Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 94

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An dieser Stelle mache ich aber noch eine Bemerkung zu der von Ihnen angesprochenen Frage der Leistungsabhängigkeit von Politikergehältern. Ich jedenfalls verwahre mich mit Entschiedenheit dagegen, so zu tun, als würde der Besoldung der Mitglieder der Bundesregierung oder der Abgeordneten des Hohen Hauses keine dementsprechende Leistung gegenüberstehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Jeder von uns auf der Regierungsbank oder jeder von Ihnen – ich vertrete jedenfalls diese Einschätzung, meine Damen und Herren – hat eine in höchstem Maße verantwortungsvolle Tätigkeit, die ein hohes Maß an Einsatz und Engagement sowie ein sehr großes Arbeitspensum erfordert. Ich werde mich daher auch weiter dafür einsetzen, daß die Arbeit von Politikern nicht aus irgendwelchen populistischen Gründen generalisiert und undifferenziert geringgeschätzt wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie beim Liberalen Forum und den Grünen.)

Zu den Fragen 9, 12, 15 und 21:

Hinsichtlich Ihrer konkreten Fragen betreffend den – wie Sie es hier nennen – Kostelka-Khol-Entwurf ist zunächst davon auszugehen, daß es wohl nicht Aufgabe der Vollziehung sein kann, Initiativanträge des Hohen Hauses einer Bewertung zu unterziehen – dies umso mehr, als der von Ihnen angesprochene Initiativantrag heute hier in Verhandlung steht.

Auf meine Auffassung zu den bezügegesetzlichen Regelungen beziehungsweise Politikereinkommen im allgemeinen komme ich noch zu sprechen.

Zu den Fragen 10 und 11:

Auch diese Ausführungen in Ihrer Anfrage entsprechen der Rechtslage. Darüber hinaus ist zu bemerken, daß ich die vom Bundeskanzleramt bisher vertretene Auffassung, daß eine Karenzierung beamteter Mandatare nicht möglich ist, auch weiterhin aufrechterhalte. Die in den einschlägigen Bestimmungen des BDG getroffenen Regelungen über die Außerdienststellung stellen nämlich nach Ansicht der Experten meines Hauses im Vergleich zur Karenzierungsregelung eine Lex specialis dar und sind daher zwingend anzuwenden.

Zur Frage 14:

Da gemäß § 50 Bezügegesetz bezüglich der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates der Präsident des Nationalrates mit der Vollziehung betraut ist, fällt die Beantwortung dieser Frage nicht in meinen Kompetenzbereich.

Zu den Fragen 16 bis 20 und zur Frage 24:

Zunächst kann ich darauf verweisen, daß das Ziel, Politikerbezüge in einer gerechten und leicht nachvollziehbaren Einkommenspyramide unterzubringen, von mir schon vor der letzten Nationalratswahl angestrebt wurde und in weiterer Folge auch Eingang in das Arbeitsübereinkommen der beiden Regierungsparteien gefunden hat. Eine solche Einkommenspyramide wird als zweiter Schritt einer umfassenden Bezügereform im Herbst dieses Jahres auszuarbeiten sein. Dafür wird es auch nach meinem Dafürhalten notwendig sein, externe Experten, aber selbstverständlich auch Vertreter der Bundesländer und der Gemeinden in die Gespräche miteinzubeziehen, um zum einen eine gute, aber zum zweiten auch eine die übrigen Gebietskörperschaften umfassende Lösung zu erarbeiten.

Bei dieser nächsten Reformetappe werden ohne Zweifel auch die von Ihnen angesprochenen Themen eine Rolle spielen. Im übrigen verweise ich auch hier darauf, daß noch zu beschließende Maßnahmen nicht Gegenstand der Vollziehung sein können.

Zu den Fragen 22 und 23:

Ich gehe davon aus, daß der Herr Bundespräsident meine – Ihnen nicht zuletzt im Rahmen der heutigen Beantwortung Ihrer dringlichen Anfrage dargelegte – Auffassung über bezügerechtliche


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