Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 249

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Zum einen einmal eine Modifikation der gesetzlichen Beweislastverteilung, vielleicht sogar in Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes.

Weiters – das ist auch sehr wesentlich – wäre die Einrichtung einer unabhängigen Gutachterstelle notwendig, bei der Gutachten von Patienten angefordert werden können, ohne daß Kosten in jener Höhe bezahlt werden müssen, wie sie derzeit im gerichtlichen Verfahren berechnet werden, und – das ist für mich das Wesentlichste – der Ausbau der sogenannten Schlichtungsstellen, die es jetzt bereits gibt, zu echten Schiedsverfahren. Diese müssen unserer Meinung nach allerdings gesetzlich verankert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit sollte es uns, wenn eine verschuldensunabhängige Lösung nicht finanzierbar ist, gelingen, den geschädigten Konsumenten beziehungsweise Patienten schnell zu ihrem Recht zu verhelfen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und eine gute Nacht! (Beifall bei der SPÖ.)

1.18

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

1.18

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich möchte Ihre Geduld angesichts der vorgerückten Stunde nicht allzu lange strapazieren. Ich habe mich deswegen zu Wort gemeldet, weil die Feststellung des Herrn Kollegen Leiner zum Gruppenpraxengesetz doch mehr als provokant war.

Da stellt sich der Herr Kollege Leiner, seines Zeichens Kurarzt von Bad Gastein, hier heraus und behauptet allen Ernstes, daß es einer alten Forderung seiner Partei entspricht, Gruppenpraxen gesetzlich zuzulassen. (Abg. Rosemarie Bauer: Das stimmt ja auch!)

Herr Kollege Leiner! Sie gehören einer Fraktion an, die seit Jahren in der Regierung sitzt. Da frage ich mich: Was hindert Sie daran, ein Gruppenpraxengesetz auch tatsächlich hier im Nationalrat mittels einer Regierungsvorlage oder mittels eines Initiativantrages der ÖVP, koordiniert mit der SPÖ, einzubringen? Was hindert Sie daran? Eines jedenfalls können Sie nicht machen: dieses Gesetz über Jahre verzögern, ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gröblich mißachten, alle Initiativanträge der Freiheitlichen Partei auf Zulassung von Gruppenpraxen unterlaufen und sich dann einfach herstellen und sagen: Wir von der ÖVP sind immer schon dafür gewesen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist das, gelinde gesagt, eine doppelzüngige Haltung, die Sie hier einnehmen, und ich bin schon gespannt darauf, welche Meinung Kollege Rasinger, der aus der freien Praxis kommt, hier vertritt. Ich erwarte mir schon ein ganz klare Stellungnahme.

De lege lata ist es so, daß Gruppenpraxen nach wie vor unzulässig sind, denn Sie wissen ja, daß dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes im Zuge der Zuerkennung der sogenannten Ergreiferprämie nur für den Beschwerdeführer die Wirkung hat, daß er die Gruppenpraxis tatsächlich führen darf. Es ist daher eine gesetzliche Regelung nach wie vor notwendig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es müßte uns alle, es müßte alle aufrechten Demokraten in diesem Land wirklich bedenklich stimmen, daß sich immer mehr Staatsbürger, denen verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte vorenthalten werden, sich an den Verfassungsgerichtshof wenden müssen, um dort ihr Recht durchzusetzen, so etwa der Arzt als Beschwerdeführer, der die Gruppenpraxis für sich durchgesetzt hat, so etwa einige Rundfunkbetreiber, die das Regionalradiogesetz zu Fall gebracht haben, oder etwa die Betreiber von Kabelfernsehen, die das Verbot der Einspeisung des Kabelfernsehens zu Fall gebracht haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch die fortdauernde Untätigkeit des Gesetzgebers sehen sich immer mehr Menschen in diesem Land, die sich in ihrem verfassungsgesetzlich geschützten Rechten beeinträchtigt sehen, gezwungen, ihre Rechte beim Verfassungsgerichtshof


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