waren ungeeignet! Keiner von uns – ich natürlich inkludiert –, also von allen, die in der Politik stehen, ist dabei frei von Schuld. Wir hätten es in der Hand gehabt, die Frage viel kompromißloser, als wir sie bisher geregelt haben, zu regeln und damit jene zu widerlegen, die, wie zum Beispiel Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FPÖ, andere zwar als Heuchler und Abzocker beschimpfen, aber selbst betroffen sind und über Abfertigungs- oder Pensionsansprüche aus dieser Regelung im Ausmaß von Millionen von Schilling verfügen werden, wobei nicht – mir zumindest nicht – bekannt ist, daß Sie darauf verzichtet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Zu einer solch kompromißlosen Lösung ist es aber bisher nicht gekommen. Ich meine, daß der vorliegende Vorschlag dieses Problem wieder nicht lösen wird. Der vorliegende Initiativantrag ist kein Gesetz, wenn mir das zu sagen gestattet ist, das wirklich den Titel "Reform" verdient. Er ist der Versuch einer Anlaßgesetzgebung, wobei ich über den Anlaß nicht rede, weil er österreichweit bekannt ist.
Mit dem nunmehr zur Diskussion stehenden Vorschlag wird lediglich die aktualisierte Seite des Problems gelöst. Es wird künftig keine arbeitslosen Einkommen mehr geben, was gut ist. Vieles andere aber wird bleiben wie gehabt. Medien und Populisten werden die Politik – davon bin ich zutiefst überzeugt – weiter vor sich hertreiben mit dem Vorwurf, Politikerprivilegien seien nicht wirklich abgeschafft worden, und dies könnte man nur vermeiden, wenn man nicht defensiv nachbessert, sondern wirklich offensiv in Kenntnis aller Schwierigkeiten eine umfassende, klare Gesamtregelung treffen würde. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.) Eine Gesamtregelung verlangt aber auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß wir einmal klar sagen, was unserem Land die Arbeit von Ministern, von Abgeordneten und anderen Funktionsträgern wert ist, ob sie zum Beispiel mehr oder weniger oder gleich viel verdienen sollen wie vergleichbare – wenn man das überhaupt vergleichen kann – Leute in der Privatwirtschaft oder ob sie, was Nebentätigkeiten anlangt, anders behandelt werden sollen als andere Berufsgruppen in der privaten Wirtschaft oder im freien Beruf bis hin zu den Rechtsanwälten und zu den Journalisten. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)
Bei dieser Gelegenheit sollte man auch gleich darüber reden, wie man in Österreich die Gehaltsrelationen insgesamt gestalten möchte und was man tun kann, um die Unterschiede zwischen niedrigen und hohen Gehältern zu verringern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dieser Regelung sind meiner Meinung nach zwei Grundsätze in Frage gestellt. Zum ersten Grundsatz: Es ist das Vertrauen in die österreichische Rechtsordnung durch ein viele Jahrzehnte in Anspruch genommenes Institut, dadurch, daß ein öffentlich Bediensteter – zumindest des Bundes, wenn ich das richtig gelesen habe –, der im Hinblick auf seine Mitgliedschaft zum Nationalrat aufgrund der bisherigen Rechtslage in den Ruhestand versetzt worden ist, ab 1. Jänner 1997 durch Ernennung wieder in den Dienststand aufgenommen werden soll, in Frage gestellt. Dieser Grundsatz ist für mich umso mehr in Frage gestellt, als man keinen Unterschied macht, ob der oder die Betroffene im zarten Alter von 28 oder im reiferen Alter von 38 oder 48 oder im Alter von 58 Jahren zum Beispiel in den Ruhestand getreten ist. Genausogut könnte – davor warne ich – der Gesetzgeber einmal auf den Gedanken kommen, etwa rückwirkend in pensionsrechtliche Ansprüche einzugreifen. Ich gehe davon aus, daß das viele in diesem Haus nicht wollen. Aber ich frage mich, warum sie dann das zum Präzedenzfall für den Bereich der Politiker machen.
Ich möchte noch ein zweites grundsätzliches Problem ansprechen. (Abg. Wabl: Ich habe mir gedacht, das machen Khol und Kostelka!) – Herr Abgeordneter Wabl! Sie wissen das genau: Ich rede hier nicht für Herrn Klubobmann Khol und nicht für Herrn Klubobmann Kostelka. Ich rede für den Abgeordneten Löschnak und gebe Ihnen meine Meinung bekannt. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)
Ein zweiter Punkt, den ich demokratiepolitisch für bedenklich halte: Viele Tätigkeiten im öffentlichen Dienst sind im Gegensatz zu den Tätigkeiten in der Privatwirtschaft mit einer parlamentarischen Funktion nicht vereinbar. Wenn man die Ausübung eines Mandats für die betroffenen öffentlich Bediensteten von der Einstellung ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst abhängig macht, so läuft das, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf ein spezifisches Berufsverbot