Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 86

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler die folgende

dringliche Anfrage:

1. Ist es nach der geltenden Rechtslage zulässig, daß ein Bundesminister von einem Unternehmen, das zu mehr als 50 Prozent im Eigentum des Bundes steht und als dessen Eigentümervertreter er fungiert, während seiner Amtszeit neben seinem Bezug als Bundesminister eine Abfertigung in Millionenhöhe kassiert?

Wenn ja, aufgrund welcher Überlegungen, und sehen Sie hier einen Handlungsbedarf zur Änderung der Rechtslage, und welche Initiativen werden Sie setzen?

2. Laut Aussage der SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Brigitte Ederer im "profil" Nummer 28/1996 kriegen Sie bereits eine schöne Pension von der Privatwirtschaft. Ist diese Aussage zutreffend?

Wenn ja, von wem, in welcher Höhe, und seit wann beziehen Sie diese Pension?

3. Werden Sie in Zukunft neben einer Kanzlerpension nach dem Bezügegesetz eine weitere Pension für eine frühere dreijährige Tätigkeit als Generaldirektor der ehemaligen Länderbank beziehen?

Wenn ja, in welcher Höhe?

4. Entspricht es der geltenden Rechtslage, daß Bundesminister nach der Funktionsdauer von sechs Monaten bereits einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Bezuges für die Dauer von drei Monaten, nach der Funktionsdauer von zwölf Monaten bereits einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Bezuges für die Dauer von sechs Monaten und nach der Funktionsdauer von drei Jahren bereits einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Bezuges für die Dauer eines Jahres aufweisen?

Wenn ja, halten Sie dies für sachlich gerechtfertigt, oder ist eine Änderung der Rechtslage geboten?

Welche Initiativen werden Sie setzen?

5. Entspricht es der geltenden Rechtslage, daß ein Bundeskanzler oder Bundesminister bereits nach vierjähriger Tätigkeit einen Pensionsanspruch in Höhe von zumindest monatlich 83 453 S erwirbt?

Wenn ja, halten Sie dies für sachlich gerechtfertigt, oder ist eine Änderung der Rechtslage geboten?

Welche konkreten Initiativen werden Sie setzen?

6. Entspricht es der geltenden Rechtslage, daß alle Mitglieder der Bundesregierung, die derzeit eine Funktionsdauer von vier Jahren aufweisen und das 55. Lebensjahr vollendet haben, bereits einen Pensionsbezug von mindestens monatlich 83 453 S lukrieren könnten?

Wenn ja, halten Sie dies für sachlich gerechtfertigt, oder ist eine Änderung der Rechtslage geboten?

Welche konkreten Initiativen werden Sie setzen?

7. Entspricht es der geltenden Rechtslage, daß die Besoldung der Regierungsmitglieder und der Abgeordneten leistungsunabhängig erfolgt?

Wenn ja, halten Sie dies für sachlich gerechtfertigt, oder ist eine Änderung der Rechtslage geboten?

Welche konkreten Initiativen werden Sie setzen?


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