Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 181

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Persönlichkeiten riesige Geschäfte. Ich kann nur sagen: Räuchern Sie diesen Augiasstall endlich aus, Herr Bundesminister! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir haben Ihnen die Beispiele gezeigt. Wir haben Ihnen die Beispiele bei den Heilmitteln gezeigt. Wir haben Ihnen die Beispiele gezeigt bei den Unterarmstützkrücken, bei denen eine 700- bis 800prozentige Handelsspanne aufgeschlagen wird. Wo gibt es denn das, bitte schön? Wo gibt es denn das wirklich?

Wir haben Ihnen auch noch andere Beispiele gezeigt. Ein Gehörbehinderter schreibt mir zum Beispiel – das hat jetzt in Österreich einige Diskussionen verursacht –: Ich habe mir jetzt ein Hörgerät – Rechnung der Firma Neuroth – mit Hilfe der Krankenkasse zugelegt. Rechnung Nummer 76099 liegt bei. Die Rechnungssumme für das Hörgerät in Österreich – bezuschußt und finanziert von der Krankenkasse – beträgt 35 619 S. Er schreibt weiters: Ich war in der Zwischenzeit in Ungarn und hatte meine Ersatzbatterie für das Hörgerät vergessen. In Österreich kosten die Batterien – 1,4 Volt Knopfbatterien – für Hörgeräte in der Viererpackung 140 S. In Ungarn bekam ich die gleichen Batterien zum Preis von 6,30 S. 6,30 S! Aber so eine Batterie hält maximal 14 Tage. Das heißt, die Kasse muß gemeinsam mit dem Gehörgeschädigten sehr tief in die Tasche greifen, um das zu finanzieren.

Dann hat er sich bei dieser Gelegenheit in Ungarn auch gleich die Hörgeräte angeschaut. Er schreibt: Ich habe zwei Fabrikate mit Prüfzeichen gefunden, eines aus Dänemark zum Preis von 3 100 S sowie ein Gerät aus Japan zum Preis von 2 250 S. Die beiden Erzeugnisse sind meines Erachtens moderner, weil kleiner und besser im Tragekomfort, und wesentlich billiger. In Österreich kostet es 35 600 S, und ein besseres, moderneres Gerät mit Prüfzeichen kostet woanders 3 100 S oder 2 250 S.

Herr Bundesminister! Da besteht wirklich Handlungsbedarf, damit jener Zynismus beseitigt wird, der in der Verwaltungsbürokratie dieser Sozialversicherung offenbar gegeben ist. Hier wird das Geld hinausgeschmissen, weil Firmen, die ausgewählt sind, in einem geschützten Bereich riesige Gewinne machen. Und gleichzeitig schreiben Sie beispielsweise den Stomakranken Briefe, daß die Krankenkasse nicht mehr zahlen kann. Stomaerkrankte sind, wie Sie wissen, Menschen, die aufgrund einer Krebsoperation einen künstlichen Ausgang haben und daher öfters am Tag ihre Wunde versorgen müssen.

Denen schreibt etwa die Gebietskrankenkasse Kärnten folgendes: "Aus gegebenem Anlaß weisen wir Sie darauf hin, daß die Erfahrung bei der Kolostomieversorgung" – also bei jenen Kranken – "gezeigt hat, daß es im allgemeinen nicht notwendig ist, spezielle Pflegemittel wie Pasten, Salben, Hautschutzfilm zu verwenden. Zur Reinigung sind Wasser und Seife völlig ausreichend. Wundbenzin, Aceton sind nicht erforderlich. Ebenso reicht es völlig, wenn eine Küchenrolle anstatt Baumwolltupfer verwendet wird."

Das, meine Damen und Herren, ist Zynismus. Auf der einen Seite deckt der Hauptverband ein dubioses Geschäftemachersystem von einzelnen Firmen, bei dem die schwarzen Kämmerer in der Handelskammer über ihre Bundesinnung auch noch mittun, damit die rot-schwarze Einheit beieinander ist, und auf der anderen Seite sagt man den Schwerstkranken mit künstlichem Ausgang, den Krebsoperierten: Liebe Freunde, nehmt eine Küchenrolle, denn die hygienischen Baumwolltupfer können wir uns mangels Geld in der Krankenkasse nicht mehr leisten.

Das ist es, was wir kritisieren. Das ist es, was wir auch abgestellt wissen wollen. Und das ist es, Herr Bundesminister, was ich Ihnen sage. Da sind Krankenkassenfunktionäre – wie Herr Nürnberger – heute herausgegangen. Kollege Nürnberger hat gesagt: Na ja, wir tun eh viel und bringen alles in Ordnung. Dann frage ich Sie aber auch, warum etwa bei den Pensionisten der Gebietskrankenkasse, also jenen, die eine Krankenkassensonderpension haben, die Krankenversicherungsbeiträge nur bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von rund 27 000 S eingehoben werden, während bei jedem Beamten die Höchstbeitragsgrundlage 39 000 S beträgt, aber diese Herrschaften in der Regel ja Pensionen in der Höhe von 50 000 S, 60 000 S oder 70 000 S haben.


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