Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 125

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einen Aktionsplan über kurz- und mittelfristige Maßnahmen beinhalten wird. Das Thema der neuen Medien wird dabei sowohl hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen als auch der wirtschaftlichen Bedeutung und der Anwendungsmöglichkeiten beleuchtet werden.

Einen besonderen Stellenwert wird vor allem der Zugang zu den neuen Medien haben, der ein möglichst offener, billiger und einfacher sein soll, um regionalen oder sozialen Diskriminierungen wirksam begegnen zu können. Gerade der öffentliche Sektor hat hier wichtige Funktionen zu erfüllen und nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, sondern auch seine Rolle als größter Anwender von Informationstechnologie neu zu definieren und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, öffentlich verfügbare Informationen den Bürgern und Bürgerinnen und der Wirtschaft leichter und schneller zugänglich zu machen.

Zur Frage 14:

Wie Sie wissen, steht die Abhaltung von Enqueten im autonomen Recht des Nationalrates. Die Bundesregierung ist, wie mehrfach erwähnt, gerade mit der Ausarbeitung wichtiger Gesetzesmaterien auf den Gebieten Rundfunkgesetz, Kabelgesetz, Regionalradiogesetz beschäftigt, im Rahmen derer nicht nur Experten und Vertreter der Sozialpartner gehört werden, sondern die im Zuge des Gesetzwerdungsverfahrens natürlich auch breit in der Öffentlichkeit diskutiert werden.

Zur Frage 15:

Die von mir angekündigten Neuregelungen im Medienbereich treffen wir selbstverständlich gerade auch unter dem Aspekt, den Medienstandort in Österreich zu sichern beziehungsweise auszubauen. Es gibt in unserem Land enormes kreatives Potential, das es verstärkt zu nutzen gilt. Die Bedingungen dafür scheinen nicht schlecht, denn die Vielfalt, die die technische Entwicklung bei den traditionellen Medien, aber auch die neuen Medien mit sich bringen, wird die Nachfrage nach Programmen und Programmteilen enorm steigern. Hier kann sich Österreich einbringen, allerdings nur, wenn es eine gewisse Grundnachfrage seitens starker österreichischer Medienunternehmen gibt. Und daran wollen wir arbeiten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, daß gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 15 Minuten sprechen darf.

Zu Wort hat sich nunmehr Frau Dr. Schmidt gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.08

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Es ist eine zeitlich durchaus umfassende Beantwortung gewesen, was den Inhalt betrifft, muß man das sehr unterschiedlich sehen, und ich werde mich daher bei den jeweiligen Fragen auch damit auseinandersetzen. Ich werde mich, Herr Bundeskanzler, vor allem damit auseinandersetzen, daß Sie gemeint haben – und da stimme ich Ihnen völlig zu –, daß wir eine Mediendiskussion brauchen, die offen geführt wird, die ohne Tabus geführt wird, daß wir bei der Führung dieser Diskussion intellektuelle Redlichkeit bräuchten und daß es vor allem notwendig ist, diese Diskussion unter einer ganzheitlichen Sicht zu führen, nämlich auch was die Zusammenhänge, Überschneidungen, Verflechtungen und ähnliches zwischen Printmedien und elektronischen Medien, zwischen Hörfunk und Fernsehen betrifft. Ich werde gerade bei Ihrer Art der Beantwortung diese Argumente als Maßstab anlegen, und ich weiß nicht, ob Sie sie dann immer noch aufrechterhalten können.

Bei der Frage 1 haben Sie gemeint, daß es die Regierung keinesfalls verabsäumt hätte, Regierungsvorlagen zu entwickeln. Das ist natürlich ein sehr relativer Begriff. Tatsache ist, daß im ersten Arbeitsübereinkommen – das stammt aus dem November 1994 – bereits diese Absicht festgehalten war. Seither sind eineinhalb Jahre vergangen, wir haben bis heute nichts vorgelegt bekommen. Tatsache ist, daß das Verfassungsgerichtshoferkenntnis vom September 1995


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