Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 220

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bedeutet, das uns in Österreich immerhin in einem beschränkten Umfang, manchmal in einem viel zu geringen Umfang, doch den Zugang zum Wohnbau möglich macht.

Wenn wir darüber reden, wie wir dieses System neu organisieren könnten, sodaß es mehr Gerechtigkeit bringt, dann sollte unserer Meinung nach der Förderungsausgleich im Vordergrund stehen, der nicht in diesem Sinn, wie Sie es vorschlagen, daß man nach Ausfinanzierung der Wohnung von den Lasten befreit ist und zum Eigentümer wird, funktionieren würde, sondern der so funktionieren würde, daß man diese üblichen Prüfungen und sozialen Selektionskriterien beim Zugang zum geförderten Wohnungsbau aufgibt und dafür beim Verbleib im geförderten und im gemeinnützigen Wohnbau entsprechend dem Einkommen eine Abgabe, nämlich den Förderungsausgleich, von den Leuten, die drinnen wohnen, abverlangt.

Unserer Meinung nach wäre das ein gerechteres und dem Genossenschaftswesen an und für sich angepaßteres System. Denn mit einem haben Sie sicher recht: daß das derzeitige Modell, wie man Gelder von Genossenschaftsmietern kassiert, im Prinzip nicht ganz zusammenpaßt, nicht ganz kompatibel ist mit dem Genossenschaftswesen. Aber Ihr Vorschlag, Herr Kollege Firlinger, ist natürlich noch weniger kompatibel mit einer genossenschaftlichen und gemeinnützigen Organisationsform.

Ich denke, man sollte wirklich diesen Weg, diesen Einstieg in die Gemeinnützigkeit, überlegen. Denn was bedeutet, ganz konsequent zu Ende gedacht, Kollege Firlinger, Ihr Vorschlag? Wenn Sie sagen, im Genossenschaftsbau kann man dann, wenn man die Wohnung ausfinanziert hat, Eigentümer werden, dann muß ich schon die Frage stellen: Warum soll man nicht auch als einfacher Mieter, wenn man irgendwo in einer Wohnung wohnt, dann, wenn die Wohnung ausfinanziert ist – in Wien ist das in fast allen Altbauten (Abg. Eder: Alle!) –, keine Miete mehr bezahlen, sondern nur mehr den Erhaltungsbeitrag?

Wenn wir konsequent bleiben wollen, dann können wir dieses System nicht nur auf die gemeinnützigen Wohnungen beschränken, sondern man müßte das verallgemeinern. Das wäre ein konsequenter Weg, darüber könnten wir dann reden. (Abg. Mag. Firlinger: So war das nicht gemeint!) Aber ich denke, so haben Sie es, Kollege Firlinger, wohl nicht gemeint, das wollten Sie nicht darunter verstehen. (Abg. Mag. Firlinger: Das habe ich auch nicht gesagt!) Dem einen geht es um den privaten Wohnungsmarkt, der soll offensichtlich unangetastet bleiben, aber ich glaube, auch darüber müßten wir reden können, wenn wir uns den Wohnungsmarkt insgesamt und den Wohnungsbereich inklusive des gemeinnützigen Bereiches anschauen wollen.

Ich denke, wir sollten die Diskussion, welche Orientierung wir in diesem Bereich vornehmen wollen, intensiv führen. Unser Modell ist der Förderungsausgleich, weil er unserer Ansicht nach das gerechtere System ist, das nicht nur auf den gemeinnützigen Bereich, sondern ebenfalls auf den privaten Wohnungsbereich ausweitbar wäre, auf den Bereich der Gemeindewohnungen detto, und unserer Meinung nach würde es etwas mehr Sinn machen, darüber weiter nachzudenken. (Beifall bei den Grünen.)

23.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 140/A dem Bautenausschuß zu .

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (20 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung der Beziehungen im Bereich der Sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Quebec geändert wird (164 der Beilagen)


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