Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 250

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

durchzusetzen. Aber die Reaktion des Gesetzgebers – damit meine ich die Regierungsparteien – ist dann nicht etwa die, daß man einem Verfassungsgerichtshoferkenntnis unverzüglich Folge leistet und eine entsprechende gesetzlich konforme Regelung schafft, sondern es wird weiter gemauert, man übt sich weiter in Untätigkeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Leiner hat gesagt, hier in diesem Land gehe nichts ohne Interessenvertretungen, und er hat als Beispiel auch die Anwaltschaft genannt. (Abg. Dr. Leiner: Das ist doch klipp und klar!) Sie wissen genau, Herr Kollege Leiner, daß die Anwaltschaft selbstverständlich schon sehr lange Gemeinschaftskanzleien kennt und daß da kein Regelungsbedarf besteht. Da Sie schon die Interessenvertretungen ansprechen: Es entspricht doch einer langjährigen Forderung der österreichischen Ärzteschaft, solche Gruppenpraxen zuzulassen.

Also was hindert Sie wirklich daran, hier endlich einmal dem Initiativantrag der Freiheitlichen auf Zulassung zuzustimmen? (Abg. Dr. Leiner: Wir verhandeln ja!) Verhandeln ist zuwenig, Gesetze müssen Sie machen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kann doch wirklich nicht der Fall sein ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Leiner. ) Wer macht die Gesetze? Macht die Gesetze, die die Gesundheitspolitik betreffen, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger oder der Nationalrat? Das ist mir jetzt nicht klar. Die Rolle des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ist mehr als merkwürdig und wirklich aufklärungsbedürftig. Da stellt sich heute der Herr Sozialminister her und zitiert gezählte sechs- oder siebenmal den stellvertretenden Generaldirektor des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, verliest hier Erklärungen, macht hier Demutsgesten vor dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Herr Dr. Leiner stellt sich hierher und sagt, ohne Hauptverband geht nichts. – Bitte, sind wir schon so weit in diesem Staat, ist die Gesetzgebung wirklich schon derart herabgewürdigt worden, daß ohne derartige Verbände in diesem Land überhaupt nichts mehr geht? (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Kollege Rasinger! Sie haben jetzt die Möglichkeit, eine Stellungnahme in der Richtung abzugeben, daß Sie endlich dieser berechtigten Forderung der Ärzteschaft, endlich der Forderung des Verfassungsgerichtshofes Rechnung tragen, indem Sie dem Initiativantrag der Freiheitlichen zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

1.24

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

1.24

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der vorgeschrittenen Stunde möchte ich Ihnen nur sagen, Herr Abgeordneter Krüger: Die ÖVP ist schon seit Jahren für ein Gruppenpraxengesetz. Die Gründe, warum das bis jetzt nicht gelungen ist, möchte ich hier nicht erläutern. (Abg. Dr. Krüger: O ja! Bitte! – Abg. Mag. Stadler: Bitte tun Sie es!)

Als Arzt nehme ich auf die vorgeschrittene Stunde Rücksicht und erkläre nur im Namen der ÖVP, daß wir diesen Vorlagen zustimmen. – Danke. (Bravorufe. – Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

1.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Meine Damen und Herren! Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlußwort? – Das ist nicht der Fall.

Damit treten wir in das Abstimmungsverfahren ein, und zwar werde ich über jeden Ausschußantrag getrennt abstimmen lassen.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 113 der Beilagen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite