Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 87

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8. Entspricht es der geltenden Rechtslage, daß Nationalratsabgeordnete, die Beamte sind, unabhängig von ihrer beruflichen Leistung 75 Prozent des ihnen gebührenden Beamtenbezuges beziehen?

9. Sind Sie der Auffassung, daß die im vorwiegenden Kostelka-Khol-Entwurf vorgesehene Regelung, die das Ausmaß der Beamtentätigkeit völlig der Disposition des Abgeordneten überläßt und eine Gutachtertätigkeit von Personen, die früher Nutznießer des Bezügesystems waren, vorsieht, ausreicht, um die Möglichkeit arbeitsloser Politikereinkommen völlig auszuschließen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, welche konkreten Initiativen werden Sie setzen?

10. Halten Sie an der vom Bundeskanzleramt bisher vertretenen Auffassung fest, daß eine Karenzierung dieser Beamten gegen Entfall der Bezüge gemäß § 75 BDG 1979 in diesen Fällen nicht zulässig ist?

Wenn ja, welche konkreten Initiativen werden Sie setzen, um diesbezüglich eine bundeseinheitliche Vorgangsweise zu erreichen?

Wenn nein, warum nicht?

11. Entspricht es der geltenden Rechtslage, daß Abgeordnete, die Beamte sind, auf ihren Antrag als Beamte in den Ruhestand zu versetzen sind und nur auf ihren Antrag wieder reaktiviert werden können?

12. Halten Sie die im Kostelka-Khol-Entwurf enthaltene Regelung, wodurch ein Abgeordneter, der gleichzeitig Beamter ist, nach Gutdünken auf die Zahlung des Pensionsbeitrages für seinen Beamtenbezug verzichten kann und somit nach Erreichen der Höchstbemessungsgrundlage die Beiträge ersparen kann, ohne später beim Pensionsantritt Einbußen zu erleiden, für sachlich gerechtfertigt oder für ein neugeschaffenes Politikerprivileg?

Wenn ja, aufgrund welcher Erwägungen halten Sie diese Regelung für sachlich gerechtfertigt?

Wenn nein, welche konkreten Initiativen werden Sie setzen?

13. Entspricht es der geltenden Rechtslage, daß keine gesetzliche Regelung besteht, die die Einkünfte von Abgeordneten, die Funktionäre oder Dienstnehmer der gesetzlichen Interessenvertretungen, der Sozialversicherungsträger, der Gewerkschaften, der Nationalbank oder anderer, von den Gebietskörperschaften beherrschter Unternehmen sind und in diesen Funktionen weitere Einkünfte beziehen, in irgendeiner Weise begrenzen?

Wenn ja, halten Sie dies für sachlich gerechtfertigt, oder ist eine Änderung der Rechtslage geboten?

Welche Initiativen werden Sie setzen?

14. Entspricht es der geltenden Rechtslage, daß ein Abgeordneter, dessen Hauptwohnsitz in Klosterneuburg ist, eine monatliche Entfernungszulage von 8 354 S bezieht?

15. Sind Sie der Auffassung, daß die im Kostelka-Khol-Entwurf vorgesehenen Regelungen für Fahrtkosten, Fahrzeitausgleich, Ersatz von Wohnkosten in Wien und Bürokosten am Mittelpunkt der politischen Tätigkeit sachlich gerechtfertigt sind?

Wenn ja, warum, und welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, damit diese vermehrten Möglichkeiten der Spesenverrechnung nicht zu Einkommensverbesserungen der Abgeordneten führen?

Wenn nein, warum nicht?


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