Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 103

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verursacht. Ganz so ist es aber nicht, denn wenn das Aufsichtsratsmandat nicht entsprechend ausgeübt werden kann, sind die Folgekosten jene der Konkurse, und diese Konkurse treffen wieder die Gemeinschaft, die Banken, die Lieferantengläubiger.

Es ist daher eine sehr verkürzte Sicht der Dinge, nur zu sagen: Das Gesetz ist praktisch, es verursacht keine Folgekosten (Abg. Dr. Fekter: Aber die Kausalität können Sie schlecht erklären!), wenn in der weiteren Folge Firmenzusammenbrüche stattfinden, weil die Aufsichtsratsmitglieder nicht in der Lage waren, der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmannes zu entsprechen. Ich glaube, Frau Kollegin, alles andere ist hier nicht argumentierbar. (Abg. Mag. Firlinger: Herr Kollege! Es kann doch sein, daß die Aktiengesellschaft oder die Generalversammlung sagt, wir sind genug ...!)

Herr Kollege! Der einzige Maßstab der Begrenzung der Zahl von Aufsichtsratsmandaten ist durch den Gesetzgeber gegeben, und dieser Maßstab ist, wie mein Vorredner Kollege Fuhrmann schon gesagt hat, daß der Aufsichtsrat oder das Mitglied des Aufsichtsrates die Haftung für die Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes zu übernehmen hat. Wenn man jetzt andererseits vom Gesetzgeber erwartet, daß er die Türen öffnet, daß jemand beispielsweise 20, 30, 40 Aufsichtsratsmandate innehaben kann, dann frage ich mich, wie unter diesen Umständen noch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vorgegangen werden kann.

Meine sehr geehrte Damen und Herren! Wenn jemand in 20 oder mehr Aufsichtsräten sitzt, dann hat er keine Zeit für einen Beruf. Wenn er aber keine einschlägige Berufserfahrung hat, ist er andererseits nicht der geeignete Mann für Aufsichtsräte.

Ich komme zum Schluß und fasse noch einmal zusammen: Wir sind Ihrer Meinung, was die Beseitigung der Ungleichheit zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor betrifft, stehen aber unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung der Haftung für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes einer schrankenlosen Übernahme von Aufsichtsratsmandaten ablehnend gegenüber. (Beifall bei den Freiheitlichen. )

15.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Stoisits. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Laku no%!)

15.39

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herrn Klubobmann Dr. Khol dauert es schon zu lange, er hat schon "Gute Nacht!" zu mir gesagt. (Abg. Dr. Khol: Auf kroatisch!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzter Herr Kollege Krüger! Sie können noch so lange hier stehen und reden, es bleibt der Eindruck bestehen, daß Sie krampfhaft versuchen, einen Weg zu finden, um gegen den Antrag, der halt von den Liberalen kommt – das ist nicht gerade eine Fraktion, die Ihnen sympathisch ist –, zu sein. (Abg. Dr. Krüger: Solch ein Blödsinn!)

Seien Sie doch einmal ehrlich und argumentieren Sie so, wie es Ihrem Parteiführer entsprechen würde. Er tritt doch immer für mehr Liberalität, mehr Transparenz, weniger Bürokratie ein. Das wäre in diesem Fall zulässig. Herr Dr. Krüger! Hier haben Sie mit Ihren Argumenten niemanden beeindruckt! (Abg. Dr. Krüger: Wenn ich Sie beeindruckt hätte, hätte ich einen Fehler gemacht, Frau Kollegin!)

Ich bin – zugegeben – keine Spezialistin für Gesellschafts- und Aktienrecht (Abg. Dr. Krüger: Das merkt man!), nichtsdestotrotz halte ich es für angebracht, hier politisch dazu Stellung zu nehmen. (Abg. Dr. Krüger: Wenn man nichts davon versteht, soll man nicht darüber reden!)

Das, was Herr Mag. Firlinger mit seinem Antrag beabsichtigt, ist für mich absolut einsichtig. Zu unterscheiden zwischen Aufsichtsratsmandaten, die sozusagen eine private Verpflichtung darstellen, und Aufsichtsratsmandaten, die ein Bundes- oder Landesmandat sind, dafür gibt es keine Grundlage und keine Argumentationslinie. Herr Dr. Fuhrmann hat das ja vor mir schon erörtert.


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