Insbesondere hinsichtlich des Kabel-TV-Gesetzes droht ja eine besonders pikante Situation. Das Höchstgericht hat klargemacht, daß die jetzigen Verbote für Kabel-TV-Betreiber bis Mitte des Jahres aufgehoben sind, und dann sollte ja eine neue gesetzliche Norm vorliegen. – Die liegt natürlich nicht vor; warum, weiß ich nicht. Ich hoffe, wir hören bei der Anfragebeantwortung den Grund.
Aber was jetzt wirklich so dramatisch ist: Wir haben damit eine völlige Liberalisierung in diesem Bereich, allerdings unfreiwillig, muß man dazusagen. Und was jetzt droht, ist, daß – wie beim Regionalradio – Betreiber auftreten, Investitionen tätigen, sie aber dann womöglich später wieder ein Gesetz trifft, das diese Investitionen sinnlos macht. Diese Gefahr besteht ganz akut. Das ist wirtschaftliche Schädigung. (Abg. Schieder: Und keine Investitionen machen wir!) Ja, das sagt der Kollege Schieder.
Ich meine: Wenn nun jemand das Recht in Anspruch nimmt, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, daß er Kabel-TV betreibt, wer eben kann, und wer will, mit seinem Risiko ... (Abg. Schieder: Nicht Kabel-TV, sondern Programm schöpfen im Kabel-TV!) Kabel-TV mit beweglichen Bildern, damit wir uns richtig verstehen. – Wenn da jemand Investitionen tätigt, und nachträglich kommt die Regierung mit einem Gesetz, das diese Investitionen sinnlos macht, dann ist das ein Schildbürgerstreich. Und diesen Schildbürgerstreich haben jene zu verantworten, die es nicht zusammenbringen, rechtzeitig, obwohl sie es lange wußten, ein entsprechendes Gesetz beschließen zu lassen. Das ist das medienpolitische Versagen, das ja nicht wegzudiskutieren ist. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)
Damit möchte ich zu meinem letzten Punkt kommen, und das ist die Umgestaltung des ORF in Richtung einer Aktiengesellschaft, also die Umgestaltung im Rahmen des Aktienrechtes.
Begründet wird dies in der Regierungserklärung damit, daß man dem ORF die wirtschaftlichen Möglichkeiten eröffnen will, sich in einem liberalisierten Fernseh- und Hörfunkmarkt eine Marktführerschaft und damit wirtschaftliches Überleben zu sichern.
Dieses Ziel ist zu akzeptieren, aber, Herr Bundeskanzler, es sind eine Fülle von Fragen hiemit verbunden, die vorher geklärt werden sollten und wo ich hoffe, daß sie nicht ohne grundsätzliche Erörterung zum Gesetz werden.
Zunächst einmal ist die Frage an Sie zu richten, Herr Bundeskanzler, warum denn die Form des Aktienrechtes überhaupt notwendig ist, denn all das, was als Begründung für diese Umwandlung angegeben wird – wie gesagt: das Eröffnen neuer Geschäftsfelder, meinetwegen auch das Durchgriffsrecht des Generalintendanten –, könnte genauso mit einer entsprechenden Novellierung des jetzigen ORF-Gesetzes geschehen. Ich sehe also keinen zwingenden Grund.
Gewichtiger ist schon: Das Aktienrecht ist eine Rechtsform für Unternehmen, die auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist. Und das spießt sich doch klarerweise mit einem Unternehmen wie dem ORF, der auch Ihrer Ansicht nach in Zukunft sowohl öffentlich-rechtliche Funktionen und Aufträge hat als auch andererseits wirtschaftlich-ökonomisch handeln können muß.
Aber zwischen diesen beiden Zielen besteht natürlich ein innerer Widerspruch, und das Aktienrecht ist aus diesem Grunde keine von sich aus geeignete Grundlage für den ORF in dieser Form.
Nächster Punkt: Sie sehen vor, daß Eigentümer dieses ORF in Hinkunft – zum Unterschied vom jetzigen ORF-Gesetz – der Bund und die Länder sein sollen und daß sie auch den Aufsichtsrat bilden.
Da stellt sich die nächste Frage – Aufsichtsräte haben selbstverständlich das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens wahrzunehmen –: Wer kontrolliert und wer sorgt dafür, daß das wirtschaftliche Unternehmen ORF öffentlich-rechtlichen Aufträgen nachkommt: dem Bildungsauftrag, dem Kulturauftrag, dem Objektivitätsgebot? Sollen das die Aufsichtsräte machen?