Rahmen der Selbstverwaltung jede Position ständig zu kontrollieren. Das kann nicht sein. Und nach den Mitteilungen des Hauptverbandes sind diese Behauptungen (Abg. Mag. Stadler: Jetzt kommt die alte Leier von der Selbstverwaltung! Sie haben das Aufsichtsrecht! Sie haben es wahrzunehmen!) – es wurde auch vom Präsidenten des Hauptverbandes öffentlich dazu Stellung genommen – in keiner Weise haltbar. (Beifall bei der SPÖ.)
Und jetzt möchte ich zur Beantwortung Ihrer einzelnen Fragen kommen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)
Zur Frage 1: Wie hoch war das Defizit der einzelnen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 1995?
Ich habe bereits eingehend insgesamt zu den Problemen der Finanzentwicklung Stellung genommen. Ich möchte hier nochmals ausführen: Die Entwicklung der Gebarung ist auf zwei Komponenten zurückzuführen, zum ersten auf die Steigerung der Kosten insbesondere im Spitalsbereich, und zum zweiten darauf, daß in den letzten Jahren durch die schlechtere Wirtschaftsentwicklung, die auch international schlechter war, die Beitragseinnahmen nicht im gleichen Maße gestiegen sind wie früher. Und dadurch hat sich für die einzelnen Träger folgendes Ergebnis im Jahr 1995 ergeben:
Nach den vorläufigen Gebarungsergebnissen 1995 betrug der Gebarungsabgang aller Krankenversicherungsträger 2,78 Milliarden Schilling. Im einzelnen beliefen sich die Gebarungssalden auf folgende Beträge: alle Gebietskrankenkassen zusammen 2 170 Millionen Schilling, wobei eine Gebietskrankenkasse, die Vorarlberger Kassa, noch mit einem Überschuß von 19 Millionen Schilling abschließen konnte. Alle Betriebskrankenkassen zusammen haben im Vorjahr mit einem Überschuß von 41 Millionen Schilling abgeschlossen. Die Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues hatte ein Minus von 12 Millionen, die Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen ein Minus von 15 Millionen, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter ein Minus von 319 Millionen, die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ein Minus von 69 Millionen und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern ein Minus von 234 Millionen. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)
Die Frage 2 bezieht sich auf das Defizit im Jahr 1996.
Hier sind noch die Maßnahmen abzuziehen, die bereits gesetzt wurden und wirken, und die Maßnahmen, die noch im heurigen Jahr gesetzt werden. Daher kann man zunächst bei den Zahlen nur davon ausgehen, was prognostiziert war, aber nicht davon, was eintreten wird, weil eine Reihe der kostensenkenden Maßnahmen dieses hier prognostizierte Defizit noch senken werden. Bei den Gebietskrankenkassen, Betriebskrankenkassen und all jenen, die dem ASVG unterliegen, wurde ein Abgang in der Höhe von 2,6 Milliarden prognostiziert, und insgesamt ein Abgang in der Höhe von 3,6 Milliarden Schilling bei allen Krankenversicherungen.
Ich möchte nochmals betonen: Man kann diese 3,6 Milliarden Schilling natürlich nur in Relation zum gesamten Aufwand im Bereich der Krankenversicherungen sehen. Die 3,6 Milliarden Schilling sind als Teil der gesamten Ausgaben in Höhe von 118 Milliarden Schilling zu sehen. Daran ist auch erkennbar, daß dieser Betrag nach den durchzuführenden und bereits durchgeführten Kostensenkungsmaßnahmen bedeckbar ist, und zwar aufgrund von Maßnahmen, die sozial verträglich sind und die der Qualitätssteigerung im Bereich der Medizin entsprechen.
Zu Frage 3: "Welche zusätzlichen finanziellen Belastungen werden den Krankenversicherungsträgern durch den Wegfall der unechten Umsatzsteuerbefreiung erwachsen ...?" – Ich glaube, der Text der dringlichen Anfrage befindet sich ja in Händen aller Abgeordneten. Ich brauche daher die Fragen nicht zu wiederholen, sondern sie nur zu beantworten.
Ich habe bereits mit dem Bundesminister für Finanzen eine EU-konforme Lösung vereinbart, die sicherstellt, daß der Wegfall der unechten Umsatzsteuerbefreiung zu keinen Mehrbelastungen der Sozialversicherung führt. (Abg. Dr. Haider: Wie lautet die Regelung, Herr Minister?)