Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 20

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länder immer häufiger schlechtere Wohnungen, minderwertigere Häuser und leben in schlechteren Gegenden als die Schweden.

Vor kurzem hatten wir hier ein internationales Symposium, auch unter Beteiligung Österreichs. Es ging um die multikulturelle Gesellschaft. Viele der ausländischen Teilnehmer hatten noch die Vorstellung, daß es ein funktionierendes schwedisches Modell gibt. Für uns Schweden ist es fast lächerlich, denn wenn es etwas gibt, worüber breiter Konsens in Schweden besteht, dann darüber, daß wir unsere Einwanderungspolitik und unsere Gesellschaftspolitik verändern müssen – und zwar sofort. So wie bisher geht es nicht weiter. – So steht es in diesem Bericht.

Die Schweden sehen ein, daß Integration, die multikulturelle Gesellschaft nicht durchzusetzen ist. Nur Sie sehen es noch nicht ein, Herr Innenminister Einem sieht es noch nicht ein. Sie alle leben noch in dem Wahn, wir könnten in Österreich die multikulturelle Gesellschaft durchsetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zurückkommend auf die Familienzusammenführung: Ich finde es ja besonders empörend, wie der Innenminister seine Reformvorschläge, seine Fremdengesetze argumentiert. Er sagt nämlich: Wir sind gemäß der Verfassung dazu gezwungen, die Familien nachzuziehen. Davon können wir nicht abgehen. – Das ist ganz einfach falsch. Das ist die Unwahrheit, denn die Verfassung schreibt das nicht vor. Auch Artikel 8 der Menschenrechtskonvention schreibt das nicht vor.

Ich habe hier das Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes – dieser wird ja immer so gerne zitiert –, es besagt eindeutig: Es ist keine Menschenrechtsverletzung, wenn ein Land den Familienzuzug von Ausländern nicht gestattet. Das müssen Sie einmal zur Kenntnis nehmen, Sie können nicht immer wieder gegenteiliges behaupten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zu einer anständigen Diskussion gehört es auch, daß man bei der Wahrheit bleibt. Sie können doch nicht ununterbrochen behaupten, wir wären nach der Verfassung verpflichtet, während dafür überhaupt keine Rechtsgrundlage besteht. Herr Bundeskanzler! Ich gebe Ihnen sehr gerne das Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes, damit Sie sich davon überzeugen können, daß ich die Wahrheit sage.

Ich bringe Ihnen noch einmal Artikel 8 der Menschenrechtskonvention in Erinnerung, in diesem steht lediglich: "Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs." "Der Eingriff einer öffentlichen Behörde ... ist nur statthaft" ... – und so weiter. Da ist überhaupt nicht von Familienzusammenführung die Rede. Das kann ich Ihnen ebenfalls geben, Herr Bundeskanzler.

Herr Khol! Auch Sie sind ja für Familienzusammenführung. Auch Sie sind dafür, daß weitere 150 000 Ausländer nach Österreich kommen. Sie als Jurist sollten doch die Menschenrechtskonvention kennen und wissen, daß den Österreichern überhaupt keine Verpflichtung zum Familienzuzug daraus entsteht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Mir ist wirklich unklar, warum der Innenminister eine derart aggressive Einwanderungspolitik betreibt, warum er derart aggressiv den Familienzuzug wünscht, denn manche seiner Parteifreunde machen ja insbesondere vor den Wahlen einmal reinen Tisch beziehungsweise schenken den Leuten reinen Wein ein. – Nur vor den Wahlen, nach den Wahlen schaut es dann immer ganz anders aus.

So sagt beispielsweise Stadtrat Hatzl, daß 100 000 Ausländer, die in Wien leben und eine Aufenthaltsgenehmigung haben, die Familie nachholen wollen. Dies zu genehmigen, würde bedeuten, daß noch einmal 100 000 Menschen in Wien aufzunehmen sind, und das verkraften wir nicht. Das sagt Herr Hatzl.

Herr Bundeskanzler! Ist Ihnen bekannt, daß Herr Hatzl sagt, daß weitere 100 000 Ausländer für Wien nicht mehr verkraftbar sind? – Offensichtlich nicht, denn sonst hätten Sie schon lange einen Strich durch die Rechnung des Herrn Innenministers Einem gemacht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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