ausschuß eigentlich wieder mit Dingen konfrontiert worden, von denen ich geglaubt hatte, daß sie eigentlich nicht mehr existieren. Aber darauf werde ich noch später in meiner Rede eingehen.
Vorerst zum Arzneimittelgesetz. Es ist, so wie es gefaßt ist, für jeden praktisch unlesbar: Es ist so verworren und so versponnen und beruft sich immer wieder auf Artikel x und Artikel y und so weiter, daß die Anwendung dieses Gesetzes in der Praxis sehr schwierig sein wird. Ich habe das auch bereits im Ausschuß festgestellt und bin damals mit dieser Feststellung eigentlich ziemlich allein dagestanden. Inzwischen dürften sich aber auch andere mit dem Arzneimittelgesetz näher auseinandergesetzt haben, denn auch Frau Pittermann ist es inzwischen aufgefallen, daß dieses Gesetz praktisch unlesbar ist.
Im Arzneimittelgesetz gibt es allerdings einige Verbesserungen, und deshalb werden wir diesem Gesetz auch zustimmen. Ich möchte mich bei diesem Gesetz deshalb nicht länger aufhalten, weil ich glaube, daß es in der Sache selbst eigentlich relativ klar ist und daß es keiner zusätzlichen großen Diskussion bedarf.
Der Bereich des Ausbildungsvorbehaltsgesetzes ist für mich aber ein Themenbereich des Ärztegesetzes, der mich zum Staunen bringt. Ich habe im Ausschuß bereits darauf hingewiesen, daß – im Widerspruch zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes – im § 13, Abs. 2 dieses Ärztegesetzes steht, daß Fachärzte nur ein Sonderfach ausüben dürfen.
Meine Damen und Herren! Das ist ein Widerspruch zum Entscheid des Verfassungsgerichtshofes. Ich hoffe, daß Sie bereit sind, diesen Entscheid zu akzeptieren und das Ärztegesetz dahin gehend zu erweitern, daß Fachärzte in ihrer fachärztlichen Ausbildung tätig sein können. Wenn das jetzt nur eine Facharztausbildung ist, dann selbstverständlich nur in diesem Fach, hat ein Facharzt aber mehrere Facharztausbildungen, dann müßte er auch berechtigt sein, in diesen Fächern seine Tätigkeit auszuüben. Denn mit dieser Bestimmung, daß Fachärzte nur ein Fach ausüben dürfen, schaffen Sie noch viel mehr Konkurrenzschutz bei den Ärzten, obwohl es eigentlich das Ziel gewesen wäre, den Konkurrenzschutz im Sinne der Patienten abzubauen. Es ist doch bekannt, daß wir in Österreich einen großen Fachärztemangel haben; durch diese Bestimmung wird dieser Fachärztemangel jedoch noch verstärkt, anstatt behoben.
Artikel II dieses Gesetzes hat mich insofern erstaunt, als dem Gesetzestext ein Ausbildungsvorbehaltsgesetz beigefügt war und dieses heute im Paket zur Abstimmung kommen soll, obwohl es dafür überhaupt keine Begutachtungsfristen gegeben hat. Ich weiß schon, daß es rechtlich haltbar ist und daß es keine Begutachtungsfrist geben muß, aber ich glaube, es ist nicht demokratisch und einer kooperativen Zusammenarbeit nicht unbedingt förderlich, wenn über das Ausbildungsvorbehaltsgesetz abgestimmt werden soll, ohne daß es jemals in die Begutachtung gegangen ist. Das halte ich einfach für nicht richtig!
Durch Artikel II wird die Naturheilkunde nach wie vor ausgeschlossen. Meine Damen und Herren! Ich möchte darauf hinweisen, daß dieser neuerliche Ausschluß der Naturheilkunde nur dazu führt, daß Sie alle – gute und schlechte – Heilpraktiker in einen Topf werfen und sich nicht die Mühe nehmen, seriöse Heilpraktiker von sogenannten Scharlatanen zu unterscheiden. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)
Von seiten der SPÖ, ÖVP und FPÖ kommt immer wieder der Vorwurf: Wir können es uns in Österreich nicht leisten, daß wir mehrere "Hamers", oder wie immer sie heißen mögen, durch die Anerkennung von Heilpraktikern in Österreich tätig werden lassen.
Meine Damen und Herren! Sie dürften übersehen haben, daß Hamer kein Naturheilkundler ist, sondern aus der praktischen Schulmedizin kommt! Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis! Ich kann mir schon vorstellen, daß es für die Ärzteschaft nicht unbedingt eine Aufwertung ist, wenn sie Leute wie Hamer und noch einige andere dieser Sorte in ihren Reihen hat. Aber sie dann plötzlich auf die Seite der Naturheilkundler zu schieben, halte ich wirklich für einen Witz! Nehmen Sie zur Kenntnis: Herr Hamer ist Schulmediziner! (Beifall bei den Grünen.)