Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 25

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Ich werde dieses Gesetz im Rahmen meiner Möglichkeiten auch in Zukunft umsetzen und dazu beitragen, daß ganz besonders auch die Bewußtseinsbildung, auch durch die Arbeitsinspektoren, durch zusätzliche Beratungen, so erfolgt, daß wir in der Qualität des Arbeitnehmerschutzes immer mehr Fortschritte machen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger: Herr Minister! Die Verordnung über die Risikobewertung, das Kernstück des neuen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, mußte auf Druck der Arbeitgeber zurückgezogen werden. Die arbeitsmedizinische Betreuung für die Kleinbetriebe ist finanziell nicht gesichert, weil der Unfallversicherungsanstalt derzeit offensichtlich die Mittel dafür fehlen.

Welche konkreten Schritte planen Sie, Herr Minister, damit in den nächsten Jahren – das ist notwendig, um das Gesetz zu erfüllen – die Risikobewertung als das Kernstück des Gesetzes ab 1. 1. 97 für alle Betriebe stattfinden kann, beziehungsweise die arbeitsmedizinische Betreuung und die Präventivdienste insgesamt ausgebaut werden können?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Zunächst einmal: Die Risikobewertung halte ich nicht wirklich für das alleinige Kernstück, da gibt es sehr viele andere Bestimmungen, die sehr wichtig sind, sonst wäre dieses Gesetz bei weitem nicht von der Qualität, wie ich es einschätze. Wir werden alle diese Maßnahmen fortsetzen. Im Bereich der Unfallversicherung gibt es sicher keine finanziellen Probleme, um die Maßnahmen konsequent fortsetzen zu können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Kollege Puttinger, bitte.

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Herr Bundesminister! In einer wirtschaftlich sensiblen Zeit wie jetzt sind wir alle aufgerufen, zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, aber auch zur Sicherung der Arbeitsplätze alles zu unterlassen, was den Unternehmen zusätzliche Kosten aufbürdet.

Herr Bundesminister! Sind Sie wie ich oder wir der Auffassung, daß Österreich beim ArbeitnehmerInnenschutzgesetz wieder einmal eine gewisse Vorreiterrolle einnimmt, also weit über die EU-Anforderungen hinausgeht, womit den privaten Unternehmen Kosten aufgehalst werden, die derzeit weder im öffentlichen Bereich noch auch bei anderen europäischen Mitbewerbern anfallen, sodaß sich daher dieses Gesetz letzten Endes auch als EU-widrig herausstellen wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Es kann nie EU-widrig sein, wenn wir mehr tun als andere, um Arbeitnehmerschutz in der Qualität anzuheben, und das geschieht. Das kann nicht EU-widrig sein.

Ich möchte nochmals betonen: Arbeitnehmerschutz ist nicht nur aus humanitären Gründen absolut wichtig. Wenn Sie es von der wirtschaftlichen Seite her betrachten, dann stellen Sie fest, es ist auch wirtschaftlich notwendig, daß wir Arbeitsunfälle, Krankheiten und Todesfälle vermeiden, und das wird auch geschehen.

Ich habe der Wirtschaft eines zugesagt, und dazu stehe ich auch: Die Qualität des Arbeitnehmerschutzes muß weiter verbessert werden; wo wir bürokratische Hürden abbauen können, dort bin ich immer dafür, aber nicht zu Lasten der Qualität des Arbeitnehmerschutzes.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Dr. Pittermann, bitte.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Bundesminister! Derzeit gilt das Arbeitszeitgesetz im Bereich der Privatspitäler, nicht jedoch im Bereich der Spitäler des Bundes und der Gebietskörperschaften. Wann werden Sie ein EU-konformes Arbeitszeitgesetz für Spitäler vorlegen? Wieweit sind kleine Privatspitäler aufgrund ihrer personellen Ausstattung in der Lage, das Arbeitszeitgesetz, das Ärztegesetz und das Krankenanstaltengesetz einzuhalten, und


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