Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 116

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die Lokalradioebene, also die Ebene darunter, überhaupt aufgelassen, was den Effekt hat, daß die Einzelbetreiber ... (Abg. Schieder: Das stimmt nicht, daß das im Gesetz nicht geregelt ist!) Ja, aber keine Frequenzzuteilung! (Abg. Schieder: Ja, die Frequenzzuteilung ist noch nicht drin, aber geregelt ist es!) Ja, richtig.

Aber was ist der Effekt, Kollege Schieder? – Daß, solange keine Frequenzen vergeben werden, jene Lokalradios – Kollege Schieder, du weißt das genau (Abg. Schieder: Geregelt ist es!) –, die welche haben, und das sind einzelne Betreiber, einer pro Bundesland, de facto natürlich die Nase vorn und im Werbebereich Riesenvorteile haben, und wenn die Frequenznutzung vielleicht einmal kommt, haben die Kleinen die Brosamen aus dem Werbebereich aufzuklauben. (Abg. Schieder: Im Gesetz ist es geregelt!)

De facto wurde über diese merkwürdige Regionalradiobehörde erreicht, daß zunächst einmal alles kleinweise ausgehandelt wurde, damit nur ja nicht zuviel Markt entsteht, damit nur ja nicht zu viele Frequenzen auf den Markt kommen, und man hat genau gewußt (Abg. Schieder: Ein Jurist sagt, es ist im Gesetz nicht geregelt!) , welcher Medienbetreiber welche Frequenz bekommen wird. Erst dann, nachdem genau ausgemacht war, wer was kriegt, hat man das Gesetz gemacht und die Behörde eingesetzt.

Diese Vorgangsweise ist planwirtschaftlich und nicht marktwirtschaftlich. Daher muß man sagen: Das wurde medienpolitisch nicht in einer Art und Weise abgehandelt, von der man sagen kann, es ist eine demokratische, pluralistische Medienpolitik. Das wollte ich mit diesem Beispiel ganz klar aufzeigen. Und es ist auf das Versagen der großen Koalition beziehungsweise auf das ganz bewußte Konstruieren dieses Regionalradiogesetzes zurückzuführen, daß nur ganz bestimmte, großkoalitionär handverlesene Medienbetreiber eine Frequenz bekommen. Das ist Faktum, und das halte ich für schlecht! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Zum Glück hat in der Folge der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz wieder aufgehoben. Und man sollte denken, daß man sich seitens der großen Koalition sagt: Na gut, das ist schiefgegangen, jetzt machen wir es anständig. – Aber leider, Herr Bundeskanzler, haben Sie bei der Konstituierung des ORF-Kuratoriums angekündigt – und ich zitiere in diesem Fall die APA –: Beim Regionalradio, so Vranitzky weiters, gehe es darum, die Situation rechtlich so zu sanieren, daß das ursprüngliche Konzept möglichst rasch umgesetzt werden kann. – Zitatende.

Ja, genau so stelle ich es mir vor! Herr Bundeskanzler, das klingt verdammt danach, daß man irgendeine verfassungsrechtlich dichte Lösung für dasselbe Konzept sucht. (Abg. Schieder: Also bitte! Das ist ein Pappkamerad!) Dasselbe Konzept wird verfolgt, damit nur ja die existierenden Betreiber – jetzt eben rechtlich abgesichert – zu ihrer De-facto-Monopolstellung im Land kommen – das drückt der Bundeskanzler aus. Wir werden seine Antwort hören. Ich würde mich freuen, wenn es anders ist. Aber, lieber Kollege Schieder, als Gelernter in diesem Haus weiß man, was das heißt.

Mit dem Verfassungsrecht ging die Regierung ja wiederholt nicht sehr behutsam um. Und die Gefahr, daß man das nur wiederum in irgendeiner Weise wasserdicht gestaltet, ist jedenfalls nicht auszuschließen. Du wirst mir zugestehen müssen, daß ich das so sehe. (Abg. Schieder: Daß du das so siehst, ja, aber stimmen tut es nicht!)

Aber es geht ja weiter: Die Bundesregierung hat in der Regierungserklärung – was ich akzeptiere – im Bereich des Fernsehens und des Hörfunks das duale System als weitere Grundlinie der Medienpolitik festgeschrieben – also öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Bereich. Was jedoch völlig fehlt, sind irgendwelche inhaltlichen Rahmenbestimmungen, die dieses politische Ziel auch tatsächlich effektuieren.

Vom Regionalradiogesetz habe ich schon gesprochen. – Eine besondere Groteske ist auch die Schaffung des Kabel-TV-Gesetzes. Dieses hat der Bundeskanzler für Ende des vergangenen Jahres angekündigt – bis heute gibt es keines. Rechtliche Grundlagen für das Privatfernsehen fehlen überhaupt.


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