Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 159

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Hohes Haus! Ich nehme nun die Verhandlung über den 5. Punkt der Tagesordnung betreffend erste Lesung des Antrags 143/A der Abgeordneten Mag. Kammerlander betreffend Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hans Schöll. Ich erteile es ihm.

19.45

Abgeordneter Hans Schöll (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie nach dieser Kurzaufarbeitung eines Teiles der steirischen Geschichte und den mächtigen Medien wieder in die Höhen und Tiefen des Wohnungseigentumsrechtes zurückführen und Sie, da Frau Kollegin Kammerlander sicherlich nach wie vor zu ihrem Antrag steht, auch mit diesem etwas beschäftigen.

Die freiheitliche Fraktion ist immer aufgeschlossen, wenn es darum geht, den Eigentumsbegriff und das Eigentum breiten Bevölkerungsschichten zu erschließen und das Eigentumsrecht auf möglichst viele Österreicherinnen und Österreicher auszudehnen. Ich freue mich auch, daß sich die grüne Fraktion so sehr mit dem Wohnungseigentum auseinandersetzt und dafür eintritt. Das ist beachtenswert und begrüßenswert.

Allerdings möchte ich schon kritisch anmerken, daß es im Wohnungseigentumsrecht eine ganze Reihe wesentlicher Dinge seit der Beschlußfassung des dritten WÄGs gibt, die nicht erledigt wurden. Damals – ich bringe in Erinnerung – ist vor allem ein kleiner Schritt in Richtung Verbesserung der Situation dadurch erfolgt, daß beschlossen wurde, an Substandardwohnungen kein Wohnungseigentum zu begründen.

Aber es gäbe eine ganze Reihe wesentlicher Dinge, die hier auch aufzuarbeiten wären. Ich denke an Bereiche wie ordentliche und außerordentliche Verwaltung, Minderheitsrechte, Schutz der Minderheiten, Abrechnungsprobleme et cetera, die es durchaus wert wären zu diskutieren, um mehr Administrierbarkeit ins Wohnungseigentum zu bringen.

Nun zum gegenständlichen Antrag: Grundsätzlich sind wir dafür, daß weitere Teile der Bevölkerung ihr Wohnungseigentum erwerben können, jedoch nicht unter den Bedingungen dieses Antrags – wie schon die Vorredner anderer Fraktionen ausgeführt haben –, weil hier der Teufel doch im Detail liegt. Der Begriff der Gemeinschaft, die Wohnungseigentum erwerben soll, ist zu weit gesteckt und zuwenig definiert. Ich könnte sonst ja auch sagen, ich und meine Angehörigen beziehungsweise ich und meine Verwandten sollen Wohnungseigentum erwerben können. (Abg. Mag. Kammerlander: Zwei Personen, nicht Verwandte!)

Ich gebe Ihnen schon recht, Frau Kollegin, es ist nur von zwei Personen gleichen oder ungleichen Geschlechts die Rede. Allerdings: Es ist in keiner Weise sichergestellt, daß dann nicht entsprechende Schwierigkeiten in der Durchführung entstehen könnten. Es ist keine Rede davon, wie diese doch eher vage Erklärung der Wohn- oder Lebensgemeinschaft hier umgesetzt wird. Wird das in Form einer Urkunde geschehen? Was für Voraussetzungen sind notwendig? Was sollen dann die Grundbuchsführer machen, wenn es hier eigentlich nur simple Erklärungen geben soll? Wie weit diese auch verbindlichen Charakter haben, ist ja nicht ganz genau definiert. Daß sie nur eine reine Absichtserklärung abgeben sollten, erscheint mir doch als eher vage und riskant.

Unter anderem ist natürlich auch die Kostenfrage zu erwähnen. Da steht schlicht und einfach: Kosten werden keine anfallen. – Das glaube ich nicht. Wenn man sich damit auseinandersetzt, wie viele zusätzliche Behördenschritte hier notwendig werden, sei es bei den Gerichten, sei es bei den Verwaltungsbehörden, um zu solchen Ergebnissen zu kommen, kann man nicht glauben, daß es zu keinen Mehrkosten kommen soll.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite