Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 48

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sind immer in dem Ausmaß angestiegen, sodaß kein höherer Auszahlungsbetrag gegeben war. Es sind auch bereits Bestimmungen in Kraft gesetzt worden, wonach etwa die Abfertigungsregelungen nach dem Angestelltenabfertigungsrecht Geltung haben und auch die Pension eines Abgeordneten erst ab dem 60. Lebensjahr gewährt wird.

Es ist aber nicht ehrlich, wenn einige Abgeordnete anderen unterstellen, sie würden die Spesen mißbräuchlich abrechnen. Ich möchte hier auf ein Beispiel hinweisen: Von 1987 bis 1991 war ich neben meiner Tätigkeit als Nationalratsabgeordneter auch Präsident der Salzburger Landwirtschaftskammer. Ich habe in dieser Zeit auf die Entschädigung als Präsident verzichtet. Daraufhin bin ich von einem FPÖ-Vertreter wegen Steuerhinterziehung angezeigt worden. Er hat behauptet, hätte ich den Bezug genommen, so hätte ich davon 50 Prozent Einkommensteuer bezahlen müssen und ich hätte den Staat dadurch geschädigt, indem ich darauf verzichtet habe. Es ging sogar eine Sachverhaltsdarstellung an das Finanzministerium. Dieses hat festgestellt, daß die Entschädigung des Präsidenten die Vollversammlung festsetzt und daß meine Entschädigung nicht nach einem Gehaltsgesetz geregelt ist. Daran sieht man schon, daß es Ihnen mehr um Schlagzeilen geht als um gerechte Lösungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich finde es auch als moralisch nicht vertretbar, wenn es etwa – ich zitiere "NEWS" vom 23. November 1995; ich selbst kann das nicht kontrollieren und nicht nachprüfen – heißt: "Der Klagenfurter Steuerakt. Sein eigener Steuerakt ist da, und er beweist, daß der Bekämpfer von Privilegien sehr gut mit eigenen Steuerprivilegien zu leben versteht. Don Jörg, der Ritter von der blauen Gestalt, der die arbeitslosen Einkommen Dritter bekämpft, lebt selber gar nicht so schlecht als Nutznießer des Bärentales und als Klubobmann der F im Parlament." Weiters heißt es dann: "Das Modell kann zur Nachahmung empfohlen werden." – Ich glaube nicht, daß dieses Modell zur Nachahmung empfohlen werden sollte. Wenn ein Betrieb zwei Jahre hintereinander Verluste aufweist, wird das in allen Finanzämtern als Liebhaberei dargestellt, und es ist nicht möglich, Verluste eines selbständigen Betriebes gegen ein Politikereinkommen oder das Einkommen eines unselbständig Erwerbstätigen in diesem Bereich steuerlich gegenzurechnen.

Ich glaube abschließend sagen zu können: Dieser jetzige Schritt ist ein erster Schritt der Reform. Es ist bereits mehrmals angemerkt worden, daß im Herbst eine Einkommenspyramide erstellt werden soll. Zur Erstellung dieser Einkommenspyramide sollen Wirtschaftstreuhänder herangezogen werden, die ein Modell vorschlagen. Ich sehe keine Chance, daß ein anderes Modell, als es die Wirtschaftstreuhänder vorschlagen, dann von den Abgeordneten beschlossen werden kann. – Also keine abgeschlossene Reform, aber ein erster wichtiger Schritt! (Beifall bei der ÖVP.)

13.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der nächste Redner ist Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte, Sie haben das Wort.

13.34

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kaum ist die Journalistenloge leer, entwickelt sich eine sachliche Debatte. Ich möchte mich vor allem bei Herrn Löschnak und bei Herrn Haupt dafür bedanken.

Österreich hat so etwas wie eine Nettokultur, eine Kultur der Unselbständigkeit. Beschützt, bewahrt und bezahlt leben wir gerne, und anstatt Eigenverantwortung haben wir immer gerne einen Schuldigen, jemand anderen, jemand höheren, jemanden, der dafür zuständig ist.

Viele, vor allem auch viele Wohlhabende, die gut verdienen, die abgepolstert sind, flüchten ins soziale Netz. Genauso geht es uns, der Politikerkaste in diesem Land. Wundern Sie sich wirklich, daß es so wenig Selbständige in Österreich gibt? Das sind doch eigentlich die "Exoten im Geiste", die für sich selbst sorgen und für sich selbst die Verantwortung übernehmen.

Viel schöner ist es doch für den Politiker, nur über sein Netto reden zu müssen, sich Steuern und Abgaben gleich abziehen zu lassen, zweimal jährlich ein Geschenk in Form eines 13. und 14. Gehaltes anzunehmen und, wenn man dann sein Mandat verliert, sich auch noch über Abfertigungen und Abschlagszahlungen abfedern zu lassen. Sich als großer Fisch im sozialen


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