Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 126

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stammt. Wir haben jedenfalls bis heute nichts vorgelegt bekommen, wie eine Änderung ausschauen könnte. Wobei ich noch dazusagen muß: Auch der November 1994 ist eigentlich schon ein spätes Aufwachen gewesen, wenn man sich vorstellt, daß insbesondere in Deutschland seit 1984 einschlägige gesetzliche Regelungen vorhanden sind. Das heißt, jetzt zu sagen, Sie hätten nichts verabsäumt, ist schon eher eine sehr wohlwollende Ausdrucksweise, die von der persönlichen Befangenheit herrührt. Ich glaube, sie kann einer objektiven Beurteilung nicht standhalten. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Viel wesentlicher ist aber die Frage 2, und damit komme ich zu etwas, was jetzt vielleicht öfter angezogen werden wird, nämlich zur intellektuellen Redlichkeit. Es wäre schön, wenn Sie diese Maßstäbe, die Sie hier anführen, tatsächlich auch immer an Ihrem politischen Verhalten anlegen würden. Zur Frage 2 sagen Sie, es sei im Jahr 1993 zu einer Novelle des Kartellgesetzes gekommen, um die angesprochenen Konzentrationsprozesse in den Griff zu bekommen. Da muß man schon festhalten, daß das jedenfalls nach Einrichtung der Mediaprint war. Das heißt, alles, was ab diesem Zeitpunkt erfolgt ist, diente offensichtlich der Absicherung der Mediaprint. Das eine hat man einmal voll konzentrieren lassen, alles andere, was nachher kam, hat man zu verhindern versucht, wobei man da noch überlegen muß, ob das überhaupt taugliche Instrumentarien sind.

Bereits bei der Debatte hier im Hohen Haus im September 1993, als es um die Novelle zum Kartellgesetz ging, haben wir genau diese Bedenken angesprochen, und mein Kollege Barmüller hat damals einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir unter anderem verlangt haben, Maßnahmen nicht nur gegen eine Monopolisierung, sondern vor allem zu einer Entmonopolisierung zu setzen und zu einer schrittweisen Entflechtung bestehender Zusammenschlüsse zu kommen. Das wäre der Anlaß gewesen, damals bereits darüber nachzudenken, in welcher redlichen, rechtsstaatlich korrekten Form das erfolgen kann. Sie haben mit Ihrer Mehrheit diesen Entschließungsantrag niedergebügelt. Sie haben ihn abgelehnt.

Ihre Argumentation, wieso eine Entflechtung nicht möglich wäre, halte ich wirklich für bemerkenswert nach jenen Wochen, die wir hier im Parlament verbracht haben, wo eine rückwirkende Bestimmung nach der anderen beschlossen wurde, und das selbstverständlich mit einer Verfassungsmehrheit, wissend – und der Herr Bundeskanzler hat das ja auch hier festgestellt –, daß der Verfassungsgerichtshof tatsächlich den Schutz des Vertrauens der Unternehmen in das Fortbestehen einer im wesentlichen seit Jahren geltenden Regelung hochhält. Das heißt, als wir das Budget beziehungsweise das Strukturanpassungsgesetz hier besprochen haben, war Ihnen dieser Grundsatz schnurzegal. Sie sind drübergefahren, ob das nun die Verlustabdeckung oder sonst irgend etwas war, haben mit einer Zweidrittelmehrheit rückwirkende Bestimmungen beschlossen, Verfassungsgerichtshoferkenntnis hin, Verfassungsgerichtshoferkenntnis her, völlig egal, ob Treu und Glauben irgend jemand etwas wert sein können, Sie haben ja eine Zweidrittelmehrheit. Und jetzt kommen Sie her – und das kann ich wirklich nur als Scheinheiligkeit bezeichnen – und sagen, daß es gar nicht möglich wäre, etwas zu entflechten, weil das genau jenem Grundsatz widersprechen würde. Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Sagen Sie mir jetzt nicht, daß auch wir mit zweierlei Maß messen, weil wir das eine Mal dagegen waren und uns jetzt für eine Entflechtung aussprechen, denn das ist etwas anderes. Uns geht es jetzt darum, daß wir einen Zeitplan beschließen, innerhalb dessen die Entflechtung stattfindet, das heißt, daß sich eine Unternehmung sehr wohl darauf einstellen kann. Es ist völliger Unfug, zu sagen, daß das für einen Unternehmer unzumutbar wäre, denn er habe seinerzeit in dieses oder jenes investiert. Da muß man eben – und daher wollen wir ja diese Diskussion führen – einen solchen rechtsstaatlich zumutbaren Zeitplan machen, damit sich die Unternehmen darauf einstellen können und das Ziel der Entflechtung erreicht wird. Das ist es, was wir damit wollten. Und wenn Sie, Herr Bundeskanzler, so tun, als wäre der Maßstab, rückwirkende Bestimmungen darf es keine geben, hier anzuwenden, dann ist das einfach ein bewußtes Mißverständnis, weil ich nicht glauben kann, daß Sie das tatsächlich so meinen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Ich finde es ja nahezu rührend, wenn dann weiter gesagt wird: Abgesehen von diesen verfassungsrechtlichen Überlegungen – zu denen ich noch einmal sage, daß es uns ein Grundbedürf


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