Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 83

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Abfertigungsregelung für Nationalratsabgeordnete und Bundesräte:

bereits nach 3 Jahren Funktionsdauer:

3 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

nach 15 Jahren Funktionsdauer:

12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen.

Nur für jene Nationalratsabgeordnete und Bundesräte, die erstmals seit Beginn der XX. Gesetzgebungsperiode einer gesetzgebenden Körperschaft angehören, wurde die Regelung an die des Angestelltengesetzes angepaßt.

Die Pensionsregelung für Regierungsmitglieder sieht einen Pensionsanspruch bereits nach vier Jahren vor; jene für Abgeordnete bereits nach zehn Jahren. Daneben bestehen weitere Regelungen, die ebenfalls nur als sachlich völlig unbegründete Privilegien bezeichnet werden können:

etwa die Möglichkeit, als Beamter neben dem Politikereinkommen ein weiteres arbeitsloses Einkommen beziehen und vorzeitig in den Ruhestand treten zu können, oder die Möglichkeit der unbegrenzten Kumulierung weiterer Einkommen als Funktionär von Interessenvertretungen oder von Sozialversicherungsträgern.

Bis heute sind abenteuerliche Fälle von Privilegierungen und insbesondere Bereicherungen aufgrund von politischen Funktionen möglich, über die die Österreicherinnen und Österreicher nur staunen können:

1. So ist es möglich, daß Bundeskanzler Franz Vranitzky nicht nur während seiner damaligen Tätigkeit als Finanzminister im Jahre 1985 eine Millionenabfertigung von der Länderbank, die damals zu mehr als 50 Prozent im Eigentum des Bundes stand und als deren Eigentümervertreter er fungierte, lukrierte, sondern auch neben seiner üppigen Kanzler-Pension von jährlich nahezu 2 Millionen Schilling für eine bloß dreijährige Tätigkeit als Generaldirektor der in seiner Amtszeit mit Milliardenzuschüssen des Steuerzahlers mühsam an der Insolvenz vorbeimanövrierten Länderbank eine weitere Millionenpension erhält;

2. so ist es möglich, daß der zweite Mann der SPÖ Heinz Fischer neben seinem Bezug als Nationalratspräsident seit Jahren ein arbeitsloses Einkommen als Parlamentsrat bezieht, von dem er glaubt, daß er es für seine Tätigkeit als Kuratoriumsvorsitzender des NS-Fonds bezieht und das er so verinnerlicht hat, daß er es in einem Fernsehinterview vergißt; in dieses Bild paßt auch, daß er in diesem Interview auch vergessen hat, den Auslagenersatz von mehr als 60 000 S monatlich zu erwähnen;

3. so ist es möglich, daß Heinrich Neisser neben seinem Bezug als Zweiter Nationalratspräsident seit Jahren ebenfalls ein arbeitsloses Einkommen als Ministerialrat bezieht;

4. so ist es möglich, daß der ziemlich erfolglose Kurzzeitfinanzminister Andreas Staribacher nach nur 9 Monaten Amtszeit einen Abfertigungsanspruch von 3 Monatsbezügen, das sind mehr als 400 000 S, erworben hat;

5. so ist es möglich, daß der ÖVP-Arbeitnehmerfunktionär Josef Höchtl seit mehr als 20 Jahren neben seinem Abgeordnetenbezug ein arbeitsloses Einkommen als Beamter bezieht, das ihn erst vor dem Sinken unter die Armutsgrenze schützt;

6. so ist es möglich, daß der ÖVP-Arbeitnehmermultifunktionär Walter Schwimmer seit Jahrzehnten neben seinem Abgeordnetenbezug weitere Einkünfte aus öffentlichen Mitteln, nämlich als Direktor der Wiener Gebietskrankenkasse, bezieht;

7. so ist es möglich, daß der ÖVP-Abgeordnete Karl Donabauer seit Jahrzehnten neben seinem Abgeordnetengehalt weitere ungekürzte Einkünfte aus öffentlichen Mitteln, nämlich als Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, bezieht;


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