Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 113

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diskutieren hätte, glauben Sie mir: Das hätte ich längst in der Bank zustande gebracht, dazu brauche ich den Bundeskanzler nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Aber über die Sonderverträge im Bundeskanzleramt und von ihm selbst hätte ich wirklich gerne mit dem Herrn Bundeskanzler diskutiert. Daher muß ich Sie bitten, daß Sie jetzt gewissermaßen Postillon d’amour spielen und dem Herrn Bundeskanzler unsere Meinung zu seiner Sondervertragsgestaltung ausrichten.

Herr Staatssekretär! Für uns ist es unbefriedigend, wenn man beginnt, im Verwaltungsbereich – ob hoheitliche oder Privatwirtschaftsverwaltung spielt keine Rolle –, und zwar zunehmend anstatt eine neue moderne Struktur zu verwirklichen, wie Sie das angekündigt haben – ich habe Sie schon einmal im Ausschuß daran erinnert –, jetzt mit Sonderverträgen zu arbeiten. Und dem Hohen Haus, dem ja das Interpellationsrecht zweifellos zusteht – ich hoffe, daß das von Ihnen oder vom Bundeskanzler nicht in Frage gestellt wird –, wird dann mitgeteilt, daß zur Höhe dieses Bezuges aus datenschutzrechtlichen Erwägungen – ich zitiere Frage 5 – keine Angaben gemacht werden können.

Anhand der Schemata, die für den öffentlichen Dienst gelten, könnte jeder, wäre er eben nicht mit Sondervertrag ausgestatteter Beamter, sondern ein als "gewöhnlicher" Beamter tätiger Sektionschef im Bundeskanzleramt, unschwer ausrechnen, was Herr Sektionschef Dkfm. Stacher verdient. Nicht, daß ich ihm in irgendeiner Weise um einen Schilling neidig bin – ich kann es auch gar nicht sein, weil ich gar nicht weiß, wieviel er verdient –, aber das Problem der Sonderverträge, Herr Staatssekretär, ist offensichtlich etwas, was sich um den Herrn Bundeskanzler herum recht gerne ereignet.

Ich erinnere daran, daß er einen Sondervertrag aus dem Jahre 1981 mit der Länderbank hat. Man kann es nicht oft genug wiederholen, weil die Sozialisten hören es so ungern, daß man es immer wieder wiederholen muß, und zwar so lange, bis man endlich einmal die Scheuklappen ablegt und sagt: Das, was da im Parlament und vom Rechnungshof behauptet wird, ist ja offensichtlich doch richtig. Offensichtlich informiert uns der Bundeskanzler nicht ganz richtig, wenn er uns immer erklärt, er bekommt das Geld nicht, das ihm nach einem Sondervertrag mit der Länderbank zusteht.

Ich erinnere noch einmal daran: Nach diesem Sondervertrag hat er einen Abfertigungsbezug lukriert, und zwar im Jahre 1985, angeblich, so hat das ein Magazin behauptet, weil er seinen Villenanteil nicht bezahlen konnte. Er hat damals eine größere Villenanschaffung getätigt, einen Hausanteil gekauft und hat aufgrund seines schmählich geringen Gehaltes als Bundeskanzler die Raten nicht zahlen können. – Das hat ein Magazin behauptet; ich zitiere das nur aus dem Jahre 1985. Obwohl man damals gesagt hat, aus diesem Sondervertrag werde der Herr Bundeskanzler, damals Finanzminister, keine Abfertigung lukrieren, wurde diese natürlich dennoch bezogen. Zumindest ist das nachzulesen im "profil" Nummer 44/1989. (Abg. Ing. Reichhold: Wie hoch war denn die, Ewald?)

Die war ganz ansehlich, diese Abfertigung machte damals den "geringen" Betrag von insgesamt rund 4 Millionen Schilling aus. Da kann man schon eine Villenrate bezahlen. Für drei Jahre Tätigkeit 4 Millionen Schilling Abfertigung, vorher 300 000 S Abfertigung für Tätigkeit bei der Nationalbank, dann 800 000 S für fünf Jahre Dienstzeit bei der CA, auch einer staatlichen Bank. Also man sieht, er hat es sich mit Sonderverträgen im staatlichen Bereich recht gut gerichtet. Und daher ist es eben etwas ungut, wenn der Herr Bundeskanzler mit seinen Sektionschefs weitere Sonderverträge abschließt, dann ist Skepsis angebracht, und dann umso mehr, wenn uns derselbe Bundeskanzler in einer Anfragebeantwortung mitteilt, daß das Hohe Haus die Höhe dieser Bezüge aus Sonderverträgen nichts angeht, weil dem datenschutzrechtliche Erwägungen entgegenstünden.

Meine Damen und Herren! Damit können wir uns nicht zufriedengeben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber noch weniger, meine Damen und Herren, Hohes Haus, können wir uns damit zufriedengeben, daß uns der Bundeskanzler – recht nervös – im Zuge einer Anfragebeantwortung dann


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