Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 190

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einen Sitzungsteilnehmer hier im Hohen Haus vertreten sind (Abg. Mag. Kammerlander: Das reicht auch!) , dazu veranlaßt haben, da zuzustimmen. Frau Kollegin! Sie werden mir diesen kleinen Seitenhieb schon zugestehen. Denn wenn Kollege Wabl aus seiner Sicht beanstandet hat, daß der eine oder andere Abgeordnete nicht durchgehend da ist, dann werden Sie uns schon das Recht zuerkennen, auch einmal dieses Problem der mangelnden Präsenz der Abgeordneten des Liberalen Forums, aber vor allen Dingen der Grünen hier aufzuzeigen und zu beanstanden. Das wird hier wohl doch noch gestattet sein. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Barmüller: Und wenn wir nur halb so lange hier wären, wäre es noch mehr als der Haider!)

Es stellt sich hier wirklich die Frage, was denn eine Opposition veranlassen kann, einer derartigen Teilentmündigung der freiheitlichen Opposition zuzustimmen. Wenn man sich darüber Gedanken macht, dann fallen einem naturgemäß auch Umstände des parlamentarischen Ablaufes in der vergangenen Legislaturperiode ein.

Sie können sich, meine Damen und Herren, sicher daran erinnern, daß in der vergangenen Legislaturperiode eine Beschneidung der Oppositionsrechte stattgefunden hat, die darin bestand, daß per Bundesverfassungsgesetz durch eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments die Position des Vizepräsidenten des Rechnungshofes abgeschafft wurde. In der vergangenen Legislaturperiode waren die Regierungsparteien, da sie damals nicht die Zweidrittelmehrheit hatten, darauf angewiesen, daß entweder die Grünen oder die Liberalen oder beide, wie es meistens stattfindet, auch tatsächlich zustimmen.

Das war damals wirklich allen Demokraten und allen mit den parlamentarischen Werten einer Demokratie verbundenen Menschen uneinsichtig, daß ausgerechnet zwei Oppositionsparteien die wichtige Funktion des Vizepräsidenten des Rechnungshofes abschaffen wollten. Denn ich brauche Ihnen ja nicht zu erklären, daß der Rechnungshof ein Hilfsorgan des Parlaments ist und es naturgegeben so ist, daß die Opposition darauf pochen muß, daß der Rechnungshof seine Arbeit ungeschmälert, auch personell ungeschmälert, durchführen kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben damals in der Debatte die Frage gestellt, was denn der Judaslohn dafür ist, daß Sie hier die Oppositionsrechte, obwohl Sie selbst angeblich in Opposition sind, beschneiden wollen. (Abg. Dr. Schmidt: "Judaslohn" – das ist eine so widerwärtige Sprache! Das ist unerträglich!) Vielleicht war das, meine Damen und Herren, auch Bestandteil des Gesamtpaketes, denn auch in der vergangenen Legislaturperiode hat man sich daran gestoßen, daß wir Freiheitlichen Sondersitzungen einberufen haben. Da hat man Ihnen offenbar versprochen, in einer Geschäftsordnungsreform werden die Rechte der Grünen und der Liberalen zu Lasten der freiheitlichen Opposition wahrgenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß auch Herr Präsident Fischer mir hier recht geben würde, und ich bin schon sehr gespannt, was er dann in seinem Kommentar, der zweifellos zur neuen Geschäftsordnung oder zur novellierten Geschäftsordnung herauskommen wird, für Worte finden wird, nämlich Worte der Begründung.

Was denkt sich denn der Gesetzgeber dabei, Herr Präsident Fischer, wenn bezüglich der Einberufung von Sondersitzungen eine Bestimmung eingeführt wird, die zum Gegenstand hat, daß jeweils 20 Abgeordnete, aber nur einmal im Jahr, eine Sondersitzung einberufen dürfen, aber ein wesentlich kleinerer Klub, egal, aus wie vielen Abgeordneten er besteht, auch einmal im Jahr? Da frage ich mich schon, wo da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Denn durch den gesamten Parlamentarismus, durch die Geschäftsordnung zieht sich ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Grundsatz der proportionalen Wahrnehmung der demokratischen parlamentarischen Rechte, und hier sehe ich dieses Verhältnismäßigkeitsprinzip erheblich gestört.

Ich greife zwei Beispiele heraus. Denken Sie etwa daran, daß eine Fraktion im Hohen Haus über 39 Abgeordnete verfügt. Diese 39 Abgeordneten vermögen einmal im Jahr lediglich eine einzige Sondersitzung einzuberufen, denn 20 Abgeordnete verbrauchen durch ihre Unterschrift


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