klagt sich über die Fallschmerzen dann auch noch bei den Freiheitlichen. Herr Kollege Khol! In diesem einen Fall sind Sie für Ihren Umfaller selber verantwortlich!
Wie Sie als Klubobmann einer Minderheitspartei – Sie sollten sich vergegenwärtigen, daß Sie als Teil der SVP-Koalition immer noch eine Minderheitspartei sind! – Regelungen zustimmen können, nach denen nahezu jede Kleinigkeit vom Willen eines Mehrheitsbeschlusses abhängig gemacht wird, das ist mir unverständlich, Herr Kollege Khol! Das ist mir völlig unverständlich! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Wie können Sie dem als eine Fraktion, die mittlerweile auf 53 Abgeordnete geschrumpft ist und wahrscheinlich in absehbarer Zeit ein weiteres Mandat verlieren wird, zustimmen? Dieses werden Sie nämlich bei Nachwahlen verlieren, die wir der Frau Bundesministerin außer Dienst Moser verdanken. – Ich möchte mich herzlich bei ihr bedanken. Da sie nicht wußte, was ein Wählerverzeichnis ist, wird es eine Nachwahl aufgrund eines Judikats des Verfassungsgerichtshofes geben. Darüber besteht kein Zweifel mehr.
Eine Partei, die in allen Meinungsumfragen derzeit einen sagenhaften Absturz erleidet, kann doch nicht sehenden Auges in eine Geschäftsordnung hineinlaufen, die letztlich nichts anderes ist als eine Knebelung, auch einer Partei von der Größe der Österreichischen Volkspartei! Daher bin ich sehr erstaunt, daß die ÖVP dem Druck der Sozialisten ein weiteres Mal nachgegeben hat und heute bereit ist, die Zahl der Sondersitzungen – Khol hat noch bejammert, daß es so wenig Plenarsitzungen gibt! – und die Zahl der dringlichen Anfragen zu beschränken. Damit wird ein wichtiges Kontrollinstrument des Parlamentarismus geknebelt. Auch die Redezeit soll nach unten beschränkt werden, und zwar, meine Damen und Herren, soll es zum Teil nur noch 5-Minuten-Reden geben. Das ist ein Niveau, bei dem dieses Haus die Begriffsbezeichnung "Parlament" – das kommt ja von "reden" – nicht mehr verdient, meine Damen und Herren, Hohes Haus! (Beifall bei den Freiheitlichen.) 5 Minuten gesteht man der Opposition für Debattenbeiträge noch zu!
Für den Fall eines Fristsetzungsantrages ist die Regelung sogar so unsinnig konstruiert, daß beispielsweise eine Debatte über einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungausschusses gar nicht mehr geführt werden kann. Das muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Ein Fristsetzungsantrag kann von einem Klub und bloß einmal – einmal! – pro Woche gestellt werden. (Abg. Haigermoser: Friedhelm! Hast du dem zugestimmt?)
Meine Damen und Herren! Eine Fristsetzung kann es nur noch einmal pro Woche und Fraktion des Hauses geben. Derzeit besteht hingegen unbegrenzt die Möglichkeit, Fristsetzungsanträge zu stellen. (Abg. Wabl: Sie kennen die Geschäftsordnung nicht!) Ich kenne die Geschäftsordnung sehr wohl. Sie können heute mit einer Fraktion von unserer Größe praktisch unbegrenzt Fristsetzungsanträge stellen! (Abg. Wabl: Praktisch!) Ja selbstverständlich! (Abg. Wabl: Zeigen Sie uns die Bestimmung!) Hören Sie zu, Herr Kollege Wabl: Für Ihr Träumeland kann man keine Geschäftsordnung machen! Wenn ich von "Opposition" spreche, dann spreche ich nur von meiner Fraktion. Ihre Fraktion kann ja nicht in Anspruch nehmen, eine Oppositionsfraktion zu sein! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Wenn Sie dann noch bereit sind zuzustimmen, daß die Zahl der Redeminuten bei einem Untersuchungsausschußantrag auf Null reduziert wird – auf Null! –, dann wird diese Geschäftsordnungsreform zu einem oppositionsfeindlichen, kontrollfeindlichen Instrumentarium, mit dem das Parlament in seiner Kontrollfunktion mundtot gemacht wird. (Abg. Wabl: Bestimmung zeigen!)
Meine Damen und Herren! Der Klubdirektor des freiheitlichen Klubs und meine Wenigkeit, die in der Arbeitsgruppe tätig waren, die die Aufgabe hatte, die Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses inhaltlich vorzubereiten, haben umfangreiche Vorschläge gemacht. (Abg. Wabl: Herr Präsident! Helfen Sie ihm!) Wir haben umfangreiche Vorschläge gemacht, wie man die Debatte, gemessen an europäischen Regelungen, durchaus verbessern und den einen oder anderen Punkt ausbauen kann, ohne Oppositionsrechte im Ergebnis zu schmälern. (Abg. Mag. Barmüller: Gemessen an welchen europäischen Regelungen?) Diese Vorschläge wurden sogar