Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 223

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Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung vom 29. Mai 1996 in Verhandlung genommen. Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (20 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Berichterstatter zu den Punkten 11 bis 13 ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. – Ich bitte um Ihre Berichte.

Berichterstatter Helmut Dietachmayr: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht über die Regierungsvorlage (103 der Beilagen): Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Kanada im Bereich der Sozialen Sicherheit.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 11. Juni 1996 in Verhandlung genommen.

Dem Ausschuß erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag , der Nationalrat wolle beschließen: Der Abschluß des Staatsvertrages: Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Kanada im Bereich der Sozialen Sicherheit (103 der Beilagen) wird genehmigt.

Ich bringe auch den Bericht über die Regierungsvorlage (104 der Beilagen): Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Sozialen Sicherheit.

Auch die gegenständliche Regierungsvorlage hat der Ausschuß für Arbeit und Soziales in seiner Sitzung vom 11. Juni 1996 in Verhandlung genommen.

Auch bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens erschien dem Ausschuß die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag , der Nationalrat wolle beschließen: Der Abschluß des Staatsvertrages: Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Sozialen Sicherheit (104 der Beilagen) wird genehmigt.

Schließlich bringe ich den Bericht über die Regierungsvorlage (105 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage ebenfalls in seiner Sitzung vom 11. Juni 1996 in Verhandlung genommen.

Dem Ausschuß erschien auch bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen nicht erforderlich.

Hierzu bringe ich eine Druckfehlerberichtigung vor.

Der schriftliche Bericht weist im Antrag des Ausschusses an den Nationalrat einen Druckfehler auf. Ich berichtige daher wie folgt:

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag , der Nationalrat wolle beschließen: Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der


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