gabe des Verkehrsministers war, und ich gehe davon aus, daß es dabei bleiben wird. Der damalige Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat dem Hauptausschuß des Nationalrates zwei Frequenznutzungspläne vorgelegt. Das Einvernehmen kam aber nur hinsichtlich des ersten Teiles, die Frequenzen für die Regionalradios betreffend, zustande. Der zweite Teil, der die noch verbleibenden Frequenzen – die im übrigen international festgelegt sind – den Veranstaltern von lokalem Hörfunk zur Verfügung gestellt hätte, wurde im Hauptausschuß des Hohen Hauses nicht beschlossen.
Es liegt daher nicht am Verkehrsminister – auch nicht an mir –, daß eine Lizenzierung der Lokalradios nicht in Angriff genommen werden konnte. Ich werde jedenfalls bei der Novellierung des Regionalradiogesetzes dafür eintreten, daß ein einfacheres Verfahren der Frequenzplanung vorgesehen wird.
Die Frage, ob ich bereit bin, die derzeitigen Inhaber der Frequenzen offenzulegen, ist mir unverständlich. In den dem Hauptausschuß des Nationalrates und damit auch Ihnen vorgelegten Entwürfen der Frequenznutzungspläne wurden die einzelnen Frequenzen entweder dem ORF oder eben den privaten – also regionalen oder lokalen – Lizenzen zugeordnet. Im ersten Fall war und ist daher Inhaber der Frequenzen der ORF. Inhaber der den Regionalradioketten in der Steiermark und in Salzburg zugeordneten Frequenzen sind die Veranstalter der Regionalradioprogramme in diesen beiden Bundesländern. Hinsichtlich der anderen Lizenzinhaber kann man erst Aussagen treffen, wenn sie feststehen.
Im übrigen hat der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr in den bereits dem Hauptausschuß des Nationalrats vorgelegten Frequenznutzungsplänen selbstverständlich sämtliche verfügbaren und international koordinierten Frequenzen offengelegt beziehungsweise zu Lizenzen zusammengefaßt, und ich gehe davon aus, daß auch der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kultur in gleicher Weise verfahren wird.
Was eine Neugestaltung der Regionalradiobehörde angeht, muß ich darauf hinweisen, daß dies nur durch eine Gesetzesänderung möglich sein wird. Im übrigen wird die Neukonstruktion der Regionalradiobehörde zwischen den beiden Regierungsparteien derzeit verhandelt.
Zur Frage 6:
Wie ich bereits ausgeführt habe, ist die Bundesregierung gerade mit der Ausarbeitung einer Vorlage für ein Kabelgesetz beschäftigt. Damit legt sie logischerweise auch fest, wie ein wichtiger Teil des Privatfernsehens in Österreich in der Zukunft gestaltet wird. Das heißt also, daß mit der Vorlage eines Entwurfs für das Kabelfernsehen diese Frage bereits beantwortet ist.
Zur Frage 7:
Das Arbeitsübereinkommen der beiden Regierungsparteien sieht eine Umwandlung des ORF in eine Aktiengesellschaft vor, wobei auch der öffentlich-rechtliche Auftrag des Unternehmens in der Zukunft gewahrt bleiben muß. Ich gehe davon aus, Herr Dr. Frischenschlager, daß die Rechtsform einer Rundfunkanstalt, was den öffentlich-rechtlichen Auftrag betrifft, neutral ist, und es ist ja auch daran gedacht, die Vorschriften darüber einigermaßen unverändert zu übernehmen. Mit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft soll es dem ORF ermöglicht werden, sich in einem schwieriger gewordenen Umfeld erfolgreich zu behaupten.
Es liegen ja einige Beispiele auf der Hand: So wie derzeit nach dem geltenden Rundfunkgesetz ein Generalintendant des ORF bestellt wird, wird auf der ganzen Welt nicht bestellt, und wir werden gut daran tun, das schleunigst zu ändern, denn ein solches Verfahren wäre bei keinem Industriebetrieb, bei keinem Bankbetrieb, bei keinem Versicherungsbetrieb denkbar.
Mit der Aktiengesellschaft möchten die Regierungsparteien sicherstellen, daß der ORF auch in der verschärften Konkurrenzsituation wirtschaftlich geführt werden kann, vor allem aber auch, daß der ORF – fast im eigentlichen Sinn des Wortes – eine deutlich zu vernehmende Stimme mit österreichischer Stimmfärbung ist. Die duale Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht nicht im Widerspruch zur Rechtsform einer Aktiengesellschaft.