Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 47

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13.24

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die derzeitige Regelung für Abgeordnete, die gleichzeitig auch öffentlich Bedienstete sind, ist momentan folgendermaßen, um das hier einmal klarzustellen: entweder die Reduzierung der Bezüge auf 75 Prozent bei Teilarbeitszeit im öffentlichen Dienst oder eine Außerdienststellung, ebenfalls unter Gewährung von 75 Prozent der Bezüge, oder – als dritte Möglichkeit – eine vorzeitige Pensionierung mit Ruhebezug. Diese Regelung wird in der Öffentlichkeit zu Recht immer stärker kritisiert, weil damit ja auch eine sehr unterschiedliche Behandlung der einzelnen Abgeordneten dieses Hauses erfolgt. Ein in der Privatwirtschaft beschäftigter ASVG-Versicherter wird selbstverständlich nur jene Stunden von seinem Betrieb bezahlt erhalten, die er auch tatsächlich arbeitet. Das gleiche gilt aber auch etwa für einen Bauern oder einen Gewerbetreibenden, der eine Ersatzarbeitskraft zu Hause braucht oder den Betrieb derart einschränken muß, sodaß er natürlich ein wesentlich geringeres Einkommen erzielt. Deshalb glaube ich, daß dieser Schritt, den wir heute setzen, notwendig ist.

Das Gesetzespaket zur Bezügereform geht von folgenden Überlegungen aus: In Zukunft – unter "Zukunft" verstehe ich die Zeit ab 1. August – wird das arbeitslose Einkommen für öffentlich Bedienstete abgeschafft. Es wird nur mehr die tatsächlich verrichtete Arbeit im Gehalt ihren Niederschlag finden, so wie das ja in der Privatwirtschaft bisher schon üblich war. Es wird auch keine vorzeitige Pensionierung mehr geben.

Es gibt Bereiche, in denen öffentlicher Dienst und Abgeordnetentätigkeit durchaus vereinbar sind. In der öffentlichen Verwaltung ist das sicherlich schwierig. Aber es gibt Bereiche, in denen das natürlich vereinbar ist. Es gibt hier auch eine saubere Regelung für jene, die außer Dienst sind und daher auch kein Gehalt mehr erhalten. Wenn diese Personen wollen, daß die entsprechenden Jahre für die Pension angerechnet werden, so müssen sie aus ihrem Einkommen als Abgeordneter oder aus ihrem Privatvermögen die Pensionsbeiträge weiter bezahlen. Diese werden nicht von der öffentlichen Hand weiter bezahlt, wenn die Abgeordneten nicht das erforderliche Arbeitsausmaß erfüllen. Ich glaube, daß diese Regelung ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit ist.

Wir hatten bisher gewisse pauschale Regelungen. Es ist in der öffentlichen Wirtschaft, aber auch bei privaten Betrieben so, daß in der Regel, wenn Reisekosten anfallen, diese direkt verrechnet werden. Wir haben jetzt eine Entfernungszulage, die nach drei Stufen gestaffelt ist. Wir haben einen Freifahrtschein bei den ÖBB, wofür das Parlament ja Zahlungen an die ÖBB leistet. Das ist nicht von den ÖBB für uns gestiftet, sondern dafür werden vom Parlament aus dem Parlamentsbudget an die ÖBB entsprechende Beträge bezahlt.

In Zukunft sollen die Regelungen folgendermaßen sein: Bei den Plenarsitzungen sind in der Regel ja alle Abgeordneten betroffen, aber bei den Ausschüssen besteht natürlich ein wesentlicher Unterschied im Zeitaufwand zwischen intensiven oder weniger intensiven Ausschüssen. Auch die Reisetätigkeit, die jemand aufwenden muß, wird bei öfter tagenden Ausschüssen intensiver sein als bei anderen. Ich glaube schon, daß es gerechter ist, wenn man die tatsächlichen Kosten abrechnet und nicht quer durch Österreich auch in der Urlaubszeit, auch zu privaten Zwecken den Freifahrtschein der Eisenbahn benützen kann. Es steht dem Abgeordneten ja frei, selbst von der Eisenbahn eine Jahreskarte zu kaufen und seine Fahrten zum Parlament mit dem Parlament zu verrechnen.

Es wird allerdings schon notwendig sein, daß in der Präsidiale für die Spesenabrechnung ein einheitliches System gefunden wird, dem auch alle zustimmen. Eines wird nicht möglich sein: daß die Regierungsparteien eine Regelung treffen, die die Oppositionsabgeordneten dankbar annehmen, die sie aber nebenbei kritisieren. Das wird wahrscheinlich in Zukunft nicht möglich sein. Man wird ein unumstrittenes einheitliches Abrechnungssystem finden müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

Es wird aber auch immer wieder so getan, als ob die Abgeordneten zum Sparpaket keinen Beitrag leisten würden. Klubobmann Khol hat bereits angeführt, daß wir als Abgeordnete seit dem Jahre 1993 keine Erhöhung der Bezüge mehr erfahren haben. Das heißt, die Pensionsbeiträge


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