Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 17

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Abgeordneter Dr. Friedhelm Frischenschlager: Herr Bundeskanzler! Ich höre natürlich gerne, daß sich die Regierung Gedanken macht über Privatfernsehen, Kabel-TV und Privatradio. Sie haben aber für die Zeit vor dem Sommer angekündigt, daß es entsprechende Vorlagen bereits geben wird, bis jetzt ist jedoch nichts geschehen.

Aber was uns besonders mit Sorge erfüllt und was auch zu einem Volksbegehren seitens der Journalistengewerkschaft geführt hat, ist: Wie wollen Sie sicherstellen, daß es im Hinblick auf die ORF-Reform – es ist ja vorgesehen, daß nur mehr Bundesregierungsvertreter und Landesregierungsvertreter den Aufsichtsrat bilden werden – zu keinen parteipolitischen Vereinnahmungen des ORF kommen wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie sind sicher darüber informiert, daß die Bundesregierung beziehungsweise die beiden Regierungsparteien in ihrem Regierungsprogramm sich entschieden haben, eine Kapitalgesellschaft zu errichten und keine Anstalt.

Die Überlegungen in Richtung Kapitalgesellschaft sind dadurch begründet, daß wir glauben, daß eine Kapitalgesellschaft, im konkreten eine Aktiengesellschaft, es dem ORF in der Zukunft ermöglichen wird, die wirtschaftlichen Potentiale zu seiner Finanzierung, zu seiner wirtschaftlichen Gesundung besser auszuschöpfen, als dies einer Anstalt möglich ist.

Das heißt also, parteipolitische Einflüsse oder Beeinflussungen sind nicht vorgesehen. Es gibt natürlich eine hervorzuhebende Ausnahme: Da im Hohen Haus politische Parteien vertreten sind und da die Fraktionen politischen Parteien angehören und die Fraktionen politische Beschlüsse zu fassen haben, wird jedenfalls dieser Teil der Politik, nämlich in der Gesetzwerdung, nicht auszuschließen sein, sonst kommt die Gesetzwerdung ja nicht zustande. Aber was die Unternehmensführung betrifft, ist kein Zusammenhang herzustellen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Kukacka.

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Ein Punkt, der mich in diesem Zusammenhang etwas mit Unbehagen erfüllt, ist die Tatsache, daß im Entwurf zum Regionalradiogesetz, also im vorliegenden Beamtenentwurf, keine Ländervertreter mehr in dieser Regionalradiobehörde vorgesehen sind.

Das halte ich auch aus fachlichen Gründen für nicht gerechtfertigt, denn schließlich geht es ja darum, daß auch in Zukunft ganz konkrete regional begrenzte und örtliche Frequenzen vergeben werden.

Ist Ihnen also dieser Umstand bewußt, daß in diesem Beamtenentwurf Ihres Ressorts keine Ländervertreter mehr vorhanden sind, und billigen Sie das?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe vorher schon gesagt, daß diese Materie in Verhandlung steht: Einen abschließenden Entwurf gibt es noch gar nicht, daher ist auch eine solche Festlegung, wie Sie sie befürchten, noch nicht getroffen worden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Abgeordneter Cap, bitte.

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Bundeskanzler! In der vom Abgeordneten Frischenschlager eingebrachten Hauptfrage sind zwei Adjektive, die ich hinterfragen möchte. Erstens war die Regionalradiobehörde nicht erfolglos, und zweitens kann man über diesen reizenden Begriff "unabhängige Medienanstalt" philosophieren, ob das dann nicht andere Abhängigkeiten sind. (Abg. Dr. Ofner: Da darf man nicht philosophieren! Da darf man fragen!)


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