enthält einige interessante Gedanken, die es sicher wert sind, daß man sich eingehend darüber unterhält und die Sache miteinander ausdiskutiert. Wenn man, Kollege Firlinger, in die vertiefte inhaltliche Diskussion einsteigt, muß man sich schon etwas genauer anschauen, was der Sinn der gesetzlichen Bestimmung ist, daß es das eine Mal zehn Mandate, das andere Mal aber 20 mandate sind, die jemand ausüben darf. Was war da die Überlegung?

Diese Obergrenzen sind damals eingeführt worden, wenn ich mich richtig erinnere, um sicherzustellen, daß jene Leute, die ein solches Aufsichtsratsmandat annehmen und auch ausüben, die zeitliche, geistige und intensitätsmäßige Kapazität haben, diesem ihrem Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, wie es so schön heißt, nachkommen zu können.

Ich bin sehr gesprächsbereit, einmal zu hinterfragen, wieso das bei dieser bestimmten Gruppe bei 20 möglich sein soll und bei der anderen Gruppe nicht.

Ich sage aber schon jetzt, daß die andere Überlegung, die in Ihrem Antrag enthalten ist, für mich nicht so leicht nachvollziehbar ist und daß ich da schon Schwierigkeiten habe, in diesem Punkt auf Sie zuzukommen und da mitzutun. Ich finde es nicht gut, daß man das jetzt zusätzlich verbürokratisiert mit Publizitätsvorschriften. Vielleicht aber habe ich das auch mißverstanden; wir werden noch Gelegenheit haben, darüber intensiver zu reden. Ich meine, daß sich der Eigentümer, also die Hauptversammlung, die Generalversammlung, von den Personen, die sie mit einem Aufsichtsratsmandat ausstattet, sinnvollerweise ein Bild zu machen hat und daß er


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