Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 79

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angekurbelt wird. Es gibt entsprechende Unterstützungsmaßnahmen, damit dort Arbeitsplätze geschaffen werden.

Im Ausschuß haben Sie dann einen Abänderungsantrag eingebracht: Es gibt nunmehr eine Zweckbindung, die Wohnbauförderung gilt nur bis 25,2 Milliarden Schilling, der Rest steht den Ländern zur freien Verfügung.

Wir haben Sie damals kritisiert, und Kramer vom Wirtschaftsforschungsinstitut sagt, das war ... (Bundesminister Mag. Klima: Idealismus!) Nein. Kramer schreibt im "Standard" vom 20. Juni 1996, daß es eben das Problem ist, daß die Zweckbindung bei 24,5 Milliarden Schilling aufhört, keine neuen Wohnbaumaßnahmen in Bundesländern gesetzt werden und die Differenz zu den 30 Milliarden den Ländern zur Verfügung gestellt wird, womit diese ihre Budgetlöcher stopfen. Das war bitte nicht im Sinne des Strukturpaketes. Damit sollten konjunkturankurbelnde Maßnahmen gesetzt werden. Hier haben Sie nur Maßnahmen gesetzt, damit die Budgetpolitik in den Ländern wieder in Ordnung gebracht werden kann.

Gerade im Zusammenhang mit der Bauwirtschaft gibt es derzeit die größten Probleme, und zwar erstens deshalb, weil Sie das Bauherrenmodell abgeschafft haben, und zweitens gibt es das Problem bei den bestehenden Projektfinanzierungen.

Herr Finanzminister! Stellen Sie sich vor, ein Bauträger investiert in ein Projekt im Jahre 1994, kauft das Grundstück im Jahr 1994 und hat in den Jahren 1994/95 die gesamten Vorlaufkosten für dieses Projekt: die Zinsen, die Planungskosten, die Erschließungskosten. Das Projekt wird dann im Jahr 1996 beziehungsweise im Jahr 1997 realisiert. Diese Anlaufkosten, die als Verluste in den Jahren 1994/95 zu Buche stehen, können aufgrund Ihres Strukturanpassungsgesetzes, da die Verlustvorträge in den Folgejahren 1996 und 1997 nicht realisiert werden können, nicht in Anrechnung gebracht werden, und das wird die Bauträger in größte Schwierigkeiten bringen.

Das heißt, die Verkaufserlöse 1996/97 der einzelnen Wohnbaugesellschaften, der Bauträgergesellschaften stellen Scheingewinne dar, weil die Vorlaufkosten aus dem Jahr 1994/95 nicht als Verlustvortrag geltend gemacht werden können. Das wird gerade in diesem Bereich zu weiteren Problemen führen und wahrscheinlich auch zu einer weiteren Vernichtung von Arbeitsplätzen.

Wir haben Ihnen gesagt: Setzen Sie konjunkturbelebende Maßnahmen! Es ging in diesem Arbeitspapier auch darum, den sozialen Mißbrauch einzudämmen. Da aufgrund einer Untersuchung der Kepler-Universität in Linz der Graubereich bei ungefähr 161 Milliarden Schilling liegt, haben wir bereits damals das Sparpaket seitens der freiheitlichen Fraktion, das sogenannte Luxemburger Modell, vorgeschlagen, das vorsieht, daß Häuslbauer, die Häuser bauen beziehungsweise Wohnungen oder Häuser sanieren, die Mehrwertsteuer zum Teil refundiert bekommen.

Dieses Modell wurde aufgenommen, und seitens des Wifo gibt es dazu eine Untersuchung, aus der hervorgeht, daß, wenn man nur die Mehrwertsteuerrefundierung von 20 Prozent auf 10 Prozent bewilligt und das ganze Modell auf drei Jahre bestehen läßt, zusätzlich 11 000 Arbeitsplätze geschaffen werden und 7 000 Arbeitslose weniger registriert werden können. Das ist eine Untersuchung seitens des Wifo. Das ist der Effekt einer Senkung beziehungsweise Refundierung der Mehrwertsteuer von nur 10 Prozent.

Warum machen Sie es denn nicht? Sie haben das Bauherrenmodell abgewürgt. Sie haben größte Probleme mit der Streichung des Verlustvortrages für die Projektgesellschaften geschaffen, und Sie haben mit dem Luxemburger Modell eine riesengroße Möglichkeit versäumt, eben durch eine Steuerrefundierung in Form der Umsatzsteuer mehr Arbeitsplätze zu schaffen, weniger Arbeitslose finanzieren zu müssen. Der Effekt wäre gewesen, daß Sie wohl auf der einen Seite 5 Milliarden Schilling weniger an Umsatzsteuereinnahmen hätten, aber 7 Milliarden Schilling neue Einnahmen lukrieren hätten können.


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