Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 120

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Schlußendlich wäre es gut – und ich werde auf alle Fälle von meiner Seite aus alles dazu einbringen –, daß wir diese Diskussion offen führen. Damit meine ich, daß wir die Interessen klar aussprechen, die hinter dem einen oder anderen medienpolitischen Vorschlag stehen. So hat es keinen Sinn, die geplante Umwandlung des ORF in eine wirtschaftlich umfassend handlungsfähige AG als Verpolitisierung zu brandmarken, ohne gleichzeitig hinzuzufügen, daß durch eine Verkleinerung des zukünftigen Aufsichtsrates gegenüber dem heutigen Kuratorium das Gewicht der von der parlamentarischen Opposition entsandten Aufsichtspersonen natürlich steigen würde. Und es hat auch keinen Sinn, sich an eine medienpolitische Diskussion anzuhängen, wenn der eigene verlegerische Erfolg nicht wunschgemäß ausfällt. Genauso offen sollte man auch sagen, wer die betriebswirtschaftlichen Abgänge einzelner Zeitungen decken soll, wenn nicht der jeweilige Eigentümer.

Meine Damen und Herren! Ich spreche mich also für eine zielgerichtete, umfassende, ehrliche und offene Mediendiskussion in Österreich aus. Das habe ich gemeint, als ich vor wenigen Tagen zum Ausdruck brachte, daß diese Diskussion keine Tabus kennen darf. Ich halte es nicht für zielführend, zur Absicherung der Interessen des eigenen Mediums, zur Absicherung der Interessen des eigenen Sektors das Heil in einer allgemeinen Mediendiskussion zu suchen. Es hat keinen Sinn, sondern es ist gelinde gesagt kontraproduktiv, die einzelnen Medien und die einzelnen Sektoren gegeneinander auszuspielen.

Ich möchte auch, Kollege Frischenschlager, nicht verhehlen, daß Sie für mich heute eine Premiere geboten haben, indem Sie hier im Hohen Haus über einzelne Firmen und einzelne Unternehmungen, über Interna der einzelnen Unternehmungen, Werbekonzepte et cetera gesprochen haben, weil ich meine, daß das nicht zu einer konstruktiven Mediendiskussion beitragen wird. Außerdem ist angesichts der wirklich großen Herausforderungen auf dem Gebiete der Medien doch die Kooperation und nicht das Gegeneinander der einzige Weg, der sicherstellen kann, daß es auch in Zukunft nicht nur lebensfähige, sondern auch schlagkräftige österreichische Medien gibt.

Ich komme nun zur Beantwortung Ihrer Fragen und schicke gleich voraus, Herr Abgeordneter: Es kann nicht in der Natur der technischen Behandlung einer dringlichen Anfrage liegen, in der kurzen Zeit, in der man die Fragen lesen und ihre Antworten ausarbeiten kann, alles abzudecken. Das heißt, wenn Ihnen jetzt in meinen sowieso umfangreichen Antworten noch etwas fehlt oder abgeht, bitte ich Sie, das auch so zu verstehen, daß die Diskussion heute nicht aus ist und daß man dann in späteren Phasen noch weiter darüber reden kann.

Zur Frage 1:

Die Regierung hat es keineswegs verabsäumt, geeignete Regierungsvorlagen zu entwickeln, sie ist – im Gegenteil – dabei, diese zu erarbeiten. Ich habe bereits anläßlich der konstituierenden Sitzung des neuen ORF-Kuratoriums Anfang Mai, bei der auch einer der Anfragesteller anwesend war, darauf hingewiesen, daß ich optimistisch bin, daß beim Regionalradio- und beim Kabelgesetz bis zum Sommer dieses Jahres eine politische Einigung erzielt werden kann, sodaß eine Regierungsvorlage noch im Laufe des Sommers zur Begutachtung versendet werden kann. Ich meine, daß eine medienpolitische Einigung auf diesem Gebiet für Kabelbetreiber und private Programmanbieter eine ausreichende Orientierung für zukünftige Investitionen geben müßte.

Zur Frage 2:

Gerade die in der Anfrage angesprochenen Konzentrationsprozesse bei den Medien haben den österreichischen Gesetzgeber, also dieses Hohe Haus, im Jahr 1993 zu einer Novellierung des Kartellgesetzes bewogen. Seit dieser Novelle enthält das Kartellgesetz Bestimmungen über eine präventive Fusionskontrolle samt einer Sonderregelung für Medienunternehmen. Zusätzlich wurden im Kartellgesetz auch medienspezifische Bestimmungen im Rahmen der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen verankert. Die im Jahr 1993 beschlossenen Änderungen des Kartellgesetzes und insbesondere die neuen Fusionskontrollregelungen sind aus rechtsstaatlichen Überlegungen nur auf Zusammenschlüsse anwendbar, die nach dem


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite