Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 140

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geld würde das eine Steigerung von 636 Prozent bedeuten – 636 Prozent! – oder 42 Millionen Schilling.

Ich bin die Letzte, die dafür ist, daß jeder Abgeordnete seine Fahrtkosten selbst tragen muß, aber ich glaube, es kann und darf nicht die Lösung sein, daß diese Fahrtkosten auf die Bürger abgewälzt werden, sondern es muß die Lösung geben, daß Fahrtkosten, die sich über jenen des Freifahrtscheins bewegen, von den Klubs getragen, aus dem Klubbudget und nicht aus dem Staatsbudget bezahlt werden. Das wäre eine faire Lösung, und das wäre eine Lösung, die auch für die Bevölkerung vertretbar ist! (Abg. Ing. Meischberger: Woher kommt denn das Klubbudget, Kollegin?) Jeder Klub kann sich dann mit seinem Abgeordneten absprechen, ob diese Fahrt gerechtfertigt ist oder nicht, ob sie überhaupt als notwendig angesehen wird oder nicht. Aber nach dem neuen Modell von SPÖ und ÖVP bringt das nur weitere Staatsschulden, die wir uns wirklich nicht mehr leisten können. (Beifall bei den Grünen.)

Es gäbe vernünftigere Modelle zu den Fahrtkosten als das von Herrn Kostelka und von Herrn Khol. Herr Kostelka! Herr Khol! Haben Sie sich schon einmal überlegt, wie ein Mischsystem aussehen könnte, ein System, wonach jeder Abgeordneten seinen Freifahrtschein beibehält und gleichzeitig noch 20 000 S im Jahr als sonstige Fahrtkosten in Form von Kilometergeld geltend machen kann?

Oder haben Sie sich ein Modell für jene Personen überlegt, die nicht mit dem Auto fahren können, aber auch nicht mit dem Zug fahren können, weil aufgrund der Bahnverbindung keine halbwegs vernünftige Anreisezeit möglich ist? Auch da gäbe es eine Möglichkeit: Sie könnten den Gegenwert des Freifahrtscheines an jene Abgeordneten auszahlen, die auf den Freifahrtschein verzichten. Nur die Differenz von 20 000 S wäre wieder steuerlich absetzbar. Alles, was sonst noch an Fahrkosten hinzukommt, sollten die Klubs aus ihren Klubbudgets bezahlen, das ist Sache der jeweiligen Klubs. (Beifall bei den Grünen.)

In meinem Verein kann ich ja auch nicht irgendwohin gehen und sagen: Bitte, bezahlt die Fahrtkosten meiner Mitarbeiter! Ich habe ein Budget. Mein Budget ist mein Vereinsbudget, und daraus habe ich die Fahrtkosten für die MitarbeiterInnen meines Vereins zu bezahlen.

Wir Abgeordnete haben eigentlich dieselbe Position. Wir sind Abgeordnete der einzelnen Klubs, und die einzelnen Klubs haben ihre Budgets. Aus diesen Budgets soll die Finanzierung sichergestellt werden – aber nicht aus Mitteln, die der Bevölkerung zustehen. Das ist absolut ungerechtfertigt, denn dadurch würde man der Bevölkerung noch weitere Belastungen aufbürden, zusätzlich zu den Belastungen, die sie jetzt schon zu tragen hat und die sie nicht mehr verkraften kann.

Wir können Ihrem Vorschlag zur Bezügereform keine Zustimmung geben, und zwar nicht nur aufgrund dessen, was ich jetzt zum Bereich der Fahrtkosten gesagt habe, sondern es sind noch andere Punkte in Ihrem Vorschlag enthalten, die mir einigermaßen Bauchschmerzen verursachen.

Da heißt es zum Beispiel in den Grundsätzen für die Lösung, und zwar bei der Übernahme der Bürokosten: Bürokosten sollten bis zu einem gewissen Ausmaß übernommen werden. Der Begriff "gewisses Ausmaß" – was heißt das? Ist das ein Ausmaß meines Gewissens? Wer setzt dieses "gewisse Ausmaß" fest? Das heißt, jeder kann es sich wieder so richten, wie er glaubt, je nachdem: Je besser einer verhandeln kann, umso mehr wird er für sein Büro unter Umständen bekommen – oder auch nicht .

Ich glaube, in einem Gesetz wie dem Bezügegesetz haben Begriffe wie "gewisses Ausmaß" absolut nichts zu suchen. Da sollte alles klar formuliert und mit konkreten Beträgen abgesichert sein. Der Begriff "gewisses Ausmaß" läßt eine Spannbreite von 1 000 S bis 100 000 S, 170 000 S zu, je nachdem, wie es sich der einzelne richten will beziehungsweise richten kann.

Das darf bitte niemals Grundlage eines Gesetzes sein! Von einer Bezügereform erwarte ich mir etwas anderes. Von einer Bezügereform erwarte ich mir, daß jeder Abgeordnete ein anstän


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