das ist durchaus möglich. (Abg. Mag. Stadler: Dieser Wunsch stammt von der SPÖ und von Ihrer Frau Schmidt!) Ist ja ganz gleichgültig. Das ist vielleicht auch eine gute Idee. Aber es gibt nicht alles auf dem Christbaum, wenn man an die Mehrheitsdemokratie glaubt. – Wenn man glaubt, daß man allein an der Macht ist oder allein der richtigen Meinung ist, dann geht es auch anders, wenn man die Macht hat. Aber wenn man im Parlament zu einer Zusammenarbeit verpflichtet ist und sich als kleinere oder größere Partei dem Verhandlungsprozeß unterzieht und etwas erreichen will, dann kann man Ergebnisse ablehnen oder ihnen zustimmen. Man darf aber nicht diffamieren, Kollege Stadler! Das tut nicht gut! Und auch die Öffentlichkeit wird sehr, sehr genau verfolgen, wie sich eine Partei diesbezüglich verhält. (Beifall beim Liberalen Forum.)
Sehen wir uns nun an, ob bei dieser Geschäftsordnungsreform etwas herausgekommen ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. ) Aufgrund all meiner schriftlichen und auch mündlichen Äußerungen können Sie mir nicht einmal vorwerfen, daß ich meine Meinung geändert hätte! (Abg. Haigermoser: Nicht nur einmal! – Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Nein, nein, nicht ein einziges Mal. (Abg. Mag. Stadler: Im Zeitungsartikel, den ich hier habe, ist die Antwort darauf zu lesen!)
Erstens sollte man eine derartige Geschäftsordnungsreform unter dem Gesichtspunkt betrachten, ob für die Gesetzgebungsfunktion des Parlamentes etwas herausgeschaut hat oder nicht. Und nun möchte ich wiederum die Freiheitlichen erinnern an eine Situation im vergangenen Verfassungsausschuß, in dem es ein sehr schönes Beispiel genau für das gab, was durch diese Geschäftsordnungsreform bereinigt wird.
Ein freiheitlicher Antrag, der über das, was die Regierung vorgelegt hatte, weit hinaus ging, war schon zur Verhandlung mit dem Regierungstagesordnungspunkt zusammengezogen worden. Bei der Abstimmung war er in die Regierungsvorlage mit einbezogen, und im Plenum wurde er ebenso mit behandelt. – Genau das ist wirklich eine der ganz großen parlamentarischen Skandale: daß Oppositionsanträge, die inhaltlich Initiativanträge sind, bis dato im Regelfall ein derartiges Begräbnis dritter Klasse erlitten haben!
Das haben wir durch diese Geschäftsordnungsreform geändert. Es besteht nun das erste Mal die Möglichkeit, daß oppositionelle inhaltliche Anträge im Ausschuß zur individuellen Behandlung und Abstimmung stehen, im Plenum als eigener Tagesordnungspunkt diskutierbar sind und diese Vorgangsweise innerhalb eines Jahres durchsetzbar ist. Das ist ein wesentlicher Fortschritt zur inhaltlichen Arbeitsstärkung des Parlaments, insbesondere im Hinblick auf Oppositionsanträge. Das war mir zum Beispiel sehr, sehr wichtig. Ihr wißt es! (Beifall bei Liberalen Forum.)
Warum? Weil ich meine, daß das Parlament eine ganz zentrale Aufgabe hat, nämlich politische Alternativen, die zur Diskussion stehen, an die Öffentlichkeit zu bringen und damit der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich über inhaltliche Positionen ein Bild zu verschaffen. Das ist die Aufgabe des Parlamentes auch. Das kam bisher zu kurz, und das ist hier wesentlich verbessert.
Ein zweiter Punkt: Wir haben bei dieser Geschäftsordnungsreform etwas meines Erachtens sehr Gutes erreicht, nämlich daß es nicht nur eine dringliche Anfrage gibt, die kontrolliert, die also versucht, insbesondere natürlich von der Opposition her, die Regierung zu kontrollieren, sie oppositionell zu attackieren. Ich empfinde die Weiterentwicklung, daß wir jetzt auch einen dringlichen Antrag haben, wo die Oppositionsfraktionen eine Regierung mit einem inhaltlichen Anliegen auf den Punkt genau konfrontieren können, von ihr eine Positionierung verlangen können, ebenfalls für eine ganz, ganz wesentliche Weiterentwicklung der inhaltlichen Aufgabe des Parlamentarismus. (Beifall beim Liberalen Forum.)
Ein dritter Punkt. Es ist zwar jetzt fast schon Parlamentspraxis praeter legem, seit wir Mitglied der Europäischen Union sind, aber ich halte es nach wie vor als ein Verdienst der Zeit, als die große Koalition keine Zweidrittelmehrheit hatte, daß wir damals durchsetzen konnten, daß in EU-Angelegenheiten das Parlament den Regierungsmitgliedern inhaltliche Aufträge erteilen kann und daß das über den Hauptausschuß zu formulieren ist. (Abg. Scheibner: Wann war das?) Das ist mehrfach passiert, du warst offensichtlich nicht drinnen. – Und vor allem ist es die