Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 107

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wie "Privilegien", "Mißwirtschaft", "Bonzentum" gefallen sind, einen historischen Vergleich angestellt, und zwar mit einer Zeit, die 1945 abgeschlossen wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt mehrere Zugänge zu einem Thema. Der eine Zugang des Kollegen Cap ist üblicherweise der humoristische – der andere Zugang ist offensichtlich jener, daß man versucht, ein derart wichtiges Thema zu immunisieren, indem man sozusagen die Faschistenkeule herauszieht und auf die Freiheitlichen einschlägt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die Argumentation des Kollegen Cap konsequent anwendet, dann müßte man zwangsläufig zum Ergebnis kommen, daß Nachrichtenmagazine wie "NEWS", "profil" oder Tageszeitungen wie "Kurier", "Kronen-Zeitung", "täglich Alles" oder "Oberösterreichische Nachrichten" ebenfalls diesen Jargon verwenden: Es ist doch bitte selbstverständlich, daß man angesichts der derzeitigen Bezügesituation von einem "Privilegienstadl" von "Mißwirtschaft" und von "Bonzentum" spricht.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie diese Parallele anstellen, dann sagen Sie aber bitte auch gleich dazu, daß sich die soeben von mir genannten österreichischen Medien eines "Stürmer"-Jargons bedienen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zu den Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers. Herr Bundeskanzler! Ich habe mir einige Worte Ihrer Anfragebeantwortung notiert, um jetzt darauf eingehen zu können. Sie haben zunächst – angesprochen auf Ihre persönlichen Vertragsverhältnisse seinerzeit als Generaldirektor der Länderbank – von einem "Standardvertrag" gesprochen. – Verehrter Herr Bundeskanzler, auch durch meine Hände ist eine Vielzahl von Verträgen gegangen, und ich habe selber für Spitzenmanager der Wirtschaft Verträge formulieren dürfen. Aber ich darf Ihnen sagen: Wenn Sie diesen Vertrag, in dessen Genuß Sie gekommen sind beziehungsweise noch laufend kommen, als Standardvertrag bezeichnen, so ist das entweder eine unredliche Argumentation, oder es ist das eine bewußte Verharmlosung eines der größten Privilegienskandale in der Zweiten Republik. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich werde Ihnen das auch beweisen, Herr Bundeskanzler! Ich werde Ihnen auch beweisen, daß der von Ihnen genannte Vertrag keineswegs den Formalien eines Standardvertrages entspricht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundeskanzler! Sie waren drei Jahre bei der Länderbank – ausgerechnet bei einer Bank, die nur durch öffentliche Hilfe vor dem Konkurs gerettet werden konnte. Welche "Früchte" haben Sie jetzt aus einem sogenannten Standardvertrag gezogen? – Sie haben zunächst für drei Jahre Tätigkeit bei der Länderbank eine Abfertigung bezogen, die nicht den 36 Monaten, die Sie dort zurückgelegt haben, entsprochen hat, also dem doppelten Monatsbezug, wie es nach dem Angestelltengesetz üblich und legistisch einwandfrei ist, sondern Sie haben sich eine Abfertigung ausbezahlen lassen, die nicht nur die drei Jahre betrifft, sondern die die gesamten Vordienstzeiten, also auch die Vordienstzeiten bei der ebenfalls staatsnahen CA und bei der Nationalbank umfaßt.

Das ist das Entscheidende, Herr Bundeskanzler! Da kann man nicht sagen, ich habe von den erwähnten Banken, die meine Karriere begleitet haben, keine Abfertigung bekommen. – Es steht fest: Sie haben von der Nationalbank eine Abfertigung bekommen, Sie haben von der CA eine Abfertigung bekommen und haben schlußendlich von der Länderbank eine Abfertigung bekommen, und zwar über den gesamten Zeitraum, also auch über Zeiträume, für die Sie bereits abgefertigt waren. Da können Sie mir doch nicht erklären, daß das einem Standardvertrag entspricht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zweitens: Herr Bundeskanzler, Sie sprechen – gleichfalls verharmlosend – von einer "Anwartschaft auf eine Pension". – Herr Bundeskanzler! – Auch da muß ich Sie aufklären: Eine Anwartschaft auf eine Pension haben Abgeordnete des Hohen Hauses, die nach der derzeitigen Rechtslage dann in einen Pensionsgenuß kommen, wenn sie dem Hohen Haus zehn Jahre angehören. Das heißt aber umgekehrt, daß sie, wenn sie vor dem Ablauf von zehn Jahren aus dem Hohen Haus ausscheiden, keine Pension bekommen. Das ist eine Anwartschaft. Das ist eine bedingte Anwartschaft, Herr Bundeskanzler! Aber das, was Sie für drei Jahre Tätigkeit bei


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