Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 104

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ze oder auch im Bundesgebiet im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr zu ziehen. – Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt ist, daß das Verhältnis der Unfälle, die mit ausländischen Kfz in Österreich aufgrund technisch desolater Zustände passieren, zwar Aufmerksamkeit verdienen, aber keineswegs panikartige Reaktionen hervorrufen sollten. Insofern ist auch die Neuverhandlung, die er für dieses Abkommen vorgeschlagen hat, völlig überspannt. Es wäre politisch-atmosphärisch fatal, das zu tun, und es wäre, meine Damen und Herren, wenn es um die konkreten technischen Probleme geht, auch das absolut falsche Instrument.

In diesem Sinne, Herr Bundesminister, hoffe ich, daß man sich, auch was den Eisenbahn- und den Straßenverkehr angeht, noch vor dem Sommer auf die wirklichen Prioritäten konzentrieren wird. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

15.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. Er hat das Wort.

15.22

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte auch kurz Stellung nehmen zu dem Antrag, der mit in Verhandlung steht, betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des Verkehrslärms bei den Bahnen.

Es ist zweifellos richtig, daß Verkehrslärm im allgemeinen und Bahnlärm im besonderen von den Bürgern, die an verkehrsreichen Strecken wohnen, als Belastung empfunden wird. Wir haben bereits im Juni 1993 hier im Hohen Haus einen Entschließungsantrag beschlossen, mit dem die Bundesregierung ersucht wird, Maßnahmen zur Bekämpfung des Verkehrslärms intensiv fortzuführen.

Nun darf ich kurz in Erinnerung rufen, was damals im wesentlichen in diesem Entschließungsantrag gestanden ist. Es ist schon richtig, daß hier auch eine Novelle zum Eisenbahngesetz gefordert wurde, aber es ist außerdem gefordert worden, daß nachstehende Maßnahmen zu setzen sind, nämlich die Erlassung einer Schienenfahrzeuglärm-Zulässigkeitsverordnung, einer Schienenverkehrslärm-Immissionschutzverordnung und die raschestmögliche Fertigstellung des Lärmkatasters.

Was ist bisher geschehen? – Ganz konkret, meine Damen und Herren: Es ist bereits im Juni 1993 eine Schienenfahrzeuglärm-Zulässigkeitsverordnung erlassen worden, die die Grenzwerte der durch Schienenfahrzeuge verursachten Schallemissionen festlegt. Es ist ebenfalls bereits im Juni 1993 eine Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung erlassen worden, die Regelungen für die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen für den Bereich von Neubau- und Ausbaustrecken beinhaltet. Weiters wurden – was ganz wesentlich ist – im Rahmen der schalltechnischen Sanierung der bestehenden Eisenbahnstrecken Emissionskataster für die Bundesländer erstellt, die bereits seit März 1994 vollständig vorliegen und die entlang der bestehenden Eisenbahnstrecken auftretenden Lärmbelastungen darstellen.

Mit Entschließungsantrag vom 17. Juni 1993 wurde, wie schon erwähnt, der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr ersucht, unverzüglich Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen, um die Finanzierung der Maßnahmen gegen den Verkehrslärm sicherzustellen. Diese Verhandlungen waren leider Gottes nicht überall erfolgreich – das möchte ich besonders an die Adresse des Kollegen Kukacka richten –, denn in Oberösterreich spießt sich die Angelegenheit, wie ich nachher noch einmal an einem konkreten Beispiel erläutern werde.

Denn eines muß schon klar sein: daß in den vergangenen Jahrzehnten der Lärmproblematik entlang von Eisenbahnstrecken von allen Seiten, das heißt auch von den für die Raumordnung und Flächenwidmung zuständigen Ländern, zu wenig Augenmerk geschenkt wurde. Dadurch wurde der Entwicklung Vorschub geleistet, daß in unmittelbarer Nachbarschaft von Eisenbahnstrecken gelegene Grundstücke de facto uneingeschränkt und ohne Berücksichtigung der auftretenden Schallemissionen bebaut werden konnten. Genau unter diesem Gesichtspunkt


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