Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 82

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Am 10. Mai 1988 forderte der Nationalrat schließlich in einer gemeinsamen Entschließung aller Parlamentsparteien die "Begrenzung des einem Politiker aus politischen Funktionen gebührenden Gesamteinkommens". Zu den von der Regierung in diesem Zusammenhang angekündigten Verhandlungen mit den Ländern, Gemeinden, Sozialversicherungsträgern und Kammerorganisationen ist es bis heute nicht gekommen. An den Zuständen hat sich seither nichts geändert, obwohl das Bezügegesetz nahezu 30 Mal, davon allein seit 1993 zehnmal, geändert wurde.

Während die Österreicherinnen und Österreicher durch die aufgrund der jahrelangen ungehemmten Verschwendungspolitik der Bundesregierung notwendig gewordenen Belastungspakete enorm zur Kasse gebeten werden, bleiben die Politikerprivilegien völlig unangetastet. Dabei zeigt ein internationaler Vergleich, daß Österreichs Politiker zu den am besten verdienenden unter den westlichen Demokratien zählen. Kernpunkt der Kritik der Öffentlichkeit ist, daß die Politiker kein leistungsbezogenes Gehalt beziehen und sich im Laufe der Jahre darüber hinaus materielle Vorteile sicherten, die dem normalsterblichen Bürger selbstverständlich verwehrt bleiben. Die Bezüge der Politiker werden vom jeweiligen Gehalt der Beamten der Dienstklasse IX (Sektionschef) abgeleitet.

Die Monatseinkommen zeigen folgendes Bild:

 

(Höchst-)Bezüge

S

Amtszulage

S

Auslagenersatz

S

Zusammen

S

Bundespräsident

333 812

 

100 144

433 956

Bundeskanzler

166 906

 

50 072

216 978

Bundesminister

166 906

 

66 762

233 668

Staatssekretär

150 215

 

60 086

210 301

Nationalratspräsident

83 453

75 107

63 424

221 984

Klubobmann NR

83 453

55 079

34 633

173 165

Nationalratsabgeordneter

83 453

 

20 863

104 316

Bundesrat

41 726

 

10 431

52 157

 

Dazu kommen noch besonders üppige Reisekostenregelungen, Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und eine großzügige Entfernungszulage, die etwa einem in Klosterneuburg wohnhaften Abgeordneten weitere 8 345 S bringt.

Neben den vielfach unangemessen hohen und vor allem auch völlig leistungsunabhängigen Monatseinkommen samt Sonderzahlungen sind es jedoch vor allem die Abfertigungs- und Pensionsregelungen, die auf Kritik stoßen und echte Privilegien darstellen:

Abfertigungsregelung für Regierungsmitglieder:

bereits nach 6 Monaten Funktionsdauer:

3 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

nach einem Jahr Funktionsdauer:

6 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

nach drei Jahren Funktionsdauer:

12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen


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