Am 10. Mai 1988 forderte der Nationalrat schließlich in einer gemeinsamen Entschließung aller Parlamentsparteien die "Begrenzung des einem Politiker aus politischen Funktionen gebührenden Gesamteinkommens". Zu den von der Regierung in diesem Zusammenhang angekündigten Verhandlungen mit den Ländern, Gemeinden, Sozialversicherungsträgern und Kammerorganisationen ist es bis heute nicht gekommen. An den Zuständen hat sich seither nichts geändert, obwohl das Bezügegesetz nahezu 30 Mal, davon allein seit 1993 zehnmal, geändert wurde.
Während die Österreicherinnen und Österreicher durch die aufgrund der jahrelangen ungehemmten Verschwendungspolitik der Bundesregierung notwendig gewordenen Belastungspakete enorm zur Kasse gebeten werden, bleiben die Politikerprivilegien völlig unangetastet. Dabei zeigt ein internationaler Vergleich, daß Österreichs Politiker zu den am besten verdienenden unter den westlichen Demokratien zählen. Kernpunkt der Kritik der Öffentlichkeit ist, daß die Politiker kein leistungsbezogenes Gehalt beziehen und sich im Laufe der Jahre darüber hinaus materielle Vorteile sicherten, die dem normalsterblichen Bürger selbstverständlich verwehrt bleiben. Die Bezüge der Politiker werden vom jeweiligen Gehalt der Beamten der Dienstklasse IX (Sektionschef) abgeleitet.
Die Monatseinkommen zeigen folgendes Bild:
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(Höchst-)Bezüge S |
Amtszulage S |
Auslagenersatz S |
Zusammen S |
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Bundespräsident |
333 812 |
100 144 |
433 956 |
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Bundeskanzler |
166 906 |
50 072 |
216 978 |
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Bundesminister |
166 906 |
66 762 |
233 668 |
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Staatssekretär |
150 215 |
60 086 |
210 301 |
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Nationalratspräsident |
83 453 |
75 107 |
63 424 |
221 984 |
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Klubobmann NR |
83 453 |
55 079 |
34 633 |
173 165 |
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Nationalratsabgeordneter |
83 453 |
20 863 |
104 316 |
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Bundesrat |
41 726 |
10 431 |
52 157 |
Dazu kommen noch besonders üppige Reisekostenregelungen, Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und eine großzügige Entfernungszulage, die etwa einem in Klosterneuburg wohnhaften Abgeordneten weitere 8 345 S bringt.
Neben den vielfach unangemessen hohen und vor allem auch völlig leistungsunabhängigen Monatseinkommen samt Sonderzahlungen sind es jedoch vor allem die Abfertigungs- und Pensionsregelungen, die auf Kritik stoßen und echte Privilegien darstellen:
Abfertigungsregelung für Regierungsmitglieder:
bereits nach 6 Monaten Funktionsdauer:
3 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen
nach einem Jahr Funktionsdauer:
6 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen
nach drei Jahren Funktionsdauer:
12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen