Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 115

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2.) Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzesantrag vorzulegen, der mit sofortiger Wirkung eine Kürzung der Politikereinkommen (Bezüge, Amtszulagen, Aufwandsentschädigungen, Entfernungszulagen) um 30 Prozent vorsieht.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag beinhaltet einerseits eine Ausarbeitung eines – wie wir meinen – gerechtfertigten Bezügesystems und darüber hinaus eine Sofortkomponente mit einem 30prozentigen Verzicht der derzeitigen Bezüge, bis dieses neue System in Kraft tritt.

Wenn Sie es mit dem Abbau von Politikerprivilegien tatsächlich ernst meinen, dann stimmen Sie diesem Antrag zu! Wenn es der Herr Bundeskanzler ernst nimmt mit seinen Ausführungen, daß er auf Rechte, wie er vermeint, gemäß dem Bezügegesetz verzichtet, dann soll er auch einmal rechtsgeschäftlich verbindlich in einer Vereinbarung mit seinem ehemaligen Arbeitgeber seine ihm moralisch – wie ich meine – nicht zustehenden Bezüge auflösen und darauf verzichten und darüber hinaus seine bisher erhaltene Bank Austria-Abfertigung zurückzahlen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der referierte Entschließungsantrag entspricht den Bestimmungen der Geschäftsordnung und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundeskanzler. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

17.58

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist hier beim Rednerpult schon wieder eine Interpretation vorgebracht worden, die unrichtig ist, nämlich die Behauptung, daß der Pensionsanspruch mit dem Bezügegesetz dann nicht kollidiert, wenn in der Zwischenzeit die Mehrheit der Republik am Aktienkapital dieser Bank unter 50 Prozent gesunken ist.

Wahr ist vielmehr, daß die Beurteilung gemäß Bezügegesetz für den Zeitpunkt gilt, in dem der Pensionsanspruch entstanden ist. (Abg. Dr. Graf: Das ist eine Interpretation!) Zu dem Zeitpunkt ist das Geldinstitut vom Rechnungshof geprüft worden, weil die Republik einen Anteil von mehr als 50 Prozent hatte. Das ist das erste. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf. )

Das zweite: Ich verschanze mich überhaupt nicht hinter dem Bezügegesetz, sondern Sie müssen sich entscheiden: Soll ich mich jetzt nicht hinter dem Bezügegesetz verschanzen, oder soll ich mit meinem früheren Arbeitgeber eine neue Vereinbarung treffen? – Ich verschanze mich hinter überhaupt keinem Gesetz, teile Ihnen aber mit, daß es bereits einen Anwendungsfall gab, in dem ein anderer ehemaliger Funktionär eines großen österreichischen Geldinstituts mit einer analogen Vertragslage wie meine bei der Bundesregierung einen Antrag auf Einräumung einer Ministerpension gestellt hat, die Bundesregierung gemäß Bezügegesetz diesen Antrag abgelehnt hat und in diesem Fall daher auch keine Ministerpension zur Auszahlung kommt.

Drittens meinen Sie, ich solle mit gutem Beispiel vorangehen. Ich sage Ihnen folgendes: Ich habe seinerzeit als Finanzminister und jetzt als Bundeskanzler ungefähr ein Drittel jenes Einkommens, welches ich früher hatte. Multiplizieren Sie das mal zwölf, dann ist das ein Vielfaches der Abfertigung, und das Beispiel ist gar nicht so schlecht. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Graf. )

Im übrigen, Herr Kollege, möchte ich Sie beruhigen: Ich bin auch bei der Gewerkschaft, ich bin auch nicht ausgetreten und zahle monatlich meinen Beitrag. Ich nehme an, es ist die gleiche Gewerkschaft, also werden Sie schlagartig viel mehr Solidarität mit mir aufbringen. (Abg. Dr. Graf: Oder Sie mit mir!)


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